13.12.2018 - 5.1 16 Strategische Ziele für Hagen (Version Juli 2...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 13.12.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Anna Terletzki
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz stellt die als Tischvorlage vorhandene Synopse der Verwaltung zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Ziel 10 der Vorlage vor.
Herr Dr. Bücker bittet darum, die 16 Strategischen Ziele in der Ursprungsversion mit dem Stand vom 23.07.2018 beschließen zu lassen und stellt den Antrag, über diese Version zuerst abzustimmen.
Herr König fragt, ob es richtig ist, dass die in dem Antrag genannte positive Rolle des Individualverkehrs tatsächlich so bestehen bleiben soll. Weiterhin weist Herr König daraufhin, dass der Handlungsansatz zum Ausbau des ÖPNV eine stärkere Gewichtung haben sollte als der, die Nutzung von Brennstoffzellen voranzutreiben.
Herr Dr. Ramrath ist erfreut, dass es gelungen ist, die 16 Strategischen Ziele fachlich zu diskutieren und diese heute zu beschließen. Besonders wichtig ist, dass in den Strategischen Zielen die Bedarfe an Erweiterung und Bestandssicherung für die Wirtschaft festgeschrieben wurden. Herr Dr. Ramrath erklärt, dass die Änderungen zum Ziel 10 sehr kurzfristig entstanden sind. Dies sei der Tatsache geschuldet, dass die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer mit ihren Änderungsvorschlägen sehr spät auf die Stadt Hagen zugekommen ist. Obwohl diese Änderungen keinen Fachausschussdurchlauf haben, sind diese seiner Ansicht nach für sich selbst sprechend. Er bittet nun um einen heutigen Beschluss, so dass die Verwaltung den ISEK-Prozess weiter vorantreiben kann.
Herr Grothe und Herr Oberbürgermeister Schulz erläutern inhaltlich die von der Verwaltung erstellte Synopse und die sich daraus resultierenden Änderungen zum CDU-Antrag.
Herr Hentschel teilt mit, dass die Fraktion Die Linke. der veränderten Form des Antrags zustimmen wird. Für ihn ist es nicht nachvollziehbar, dass die SIHK zu so einem späten Zeitpunkt erst ihre Änderungswünsche einbringt. Aufgrund der breiten Beteiligung am ISEK durch viele Institutionen und auch durch die Bürger hat sehr lange die Möglichkeit bestanden, Änderungen zu diskutieren. Er kritisiert, dass die Fachausschüsse nun nicht mehr über die Änderungen beraten können.
Herr Oberbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass durch die Aufnahme der Änderungen explizit kein neuer Tatbestand geschaffen wurde. Es wurden lediglich vorhandene Vorschläge deutlicher formuliert.
Herr Riechel erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen dem Konzept der 16 Strategischen Ziele weiterhin zustimmt. Er begrüßt, dass der von ihnen eingereichte Antrag mit in den Beschlussvorschlag eingebettet wurde. Jedoch sind viele der eingereichten Änderungsvorschläge in der vorliegenden Fassung nicht akzeptabel. Er stellt den Antrag, über die Ursprungsversion der Ziele 10 und 13 getrennt vom Gesamtkonzept abstimmen zu lassen.
Herr Dr. Ramrath schlägt vor, den Ausdruck „positive Rolle des MIV“ durch „zukünftige Rolle des MIV“ zu ersetzen. Das Mobilitätskonzept muss sich selbstverständlich mit allen Verkehrsträgern auseinandersetzen und dabei ist ebenfalls der Individualverkehr ein großer Faktor.
Herr Schmidt schließt sich der von der Fraktion Die Linke. geäußerten Kritik bezüglich des späten Antrags der SIHK an. Weiterhin weist er darauf hin, dass der breite Bürgerwille nicht zwangsläufig in der geänderten Vorlage wiederzufinden ist. Daher hält er es für durchaus gegeben, dass die Politik Ihre Verantwortung in einer repräsentativen Demokratie, in so einem Prozess prägend einzugreifen, annimmt. Er weist abschließend darauf hin, dass der Beschlussvorschlag zu Ziel 8 in den Fachausschüssen nicht ausreichend abgestimmt wurde. Er bittet um separate Abstimmung.
