20.11.2018 - 5.4 Erstellung einer detaillierten Sanierungsunters...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Roß erläutert den Förderantrag in Höhe von 1,3 Mio. € für die Gefährdungsabschätzung und Sanierung auf der ehemaligen Rangierbahnhofsfläche am Hengsteysee auf den beiden im Lageplan dargestellten Flächen. Der städtische Eigenanteil beträgt 10 %. Die Fläche ist am 01.11.2018 vom RVR auf die Stadt Hagen als wirtschaftliches Eigentum übergegangen. Bis Ende 2020 muss das Projekt umgesetzt werden. In der Ratssitzung im Dezember 2018 ist aufgrund des engen Zeitrahmens eine Zustimmung erforderlich.

 

Es gibt Altlasten durch die alte Bahnnutzung und eine alte Flakstellung in der Nähe des Freizeitparkplatzes. Hier wird eine Gefährdungsabschätzung auf dem gesamten Areal erfolgen. Bis Juli 2020 besteht eine Rückgabemöglichkeit der Fläche an den RVR. Bei der Beseitigung von Altlasten wird der mittlere Abschnitt dieser Fläche ausgenommen, der nicht der Freizeitnutzung zugeführt werden soll. Wenn die Gefährdungsabschätzung zu dem Ergebnis kommt, dass eine Sanierung zu teuer werden würde oder wenn nicht beherrschbare Einträge offenkundig werden, würde die Stadt Hagen die Fläche wieder an den RVR zurückgeben.

 

Die Sanierungsuntersuchung ist ebenfalls eine wesentliche Grundlage für die Planungen „Freizeitentwicklung am Hengsteysee“ und für den „Seepark am Hengsteysee“ als Bestandteil der Internationalen Gartenausstellung 2027. Die Sanierung bezieht sich auf Flächen, die auf Basis des Integrierten Handlungskonzeptes aus 2017 als Entwicklungsflächen für Freizeit definiert worden sind.

 

Wenn kein Ausbau zum „Seepark“ kommen würde, könnten sich die Flächen nach Beseitigung der Altlasten wieder sich selbst überlassen werden. Wenn die Flächen saniert sind, kann über die weitere Nutzung diskutiert werden.

 

Herr Sirringhaus fragt, wo der belastete Schotter abgelagert werden würde, seiner Meinung sei es ein Verschiebung. Auch sei bei der damaligen Holzlagerung nach Kyrill sehr viel Wasser verrieselt worden, so dass dort keine Belastung mehr sein dürfte. Herr Roß erklärt, dass sich der Sanierungsaufwand und die anschließende Nutzung oder Einbaumöglichkeiten nach der Belastung des Schotters richten werden. 

 

Herr Külpmann fragt, warum der komplette Bereich zwischen den Sanierungszonen nicht mit untersucht wird bzw. der Teil, wo der outdoor-Spielbereich eingerichtet werden soll. Herr Ross antwortet, dass die Sanierungsuntersuchung sich auf den gesamten Bereich beziehe; aber die Sanierung sich aus finanziellen Gründen nur auf die Teilbereiche beziehen könne.

 

Herr Freier erklärt, dass im 1. und 2. Weltkrieg dort eine Verladestation von Kriegsmaterial, vor allem von Senfgas, gewesen sei.  

 

Herr Meilwes fragt, warum jetzt schon die Punkte 2 und 3 zu beschließen sind. Herr Roß erklärt, dass die Fördermittel nur genutzt werden können, wenn anschließend auch die Sanierung durchgeführt wird.

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Beschluss:

1)            Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Vergabe von detaillierten Sanierungs­untersuchungen mit Bodenmanagementkonzept und Sanierungsplan für die Gesamtfche des ehemaligen Rangierbahnhofs Hengstey in Verbindung mit  der Sanierung von zwei Teilflächen (siehe Übersichtsplan).

 

2)            Der Rat beschließt auf Basis dieser Sanierungsuntersuchungen einen Förder­antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg aus Mitteln des Kommunal­investitionsfördergesetztes (KIinvFG) zu stellen. Dabei soll eine Gesamt­summe von ca. 1.300.000 €, die zu 90% aus Mitteln des KInvFG finanziert werden soll, nicht überschritten werden. Über die Bewilligung des Antrages wird der Rat unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 10.12.2015 informiert.

 

3)            Der Rat beschließt als Eigenanteil zu 2.) die für die Entwicklung der Freizeitbereiche am Harkort- und Hengsteysee in 2018 und 2019 eingestellten städtischen Mittel von jeweils 40.000 € sowie zusätzliche 50.000 €, die in den Haushalt 2020/2021 einzuplanen sind, zu verwenden.

 

4)            Der Rat wird nach Vorliegen der Sanierungsuntersuchungen über die Ergebnisse der detaillierten Sanierungsuntersuchungen und die ermittelten Sanierungskosten informiert und um Bestätigung gebeten, dass die Fläche nicht an den RVR zurück gegeben wird.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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