22.11.2018 - 6.5 Erstellung einer detaillierten Sanierungsunters...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 22.11.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Bernd Roß
- Beschluss:
- vertagt
Beschluss:
1) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Vergabe von detaillierten Sanierungsuntersuchungen mit Bodenmanagementkonzept und Sanierungsplan für die Gesamtfläche des ehemaligen Rangierbahnhofs Hengstey in Verbindung mit der Sanierung von zwei Teilflächen (siehe Übersichtsplan).
2) Der Rat beschließt auf Basis dieser Sanierungsuntersuchungen einen Förderantrag bei der Bezirksregierung Arnsberg aus Mitteln des Kommunalinvestitionsfördergesetztes (KIinvFG) zu stellen. Dabei soll eine Gesamtsumme von ca. 1.300.000 €, die zu 90% aus Mitteln des KInvFG finanziert werden soll, nicht überschritten werden. Über die Bewilligung des Antrages wird der Rat unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 10.12.2015 informiert.
3) Der Rat beschließt als Eigenanteil zu 2.) die für die Entwicklung der Freizeitbereiche am Harkort- und Hengsteysee in 2018 und 2019 eingestellten städtischen Mittel von jeweils 40.000 € sowie zusätzliche 50.000 €, die in den Haushalt 2020/2021 einzuplanen sind, zu verwenden.
4) Der Rat wird nach Vorliegen der Sanierungsuntersuchungen in einem zweiten Schritt über die Sanierungskosten entscheiden. Er wird durch eine Vorlage über die Ergebnisse detailliert informiert und wird dann gebeten durch Beschluss den dort genannten Sanierungsumfang für die Gesamtfläche zu bestätigen bzw. kann die Sanierung auch ablehnen, wenn wider Erwarten die im Gutachten genannten Sanierungskosten unverhältnismäßig hoch ausfallen sollten. In diesem Fall würde nach den Sanierungsuntersuchungen kein Förderantrag aus Mittel aus dem KInvFG gestellt und auch keine Sanierung auf den beiden Teilflächen der Bahnbrache durchgeführt.
Im Falle der Bestätigung der Sanierungskosten wird die Verwaltung dann beauftragt, die Sanierung der beiden Teilflächen nach Maßgabe des zu stellenden Förderantrages (siehe 2.) durch zu führen.
Im Falle der Ablehnung wird die Verwaltung eine Rückgabe der vom RVR an die Stadt Hagen übertragenen Fläche zurück an den RVR veranlassen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD |
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CDU |
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Bündnis 90/ Die Grünen |
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Hagen Aktiv |
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Die Linke |
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AfD |
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FDP |
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BfHo/Piraten Hagen |
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| Einstimmig beschlossen | ||
| Mit Mehrheit beschlossen | ||
| Einstimmig abgelehnt | ||
| Mit Mehrheit abgelehnt | ||
| Abgelehnt bei Stimmengleichheit | ||
| Ohne Beschlussfassung | ||
| Zur Kenntnis genommen | ||
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Dafür: |
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Dagegen: |
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Enthaltungen: |
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Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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