13.12.2018 - 5.11 Überplanmäßige Bereitstellung Gebäudeunterhaltu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die in der Anlage 1 dargestellten überplanmäßigen Bedarfe in Höhe von 2.177.000 € nach § 83 Absatz 2 Satz 1 GemHVO NRW und ermächtigt den Kämmerer, die entsprechende Verfügung vorzunehmen. 

Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt wie in der Anlage 1 aufgeführt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=271383&selfaction=print