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass der Haupt- und Finanzausschuss in Kenntnis der abweichenden Beschlüsse hierzu eine positive Entscheidung getroffen hat, und bittet darum, keine weiteren inhaltlichen Diskussionen zu beginnen. Herr Oberbürgermeister Schulz weist Herrn Dr. Bücker darauf hin, dass der weitergehende Antrag der Vorschlag der CDU-Fraktion sei und dieser nach der Geschäftsordnung des Rates vorrangig abgestimmt werden muss.
Beschluss:
1. In Abänderung der ursprünglichen Formulierung des Strategischen Ziels 10 übernimmt der Rat der Stadt Hagen die folgenden Formulierungen zu den Erläuterungen, den Kernbotschaften sowie den Handlungsansätzen:
Strategisches Ziel 10
Mobilität neu denken!
Das Netz aus Bundesautobahnen und -straßen spielt für den Wirtschaftsstandort eine herausragende Rolle. Unternehmen aller Branchen brauchen eine funktionsfähige, bedarfsgerechte und zuverlässige Verkehrsinfrastruktur für alle Verkehrsträger. Damit sind Luftschadstoff- und Geräuschbelastungen verbunden. Diese betreffen besonders die innerstädtischen Quartiere, die Siedlungsbänder der Tallagen und Wohnlagen in unmittelbarer Nähe gewerblich-industrieller Betriebe. Ziel ist, Mobilität so neu zu denken, dass sie die Lebensqualität steigert und die aktuellen und künftigen Anforderungen aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigt. Das bedeutet, dass neue Angebote zu schaffen sind, zugleich jedoch jeder Hagener Verkehrsteilnehmer sein eigenes Mobilitätsverhalten kritisch reflektieren soll (Welche Wege lege ich mit dem Auto zurück? Wo kann ich auf den Bus umsteigen? Wann benutze ich das Rad?) Das Zusammenspiel von Push- und Pull-Faktoren kann dazu beitragen, den Modal Split Hagens positiv zu beeinflussen.
Unter Einbeziehung zukunftsfähiger Verkehrsmittel gilt es, die Nah- und E-Mobilität zu fördern. Die Angebote des öffentlichen Nahverkehrs sind den Bedarfen der Nutzer anzupassen. Wirtschaftsverkehre sollen intelligent und möglichst störungsarm gelenkt werden. Restriktionen und Verbote für den Ziel- und Quellverkehr sind zu vermeiden. Gegen LKW-Durchgangsverkehre braucht es wirksame Maßnahmen. Jedoch sollten sich sämtliche Maßnahmen in erster Linie an den Bedürfnissen „schwacher“ Verkehrsteilnehmer orientieren. Dazu soll bei Neubau und bei Umgestaltungen im Bestand der Straßenraum im Sinne einer städtebaulichen Bemessung künftig von den Rändern aus gestaltet werden. Bepflanzungen, Pufferzonen und breite Seiten-räume zugunsten „schwacher“ Verkehrsteilnehmer sind einzurichten. Dabei sind die Belange aller Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen. Als Schlüssel zur Rückgewinnung städtischer Qualitäten ist ferner die Zukunft von Hochstraßen und großzügig dimensionierten Straßenkreuzungen zu diskutieren.
Kernbotschaften
- Erhöhung der Lebensqualität durch Reduzierung von Verkehrsbelastungen
- Schaffung von klimafreundlichen Angeboten (Nahmobilität, Radverkehr, ÖPNV etc.)
