23.01.2019 - 4.1 Stellungnahme der Stadt Hagen zum Entwurf des R...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Voss merkt zur Vorlage an, dass ein Abkürzungsglossar wünschenswert ist.

 

Herr Bleja erläutert die Vorlage. Er verweist auf die Informationsvorlage 1092/2018 und die Informationsveranstaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR)  im Hagener Ratssaal. Der RVR hat die Regionalplanungskompetenz für das Ruhrgebiet, so dass es erstmalig nach vielen Jahren einen gemeinsamen Plan für das Ruhrgebiet geben wird. Der Regionalplan gibt die Rahmenplanung für die kommunale Bauleitplanung, d. h. wo und wieviel zukünftig Wohn- und Gewerbeflächen entstehen können. Die Gesamtverwaltung und die städtischen Gesellschaften sind gebeten worden, ihre Stellungnahmen zum Regionalplan abzugeben. Die Stellungnahmen der Fachverwaltungen wurden ausgewertet und sind in die vorgelegte Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 1) eingeflossen.

Der RVR hat das Fehlen von  Gewerbeflächen in Hagen anerkannt. Hagen wird weitere Flächenvorschläge einbringen, bezogen auf den Stadtbezirk Hohenlimburg sind dies Gut Herbeck sowie die Flächen Auf dem Hühnerkamp und Röhrenspring.

Die Bedarfssituation bei den Wohnbauflächen hat sich durch steigende Einwohnerzahlen in Hagen geändert. Das Gebiet Großer Kamp ist im Regionalplanentwurf enthalten.

Die Abgrabungsbereiche werden generell vergrößert. Hierbei zählen der Steinbruch in Haßley und Oege. Die Erweiterung der Steinbrüche bis auf 100 m an die Siedlungsbereiche wird als nicht positiv gewertet.

Im Bereich Windenergie stellt der Regionalplan drei Vorrangzonen dar. Diese Bereiche müssen in den Flächennutzungsplan der Stadt Hagen übernommen werden. Weitere Flächen können auf kommunalem Planungsrecht aufgenommen werden. Die Zone 5 Stoppelberg wird in Hohenlimburg kritisch gesehen. Wenn diese Fläche im Regionalplan enthalten ist, so müsste sie auch im kommunalen FNP übernommen werden.

Zum weiteren Ablauf erläutert Herr Bleja, dass der Rat am 21.02.2019 abschließend entscheidet und im Anschuss die Stellungnahme an den RVR gegeben wird. Danach wird es einen Erörterungstermin geben und möglicherweise wird dann eine 2. Offenlage erforderlich sein.

 

Herr Leisten merkt an, dass über neue Gewerbeflächen beraten werden soll, obwohl die im Entwurf des Regionalplans Ruhr aufgelisteten Gewerbeflächen nicht bekannt sind. Welche Gewerbeflächen tatsächlich im Plan vorgesehen sind, ist seiner Fraktion nicht klar, so dass die Brachen Obernahmer Werk 2 und 4, Brache Dolomitwerke und neues Industriegebiet Hammacher der Auflistung auf Seite 9 der Vorlage hinzugefügt werden sollen.

 

Herr Schmidt geht auf die Themen Gewerbe und Windkraft ein. Der Antrag der CDU-Fraktion wird von ihm unterstützt. Zum Thema Einzelhandel kritisiert Herr Schmidt, dass die Anlage 4 Bezug genommen wird auf Ergebnisse von Arbeitskreisen, die der Allgemeinheit nicht bekannt sind. Er kann nicht nachvollziehen, dass die Stadt Hagen eine Bindungswirkung im Bereich des Landesentwicklungsplanes (LEP), siehe Seite 12 der Beschlussvorlage, wünscht und damit kommunale Gestaltungshoheit aus der Hand gibt. Zu diesem Punkt wird ein Änderungsantrag gestellt.

 

Herr Reinke bittet darum, dass die Gewerbefläche westlich der Sauerlandstraße aus dem Regionalplanentwurf herausgenommen wird und beantragt dies.

