05.12.2018 - 4.4 Planungsstand sachlicher Teilflächennutzungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 05.12.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Inge Fischer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Schmidt führt aus, dass es sich schwierig gestaltet, die Notwendigkeit der Energiewende und die schützenswerten Interessen der Bürger in Einklang zu bringen. Jedoch versucht die Verwaltung seiner Meinung nach ihre Interessen durch einseitige Informationen durchsetzen zu wollen. Er weist auf den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bürger für Hohenlimburg hin, der einen sorgfältig ausgearbeiteten Beschlussvorschlag zum weiteren Vorgehen der Windenergie-Planung in Hagen beinhaltet.
Herr Voss weist in diesem Zusammenhang auf den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bürger für Hohenlimburg unter TOP 6.8. hin, der als Tischvorlage ausgelegt wurde. Die Anträge zu TOP 6.4. und TOP 6.5. werden von den Fraktionen zurückgezogen.
Frau Pfefferer macht deutlich, dass sie sich jederzeit durch die Verwaltung gut informiert fühlte und die Meinung von Herrn Schmidt nicht teilt, dass die Verwaltung versucht, die Diskussion in eine bestimmte Richtung lenken zu wollen. Dem gemeinsamen Antrag von CDU und BfHo wird sie sich nicht anschließen, da ihrer Meinung nach bei der vorgeschlagenen Abstandsregelung nicht genügend substanzieller Raum übrig bleibt.
Herr Schmidt ergänzt seine Ausführungen mit dem Hinweis, dass im Beschlussvorschlag der Begriff der reinen Wohnbebauung durch den Fachbegriff allgemeine Siedlungsbereiche ersetzt werden soll.
Herr Bleja erläutert, dass der Rat der Stadt Hagen das entscheidende Gremium für die bisherige und weitere Vorgehensweise bei der Windenergieplanung ist und die Verwaltung in jedem Fall der Entscheidung des Rates folgen wird. Die Verwaltung arbeitet auf der Grundlage des Ratsbeschlusses und bringt Vorschläge mit ihren rechtlichen Konsequenzen ein. Die politischen Gremien können ihre eigenen Empfehlungen unterbreiten.
Er rät davon ab, den Begriff reine Wohnbebauung in allgemeine Siedlungsbereiche umzuändern, da es enorme Konsequenzen für die Größe der Planungszonen beinhaltet. Außerdem wird man aus einem Flächennutzungsplan keine exakten Standorte der Masten mit Abständen zu bestimmten Wohnhäusern ablesen können, von daher hält er die Beschlussvorschläge 2.b. und 2.c. des gemeinsamen Antrages für nicht umsetzbar.
Herr Strüwer sieht in dem Beschlussvorschlag des gemeinsamen Antrags einen Kompromiss, um den Belangen der Verwaltung, der Politik und der Bevölkerung Rechnung zu tragen.
Herr Krippner stimmt Herrn Strüwer zu und befürwortet den Beschlussvorschlag des gemeinsamen Antrags. In Bezug auf den zuletzt gefassten Beschluss der BV Eilpe/Dahl richtet er seine Frage an Herrn Bleja, ob die dort beschlossene Abstandsregelung von 1000 Metern eine höhere Rechtssicherheit aufweist als die in der BV Hohenlimburg angedachten 1200 Meter.
Herr Bleja antwortet, dass es sich stets um Einzelfallentscheidungen handelt. Eine Rechtssicherheit der einzelnen Beschlussvorschläge kann er nicht prognostizieren.
Herr Leisten hält im Namen beider Fraktionen den Antrag mit dem Beschlussvorschlag in seiner ursprünglichen Form aufrecht.
Beschluss:
Auch nach Prüfung und rechtlicher Würdigung der vom Rat beschlossenenen Empfehlungen zu einer Differenzierung der Abstandskriterien zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten empfiehlt die Verwaltung mit Nachdruck folgenden Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt:
Die Fortführung des sachlichen „Teilflächennutzungsplans Windenergie“ mit den bisher ermittelten 6 Konzentrationszonen (nächster Planungsschritt: Vorbereitung des Offenlage-Beschlusses).
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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5,4 MB
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