05.12.2018 - 6.5 Gemeinsamer Antrag CDU und Bürger für Hohenlimb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 05.12.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Bearbeitung:
- Sonja Oschmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung bittet den Rat, die Verwaltungsvorlage 1007/2018 nicht wie vorliegend zu beschließen, sondern in Abänderung folgende Dinge zu festzulegen:
1. Abstände von Windkraftanlagen in Windkraftvorrangzonen in Hagen zu
a. reiner Wohnbebauung = 1.200 m
b. Mischgebieten = 550 m + Berücksichtigung der topografischen Höhe, Höhenunterschied multipliziert mit 2 zuzüglich zur Grunddistanz, Höhenunterschied gemessen vom Anlagenfundament zur Wohnbebauung der konkreten Anlage mit zusätzlichen 100 m Abstand pro 50 m Anlagenhöhe (optische Bedrängung. s. Aktueller Windkrafterlass in der Begründung)
c. Bebauung im Aussenbereich = 450 m + Berücksichtigung der topografischen Höhe, Höhenunterschied multipliziert mit 2 zuzüglich zur Grunddistanz, Höhenunterschied gemessen vom Anlagenfundament zur Wohnbebauung der konkreten Anlage mit zusätzlichen 100 m Abstand pro 50 m Anlagenhöhe (optische Bedrängung. s. Aktueller Windkrafterlass in der Begründung)
2. Generelle Höhenbegrenzung neuer Windenergieanlagen in Hagen auf insgesamt 150 m.
3. Ablehnung einer generellen Einstellung des Planungsverfahrens, da wegen einer nach überwiegender Einschätzung aussichtsreichen Klage gegen den aktuellen Flächennutzungsplan die Verspargelung nach BImsch droht und daher von einer Einstellung des Verfahrens, die von Hohenlimburger Seite inhaltlich begrüsst werden würde, abzusehen ist. Begründung hierzu s. 1007/2018.
4. Letzteres ist auch der Grund, warum man in Hagen nicht die Verabschiedung des neuen LEP im Frühjahr abwarten wird. Sollte zuvor der aktuelle Flächennutzungsplan erfolgreich beklagt werden, droht wiederum die rechtliche Vorgehensweise nach BImsch mit allen Gefahren (s.o.) Andererseits wird darauf verwiesen, dass ein noch in Beratung befindliches Verfahren eine Reduktion auf Genehmigungsverfahren nach BImsch ausschließen soll. Wir erwarten für den neuen LEP die konkrete Umsetzung des Windkrafterlasses (s.u.), hätten aber von der Verwaltung gerade auch nach den politischen Beratungen der letzten drei Jahre erwartet, dass sie sich bereits im Vorfeld hier an den bekannten Vorgaben orientiert und nicht ein ums andere Mal versucht, ihren Ursprungsplan beschließen zu lassen.
5. Berücksichtigung der Recherchen und vorliegender Ergebnisse des Fundes eines mindestens in zweijähriger Folge erfolgreich bebrüteten Rotmilanhorstes am Rande der Planzone 5 mit allen rechtlichen Auswirkungen auf die Zone 5 nach Helgoländer Papier in Ermangelung der Ergebnisvorlage auch für die politische Beratung unabdingbarer, abgeschlossener ASPII. S. dazu separater Antrag. Anderweitig sauber recherchierte Funde sind so politisch eindeutig zu berücksichtigen, wenn man die Politik nicht abschliessend über Gutachten informieren will. Die dokumentierten Ergebnisse des Nestfundes und dessen Beobachtung sind der Verwaltung in KW 47 durch Rechtsanwalt Hendrik Kaldewei, LL. M. zugestellt worden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
440,9 kB
|