 

Herr Bleja erläutert, dass die Fläche an der Sauerlandstraße aufgrund der Bedarfslage an Gewerbefläche nicht mehr als Reservefläche einzustufen ist. Alle Informationen, Pläne und Anlagen zum Regionalplan sind im Internet abrufbar wie Herr Bleja ergänzt. Die von Herrn Leisten angesprochenen Flächen sind im Regionalplanentwurf vorhanden. Herr Bleja kann den Wunsch nach Planungshoheit nachvollziehen. Bei der Ausweisung von Vorrangzonen für Windenergieanlagen im FNP sind keine planungsrechtlichen Möglichkeiten vorhanden, Windenergieanlagen zu verhindern.

 

Frau Nigbur-Martini äußert ihre grundsätzlichen Bedenken zur Vorlage und kann die Bedenken des Naturschutzbeirates nachvollziehen. Zudem fehlt ihr der Bezug zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK).

 

Herr Leisten beantragt eine Sitzungsunterbrechung.

 

Herr Krippner schließt sich den Ausführungen von Frau Nigbur-Martini an.

 

Herr Voss unterbricht die Sitzung von 16.43 Uhr bis 17.04 Uhr.

 

Herr Reinke stellt den ersten Änderungsantrag zu Seite 4 der Vorlage, dass die Fläche westlich der Sauerlandstraße nicht als Gewerbefläche ausgewiesen wird.

 

Anschließend stellt Herr Leisten den zweiten  Änderungsantrag zur Formulierung auf Seite 9 der Vorlage und bittet um Unterstützung, dass die Brachen Krupp/Hoesch Werk 2 und 4, Brache Dolomitwerke und Neues Gewerbegebiet Am Hammacher in die  Auflistung aufgenommen werden.

 

Den dritten Änderungsantrag stellt Herr Schmidt zur Stellungnahme bezüglich des Einzelhandels und erläutert seinen Änderungsantrag.

Herr Sondermeyer regt an, den Begriff „angemessen“ im Änderungsantrag zu streichen. Herr Schmidt verändert seinen Antrag nicht.

 

Herr Leisten stellt den vierten Änderungsantrag, der das Thema Windenergieanlagen betrifft. Zur Vorrangzone 5 soll so verfahren werden, wie der Rat in seiner Sitzung am 13.12.2018 beschlossen hat.

 

Herr Sondermeyer erkundigt sich nach Industrieansiedlungen und möchte wissen, für welchen Zeitraum die Planung Gültigkeit haben soll und wie dauerhaft mit dem Thema Brachflächen umgegangen wird.

 

Herr Bleja erläutert, dass die Brachflächen nicht außen vor sind; der Bedarfsberechnung für Gewerbeflächen werden alle Flächenreserven -  auch die Brachflächen – gegenübergestellt. Dabei hat man festgestellt, dass der Bedarf höher ist als die Reserveflächen. Der Regionalplan ist auf einen Planungszeitraum von 15 Jahren angelegt.

 

Frau Pfefferer sieht ein grundsätzliches Manko in der Wirtschaftsförderung. Bislang ist in Hagen nur Wirtschaftsförderung mit der Ausweisung neuer Flächen möglich gewesen. Sie  regt an, dass sich der Verwaltungsvorstand mit einer Neuaufstellung der Wirtschaftsförderung beschäftigt.

 

Herr Leisten unterstützt die Bedenken des Naturschutzbeirats und stellt entsprechend den vierten Änderungsantrag. 

 

Herr Voss formuliert den Beschlussvorschlag zur Verwaltungsvorlage.

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Die Bezirksvertretung Hohenlimburg fasst die nachfolgenden Änderungsbeschlüsse:

 

Änderungsbeschluss 1:

Die westlich der Sauerlandstraße liegende Fläche wird aus dem im Regionalplanentwurf enthaltenen Flächenvorschlag als Gewerbe- und Siedlungsansiedlungsbereiche (GIB) herausgenommen.