- Berücksichtigung von Wirtschaftsverkehren im Rahmen integrierter Verkehrskonzepte
- Reduzierung des motorisierten Verkehrs in innerstädtischen Bereichen
- Vermeidung von Verboten, stattdessen intelligente Verkehrssteuerung
Handlungsansätze
- AktivesVerkehrsmanagement / Einrichtung eines Amtes für Verkehrsmanagement mit dem Ziel, das Miteinander der Verkehrsträger zu verbessern
- Angebot durch ergänzende Verkehrsarten wie bspw. Bürgerbus
- Anwendung planungsrechtlicher Bestimmungen
- Attraktivitätssteigerung und zukunftsfähige Angebotserweiterung des öffentlichen Personennahverkehrs / Implementierung klimaneutraler und geräuscharmer öffentlicher Verkehrssysteme
- Diskussion und Prüfung innovativer baulicher Maßnahmen (bspw. Photovoltaik-straßen)
- Einrichtung / Erweiterung von Sharing-Systemen
- Entwicklung von Gestaltungsgrundsätzen für urbane Straßenräume / Erstellung eines Gestaltungshandbuchs / Design Manuals „Straßenräume in Hagen“
- Entwicklung von Routenkonzepten für Wirtschaftsverkehre
- Entwicklungskonzept Innenstadtring
- Erstellung eines gesamtstädtischen integrierten Mobilitätskonzeptes, das mindestens folgende Themen umfasst: Nahmobilität; Konzept Wirtschaftsverkehr; Radverkehr (Alltags-, Freizeitrouten, Radschnellwege etc.); E-Mobilität; City-Logistikkonzept; Stärkung des Umweltverbundes; Zukünftige Rolle des MIV; Stärkung von Mobilitätsketten / Ausbau und Schaffung intermodaler Knotenpunkte / Mobilstationen; Umbau und Umwidmung von Verkehrsflächen zur Qualifizierung öffentlicher Räume sowie der Gestalt- und Aufenthaltsqualität; Umsetzung und Fortschreibung des Lärmaktions- und Luftreinhalteplans
- Erstellung eines Nahverkehrsplans (laufend)
2. In Abänderung der ursprünglichen Formulierung des Strategischen Ziels 13 übernimmt der Rat der Stadt Hagen die folgenden Formulierungen zu den Erläuterungen, den Kernbotschaften sowie den Handlungsansätzen:
Strategisches Ziel 13
Hagen produziert
Hagen ist der bedeutende Wirtschaftsstandort an der Nahtstelle zwischen Ruhrgebiet und Sauerland. Hiesige Unternehmen schaffen über Investitionen, Steuern und Abgaben, Arbeitsplätze, Sponsoring und aktive Beteiligung am gesellschaftlichen Leben die Voraussetzungen für die Vitalität eines Gemeinwesens und die Finanzkraft unserer Stadt Rückgrat der in den vergangenen Jahren positiven wirtschaftlichen Entwicklung ist das mittelständisch –i industriell geprägte produzierende Gewerbe, dessen Anteil in Hagen mit knapp 30 Prozent deutlich über dem Durchschnitt der NRW-Großstädte liegt. Der Regionalverband Ruhr sieht für die kommende Dekade einen zusätzlichen Flächenbedarf von rund 60 Hektar. Ein aktuelles Wirtschaftsflächenkonzept identifiziert jedoch nur 35 Hektar Potenzialflächen.
Absehbar ist, dass die industrielle Produktion eine wichtige Basis der Stadtökonomie bleibt. Deshalb ist die Diskussion über die wirtschaftliche Entwicklung Hagens mit Aufstellung des ISEK mehrdimensional zu führen: Einerseits gilt es, vorausschauend, nachhaltig und bedarfsgerecht neue Flächen geeigneter Größe zu erschließen und damit Flächenbedarfe zu bedienen.
Andererseits ist die wirtschaftliche Durchmischung zu fördern. Gelingt dies, entwickelt sich Hagen zu einer produktiven Stadt auf zwei Ebenen: Das verarbeitende Gewerbe bleibt ein zentrales wirtschaftliches Standbein der Stadt. Flächenbedarfe sind vorzugsweise im Bestand (Ziele 11 und 12), ggf. mittels neuer Flächen zu decken.
Unter dem Leitgedanken „Produktion zurück in die Stadt“ lässt sich die kleinteilige und größtenteils nicht-störende Produktion in urbanen Quartieren nieder (Ziel 2).
Einzelne digitale Produktionstechniken lassen sich weitgehend konfliktarm in den Stadtraum integrieren. Diese Formen der Produktionsverlagerung beleben die Stadtteile mittels funktionaler Durchmischung und Erhöhung der Branchenvielfalt.
Kernbotschaften
- gewerblich industrielle Produktion als Kern und Basis der Hagener Wirtschaftskraft sichern und fortentwickeln
- kleinteilige, nichtstörende Produktion und Dienstleistungen nach Hagen holen (bspw. Agenturen, Büros, Werkstätten, Start-Ups etc.)
