29.11.2018 - 5.3 IX. Nachtrag zum Tarif vom 21.12.2005 zu § 1 Ab...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 29.11.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Thomas Schüßler
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Klepper führt aus, dass seine Fraktion die Auffassung vertrete, dass die zur Baumpflegesatzung dargestellte Gebührenordnung nicht den tatsächlichen Unterschied zwischen einer Beurteilung mit oder ohne Ortsbesichtigung abbilde.
Es gebe dazu einen innerhalb der „Allianz“ abgestimmten Antrag, der gerade gedruckt werde und noch nicht ausgelegt werden könne, weshalb er den Beschlussvorschlag mündlich vortrage:
„1. Der Haupt- und Finanzausschuss stellt fest, dass der Aufwandsunterschied zwischen einer Ausnahmegenehmigung mit und ohne Ortsbesichtigung sachlich nicht zu rechtfertigen ist.
2. Die Verwaltung wird deshalb damit beauftragt, bis zur Ratssitzung das Gebührenmodell für die Baumpflegesatzung so zu überarbeiten, dass der erhebliche Aufwandsunterschied zwischen einer Ausnahmegenehmigung mit und ohne Ortsbesichtigung auch in der Gebührenordnung angemessen dargestellt wird.
3. Dabei ist der Gebührensatz für Anträge ohne Ortstermin deutlich zu reduzieren und der Gebührensatz für eine Befreiung nach Baumpflegesatzung mit Ortstermin deutlich zu erhöhen.“.
Für korrekt und gut dokumentierte Anträge wünsche man sich eine schnelle Bearbeitung und halte daher den Gebührenansatz für überhöht. Umgekehrt halte man bei unzureichenden Angaben und einem daraus resultierenden Ortstermin die Gebührendifferenz von 18 Euro für deutlich zu gering.
Herr Rudel erinnert daran, dass seine Fraktion der Baumpflegesatzung nicht zugestimmt habe. Seine Fraktion würde deshalb nur den in Ziffer 1.1. und 1.2. begründeten Änderungen zustimmen. Die in Ziffer 2. ausgeführten Änderungen sowie den vorgetragenen Änderungsantrag dazu würde man nicht mittragen.
Herr Oberbürgermeister Schulz interpretiert die Äußerungen von Herrn Rudel als Geschäftsordnungsantrag auf getrennte Abstimmung zu den Punkten 1.1. und 1.2. einerseits und 2. andererseits und lässt darüber abstimmen.
Der Geschäftsordnungsantrag wird einstimmig angenommen.
Herr Dr. Geiersbach vertritt die Auffassung, dass unterschiedlich beurteilt werden sollte, ob ein gesunder Baum oder einer, dessen Standsicherheit gefährdet sei, gefällt werden soll. Im letzteren Fall sollte keine Gebühr erhoben werden, wenn dem Antrag stattgegeben werde.
Herr Hentschel bittet die CDU-Fraktion, Anträge zukünftig früher zu stellen.
Herr Dr. Ramrath erläutert zum Verfahren, dass der Änderungsantrag der CDU-Fraktion, wenn er eine Mehrheit fände, dazu führen würde, dass über die Verwaltungsgebührensatzung insgesamt noch nicht entschieden werden könne, da darin die Änderung einer Position vorgeschlagen werde. Es müsse daher zunächst über den Antrag der CDU-Fraktion abgestimmt werden.
Beschlussvorschlag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, Hagen Aktiv und FDP:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss stellt fest, dass der Aufwandsunterschied
zwischen einer Ausnahmegenehmigung mit und ohne Ortsbesichtigung
sachlich nicht zu rechtfertigen ist.
2. Die Verwaltung wird deshalb damit beauftragt, bis zur Ratssitzung das
Gebührenmodell für die Baumpflegesatzung so zu überarbeiten, dass der
erhebliche Aufwandsunterschied zwischen einer Ausnahmegenehmigung
mit und ohne Ortsbesichtigung auch in der Gebührenordnung angemessen
dargestellt wird.
3. Dabei ist der Gebührensatz für Anträge ohne Ortstermin deutlich zu
reduzieren und der Gebührensatz für eine Befreiung nach Baumpflege-
satzung mit Ortstermin deutlich zu erhöhen.
Anlagen zur Vorlage
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