 

Abstimmungsergebnis Änderungsbeschluss 1:

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

1

5

 

SPD

2

 

 

rger für Hohenlimburg

 

2

 

ndnis 90 / Die Grünen

1

 

 

HAGEN AKTIV

1

 

 

 

 

x

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

5

Dagegen:

7

Enthaltungen:

0

 

 

Änderungsbeschluss 2:

Die Stellungnahme der Verwaltung wird auf Seite 9 der Vorlage wie nachfolgend ergänzt:

Aufgrund ihres Anschlusses an einen GIB erscheinen die folgenden Flächen als besonders geeignet für eine Darstellung im Regionalplan:

  • Gut Herbeck
  • Auf dem Hühnerkamp
  • Grundschöttelerstraße
  • Röhrenspring
  • die Areale der Krupp/Hoesch Brachen
    • Werk 2
    • Werk 4
  • Brache Dolomitwerke
  • Neues Gewerbegebiet am Hammacher

 

Abstimmungsergebnis Änderungsbeschluss 2:

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

6

 

 

SPD

3

 

 

rger für Hohenlimburg

2

 

 

ndnis 90 / Die Grünen

1

 

 

HAGEN AKTIV

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Änderungsbeschluss 3:

Der auf Seite 12 der Beschlussvorlage unter der Zwischenüberschrift Einzelhandel verfasste Teil der Stellungnahme wird wie folgt geändert:

 

In den Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) sollen Flächen unterschiedlicher Nutzungen entwickelt werden. Dazu gehört auch der großflächige Einzelhandel. Das grundsätzliche Ziel, dass diese Betriebe nur in ASB angesiedelt werden dürfen, ist die Grundlage für sinnvolle Versorgungsstrukturen in der Stadt und der Region. Der Regionalplan übernimmt weitgehend die Ziele und Grundsätze aus dem LEP NRW. Die im „Fachdialog Einzelhandel“ geforderten Konkretisierungen der Ziele und Grundsätze des LEP im Regionalplan erfolgen jedoch nur in den Erläuterungen, die allerdings keine Bindewirkung haben. Der Regionalplan belässt den Kommunen somit angemessene Entscheidungsspielräume im Rahmen der Kommunalen Gestaltungshoheit. Dies wird von der Stadt Hagen begrüßt.

 

Abstimmungsergebnis Änderungsbeschluss 3:

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

6

 

 

SPD

 

 

3

rger für Hohenlimburg

2

 

 

ndnis 90 / Die Grünen

 

 

1

HAGEN AKTIV

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

0

Enthaltungen:

4

 

 

Änderungsbeschluss 4:

Zum Thema „Windenergiebereiche, Vorrangzone 5“, Seite 16 der Vorlage, wird so verfahren wie der Rat der Stadt Hagen am 13.12.2018 unter „ I.5.48. Planungsstand sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie (DS 1007/2018)“ beschlossen hat.

 

Abstimmungsergebnis Änderungsbeschluss 4:

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

6

 

 

SPD

3

 

 

rger für Hohenlimburg

2

 

 

ndnis 90 / Die Grünen

 

1

 

HAGEN AKTIV

1

 

 

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

1

Enthaltungen:

0

 

 

Änderungsbeschluss 5:

Zur Stellungnahme der Verwaltung zum Thema „Gewerbe- und Industrieansiedlungen (GIB)“ vertritt die Bezirksvertretung Hohenlimburg die
Ansicht, dass es unumgänglich ist, die Aufrechnung potentieller Gewerbeflächen so vorzunehmen, dass der Rat der Stadt Hagen einen kompletten Überblick bekommt. Dann ist auch ein Ausschlussverfahren möglich. Die Vorlage verschleiert die Möglichkeit der potentiellen Nutzung von Brachflächen.

 

Im Gewerbegebiet Lennetal ist die Fläche im Bereich Bandstahlstraße/Federnstraße (neben der Kläranlage) mit rund 6 ha seit Jahrzehnten nicht der gewerblichen Nutzung zugeführt worden.

 

Das ist eine von mehreren Flächen, die seit Jahren nicht dem Gewerbe zugeführt worden ist. Angeblich sind es Reserveflächen von Betrieben, die diese Fläche aber nicht genutzt haben. Hier ist es erforderlich, dass in Zukunft

Gewerbeflächen nicht mehr bedingungslos und ohne konkrete Planungen verkauft werden. Es sollen vorrangig Brachflächen vermarktet werden.

