29.11.2018 - 5.15 Überplanmäßige Bereitstellung Gebäudeunterhaltu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die in der Anlage 1 dargestellten überplanmäßigen Bedarfe in Höhe von 2.177.000 € nach § 83 Absatz 2 Satz 1 GemHVO NRW und ermächtigt den Kämmerer, die entsprechende Verfügung vorzunehmen. 

Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt wie in der Anlage 1 aufgeführt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

6

 

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

-

-

-

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

19

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=270585&selfaction=print