- Flächenbedarfe der Wirtschaft nachhaltig und vorausschauend durch ausreichende Angebote decken
- Gewerbliche und industrielle Brachflächen mit Priorität entwickeln
- zusätzliche Gewerbeflächen im Freiraum bedarfsgerecht entwickeln
Handlungsansätze
- Beseitigung unnötiger Hürden (zwecks optimaler Flächennutzung)
- Effektive Anwendung planungsrechtlicher Bestimmungen
- Ausbau der digitalen Infrastruktur
- Diskussion über eine neue städtische Industriearchitektur (bspw. Stapelung von Funktionen) und intelligente Vernetzung gewerblich-industrieller Anlagen mit dem Stadtraum
- Einrichtung eines gesamtstädtischen Gewerbeflächen-, Leerstands- und Betriebsflächeninformationsmanagements
- Flächenmanagement für urbane Produktion
- Identifizierung potentieller urbaner Nachbarschaften und Förderung des lokalen Gewerbes auf Baublockebene: Einrichtung von Stadtteilgenossenschaften zur kleinteiligen Nutzungsmischung aus Wohnen, Büroräumen, Werkstätten und Ateliers
- Kommunikation: Faire und transparente Abwägung von Belangen und divergierenden Nutzungsansprüchen
- Stärkung des bisherigen Industrieprofils des Wirtschaftsstandorts für Metallverarbeitung und Logistik
- Profilierung als Bildungs- und Gesundheitsstandort
- Zusätzliche Profilierung des Wirtschaftsstandortes Hagen als Zentrum spezifischer Wirtschaftszweige und Branchen ( z.B. „ Silicon-Forrest-City“)
- Stärkung der regionalen Kooperation
- Umsetzung und Fortschreibung des Wirtschaftsflächenkonzeptes / der Strategie zur Entwicklung von Wirtschaftsflächen (Empfehlungen: zügige Neubeplanung über entsprechende Bauleitplanverfahren bei Betriebsstillegungen / kurzfristige Aktivierung von Flächenpotenzialen im Bestand für kleine und mittelständische Unternehmen); Schaffung eines kommunalen Wirtschaftsflächenfonds
Der Bereich Land- und Forstwirtschaft ist auch als Wirtschaftsfaktor zu berücksichtigen. Bei der Betrachtung der städtebaulichen Entwicklung ist neben dem baulichen Innenbereich auch der bauliche Außenbereich zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis der Punkte 1. und 2.:
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB | 1 |
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SPD | 17 |
|
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CDU | 19 |
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Bündnis 90/ Die Grünen |
| 5 |
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Hagen Aktiv | 1 | 2 | 1 |
Die Linke | 3 |
|
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AfD | 2 |
|
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FDP | 3 |
|
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BfHo/Piraten Hagen | 3 |
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Pro Deutschland | 1 |
|
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fraktionslos | -- | -- | -- |
X | Mit Mehrheit beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 50 | ||
Dagegen: | 7 | ||
Enthaltungen: | 1 | ||
3. Ziel 1: Kompakte Siedlungsstrukturen in den Flusstälern und an den Hängen:
Erläuterung, ab Satz 3:
Die bestehenden Siedlungsstrukturen sind zu sichern und zu stärken. Eine Ausweitung des Siedlungskörpers in den Freiraum ist grundsätzlich zu vermeiden. Stattdessen sollen sich Flächenausweisungen und Baumaßnahmen an bestehenden Siedlungs- sowie technischen und sozialen Infrastrukturen orientieren.
Die folgenden Punkte unter der Überschrift Handlungsansätze werden wie folgt angepasst:
Punkt 1
Maßvolle Flächenausweisung in nicht integrierten Lagen
Punkt 9:
Vorrangig Orientierung der Siedlungsentwicklung an vorhandenen Siedlungsstrukturen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die 16 Strategischen Ziele des ISEK – „HAGENplant 2035“ in der Version Juli 2018, mit den vorher vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossenen Änderungen und folgenden Arbeitsaufträgen für das weitere Verfahren:
- Ausarbeitung einer Präambel
- Berücksichtigung des Antrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom16.10.2018
- Berücksichtigung des 2. Zusatzbeschlusses der Bezirksvertretung Hohenlimburg vom 07.11.2018
- Berücksichtigung des Beschlusses der Bezirksvertretung Haspe vom 08.11.2018
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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14,5 MB
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167,3 kB
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476 kB
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4
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292,8 kB
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5
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(wie Dokument)
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199,2 kB
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6
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(wie Dokument)
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66,2 kB
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7
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(wie Dokument)
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151,1 kB
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8
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(wie Dokument)
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459,6 kB
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