 

Abstimmungsergebnis Änderungsbeschluss 5:

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

4

 

2

SPD

4

 

 

rger für Hohenlimburg

 

1

1

ndnis 90 / Die Grünen

1

 

 

HAGEN AKTIV

1

 

 

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

1

Enthaltungen:

3

 

 

Beschluss zur Verwaltungsvorlage:

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Ruhr und zum Handlungsprogramm entsprechend der als Anlage 1 beigefügten Stellungnahme mit folgenden Änderungsbeschlüssen:

 

1.)

Die Stellungnahme der Verwaltung wird auf Seite 9 der Vorlage wie nachfolgend ergänzt:

„Aufgrund ihres Anschlusses an einen GIB erscheinen die folgenden Flächen als besonders geeignet für eine Darstellung im Regionalplan:

  • Gut Herbeck
  • Auf dem Hühnerkamp
  • Grundschöttelerstraße
  • Röhrenspring
  • die Areale der Krupp/Hoesch Brachen
    • Werk 2
    • Werk 4
  • Brache Dolomitwerke
  • Neues Gewerbegebiet am Hammacher

 

2.)

Der auf Seite 12 der Beschlussvorlage unter der Zwischenüberschrift Einzelhandel verfasste Teil der Stellungnahme wird wie folgt geändert:

 

In den Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) sollen Flächen unterschiedlicher Nutzungen entwickelt werden. Dazu gehört auch der großflächige Einzelhandel. Das grundsätzliche Ziel, dass diese Betriebe nur in ASB angesiedelt werden dürfen, ist die Grundlage für sinnvolle Versorgungsstrukturen in der Stadt und in der Region. Der Regionalplan übernimmt weitgehend die Ziele und Grundsätze aus dem LEP NRW. Die im „Fachdialog Einzelhandel“ geforderten Konkretisierungen der Ziele und Grundsätze des LEP im Regionalplan erfolgen jedoch nur in den Erläuterungen, die allerdings keine Bindewirkung haben. Der Regionalplan belässt den Kommunen somit angemessene Entscheidungsspielräume im Rahmen der Kommunalen Gestaltungshoheit. Dies wird von der Stadt Hagen begrüßt.

 

 

3.)

Zum Thema „Windenergiebereiche, Vorrangzone 5“, Seite 16 der Vorlage, wird so verfahren wie der Rat der Stadt Hagen am 13.12.2018 unter „ I.5.48. „Planungsstand sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie (DS 1007/2018)“ beschlossen hat.

 

 

4.)

Zur Stellungnahme der Verwaltung zum Thema „Gewerbe- und Industrieansiedlungen (GIB)“ vertritt die Bezirksvertretung Hohenlimburg die
Ansicht, dass es unumgänglich ist, die Aufrechnung potentieller Gewerbeflächen so vorzunehmen, dass der Rat der Stadt Hagen einen kompletten Überblick bekommt. Dann ist auch ein Ausschlussverfahren möglich. Die Vorlage verschleiert die Möglichkeit der potentiellen Nutzung von Brachflächen.

 

Im Gewerbegebiet Lennetal ist die Fläche im Bereich Bandstahlstraße/Federnstraße (neben der Kläranlage) mit rund 6 ha seit Jahrzehnten nicht der gewerblichen Nutzung zugeführt worden.

 

Das ist eine von mehreren Flächen, die seit Jahren nicht dem Gewerbe zugeführt worden ist. Angeblich sind es Reserveflächen von Betrieben, die diese Fläche aber nicht genutzt haben. Hier ist es erforderlich, dass in Zukunft Gewerbeflächen nicht mehr bedingungslos und ohne konkrete Planungen verkauft werden. Es sollen vorrangig Brachflächen vermarktet werden.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis zur Verwaltungsvorlage:

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

6

 

 

SPD

 

 

4

Bürger für Hohenlimburg

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

 

1

 

HAGEN AKTIV

1

 

 

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

1

Enthaltungen:

4

 

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Anlagen zur Vorlage