23.01.2019 - 7.1 Stellungnahme der Stadt Hagen zum Entwurf des R...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Neuhaus kritisiert zur Vorlage, dass der Hagener Süden kaum Berücksichtigung finde - weder was die Wohnbebauung noch die gewerbliche Entwicklung betreffe.

So finde in einem geplanten Naturschutzgebiet, wie Sürenhagen oder Deipenbrink keinerlei Entwicklung mehr statt. Aber genau diese Punkte habe man in der Runde „Hagen plant 2035“ mit eingebracht. Darüber hinaus lege man sich ebenfalls fest, wenn man eine Erweiterung des Steinbruches ablehne.

Und die Verwaltung nehme die Punkte so hin. 

 

So möchte Herr Dahme wissen, ob wirklich nur noch diese dann festgeschriebene Entwicklung im Stadtbezirk möglich sei. Wie beispielsweise auch in Eilpe, Zur Höhe, ein ehemaliges Kindergartengelände, das Gebäude verfällt. Dies sei eine Arrondierung der vorhandenen Siedlungsstruktur.

Deshalb die Frage, ob in solchen Bereichen dann ebenfalls nichts mehr passiere.

 

Frau Booke vom Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung informiert zum Thema Wohnbauflächen, dass der Stadt Hagen noch 20,6 ha zur Verfügung stehen, welche sich auf eine Art virtuellen Flächenkonto beim RVR befinden. Diese Flächen wolle man nicht ausschöpfen, sondern für zukünftige Entwicklungen in Reserve halten. Sollte zukünftig nochmals die Diskussion in der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl bezüglich Bedarfe an Wohnbauflächen aufkommen, könnte man im weiteren Verfahren schauen, ob man von dieser Reserve etwas nimmt. Ein weiteres Instrument sei die Möglichkeit des Flächentausches. Wenn beispielsweise in einem Bezirk Wohnbauflächen liegen, die nicht entwickelt werden können, können diese zurückgenommen und für einen anderen Bezirk ausgewiesen werden.

Es ist also nicht so, dass jegliche Entwicklungen ausgeschlossen sind.

Darüber hinaus stelle der Regionalplan erst Flächen ab einer Größe von 10 ha dar, ist damit nicht parzellenscharf, sodass es immer noch einen Interpretationsspielraum gebe.

Im Rahmen des neuen Verfahrens ist der Bereich Eilperfeld zum Tragen gekommen. Darüber hinaus habe man keine zusätzlichen Wohnbauflächen für den Bereich Eilpe/Dahl eingebracht.

 

An Gewerbeflächen wurden die beiden Teilflächen Kuhweide 1 und 2 durch den RVR berücksichtigt.

Bezüglich der vier Flächen Staplack, Hühenpforte, Kattenohl Nord und Süd wurde überlegt, ob man diese noch zusätzlich in das Verfahren einbringen soll. Eine Überprüfung durch verschiedene Fachbereiche, insbesondere durch den Umweltbereich, den Wirtschaftsbetrieb und der Stadtentwässerung habe ergeben, dass diese Bereiche keinesfalls zu Gewerbe- oder Wohnbauflächen werden sollen, da diese, aus Sicht der Verwaltung, den Übergang in die freie Landschaft bilden.

 

Die angesprochene Fläche von Herrn Dahme sei ihr nicht vertraut so Frau Booke. Wenn diese aber bereits eine Nutzung habe, werde diese in einem bebauten Bereich liegen. Eine Entwicklung stehe dem nichts entgegen.

 

Auch zum Steinbruch Ambrock habe man Fachbereiche beteiligt und um Einschätzungen gebeten. Kritisch gesehen wurde die angedachte Erweiterung auf Naturflächen um etwa ein Drittel Richtung Süden. Ferner sei nach vorliegender Genehmigung die maximale Ausdehnung erreicht.

 

Herr Neuhaus ist der Auffassung, dass auch in ländlichen Strukturen weiterhin eine Entwicklung möglich sein müsse. So denken zumindest der Märkische Kreis und der Ennepe-Ruhr-Kreis. Man könne nicht alles mit einem Naturschutz überlagern. Hagen erlebe eine Flucht aus den ländlichen Bereichen. Die Menschen leben in Herdecke oder Breckerfeld, nämlich dort, wo trotz ländlicher Bereiche Entwicklungen stattfinden. 

 

Herr Huyeng erwidert Herr Neuhaus, dass es nicht darum gehe neue Naturschutzgebiete auszuweisen, sondern in bestehende Gebiete nicht einzugreifen.

 

So könne man sicher einzelne Punkte aus der Stellungnahme anders beschließen,  so Herr Hoffmann, insgesamt werde er jedoch die Stellungnahme ablehnen, weil diese für ganz Hagen sei und er zu bestimmten Bereichen eine andere Sichtweise vertrete.

 

Die Wohnungsmarktstudie gebe vor, 300 Einheiten zurückzubauen und nur 150 Einheiten zu ersetzen. So gebe es eine 7%-ige Leerstandsquote, was absolut ungesund für einen Wohnungsmarkt sei. Auch vor diesem Hintergrund wolle man den Fokus auf die Innenentwicklung legen, was nach Baugesetzbuch auch vorrangig sei. Die Stadt Hagen sei auch nur Beteiligte in dem Verfahren des Regionalverbandes. Die Stellungnahme ist eine Möglichkeit Anregungen zu geben, was man einerseits durchdacht gemacht habe und andererseits eher zurückhaltend war, wie beispielsweise bei den Wohnbauflächen.

Der Planungshorizont gelte bis 2034. Nach bestehender Gültigkeit des Planes gebe es durch Regionalplanänderungsverfahren auch nochmal die Möglichkeit Entwicklungen anzustoßen, die jetzt noch nicht vorhersehrbar sind.

 

Einzelne Fragen von Herrn Beuth werden ausführlich von Frau Booke beantwortet.

 

Darüber hinaus beantwortet Frau Booke die Einwohnerfrage des Herrn H. bezüglich der Windenergiestandorte. Die Planung des RVR sehe vor, dass es auf Hagener Gebiet, im Bezirk Eilpe/Dahl, zur Stadtgrenze Breckerfeld, Platz für zwei genehmigungsfähige Windenergieanlagen gebe.

 

Ohne weiteren Diskussionsbedarf, verliest Herr Dahme den Beschluss und lässt wie folgt darüber abstimmen:

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Ruhr und zum Handlungsprogramm entsprechend der als Anlage 1 beigefügten Stellungnahme. 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

 

 

3

Bündnis 90/ Die Grünen

 

1

 

Hagen Aktiv

 

 

1

Die Linke

 

1

 

FDP

1

 

 

AfD

 

 

1

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

5

Dagegen:

2

Enthaltungen:

5

 

 

Herr Heimhard hat sich gemäß § 43 i. V. m. § 31GO NRW für befangen erklärt und nicht  an der Beratung und der  Abstimmung teilgenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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