13.12.2018 - 5.51 Bebauungsplan Nr. 8/18 (686) Wohnbebauung Dahms...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Bücker bittet um eine getrennte Abstimmung der Punkte a) und b), da sich die Fraktion Hagen Aktiv gegen den Punkt b) ausspricht, um eine frühzeitig Bürgerbeteiligung zu erhalten.

 

Herr König weist Herrn Dr. Bücker darauf hin, dass diese Thematik schon im Stadtentwicklungsausschuss erörtert wurde. Er ist verwundert, dass zu einem Zeitpunkt, an dem niemand Einwände gegen eine Bebauung auf der Fläche Dahmsheide hat, er das Verfahren verlängern möchte. Andererseits wurde ein ähnliches Verfahren in Wehringhausen von der Fraktion Hagen Aktiv abgelehnt.

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Beschluss:

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

17

 

 

CDU

18

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

5

 

 

Hagen Aktiv

 

4

 

Die Linke

 

3

 

AfD

1

1

 

FDP

3

 

 

BfHo/Piraten Hagen

3

 

 

Pro Deutschland

--

--

--

fraktionslos

--

--

--

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

48

Dagegen:

8

Enthaltungen:

--

 

 

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 8/18 (686) Wohnbebauung Dahmsheide Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8/18 (686) Wohnbebauung Dahmsheide Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) liegt in der Gemarkung Eckesey im Stadtbezirk Mitte. Das Plangebiet befindet sich in Flur 9 und umfasst einen Teil des Flurstücks 422. Im Norden grenzt das Plangebiet an Wohnbebauung an der Theresenstraße, im Osten an Wohnbebauung an der Dahmsheide, im Süden an eine öffentliche Grünfläche sowie den Verkehrskindergarten und im Westen an die Turnhalle Dahmsheide.

 

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans soll im III. Quartal des Jahres 2019 durchgeführt werden.

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

 

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Anlagen zur Vorlage