13.12.2018 - 5.30 Berichterstattung zum Kommunalinvestitionsförde...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Sachstandsbericht mit den Veränderungen der Maßnahmenliste nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 2. Abschnitt, die Bestandteil der Vorlage ist, zur Kenntnis.

 

Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt, sollen Maßnahmen für 2019 bis 2021 gem. beigefügter Prioritätenliste der Bezirksregierung Arnsberg als zweites Maßnahmenpaket (2. Tranche) gemäß Punkt 2 der Begründung zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt und anschließend realisiert werden.

 

Die notwendigen Planungs- und Bauaufträge werden auftragsbezogen vergeben.

 

Der Rat ermächtigt den Stadtkämmerer, die erforderlichen Mittel zur Durchführung der dargestellten Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms außerplanmäßig bereitzustellen.

 

Die Fenstersanierung an der Grundschule Wesselbach wird, sobald das noch ausstehende bauphysikalische Gutachten sowie die darauf fußende Kostenschätzung vorliegt, mit in die nächste Tranche für das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 2. Abschnitt mit aufgenommen.

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=271368&selfaction=print