29.11.2018 - 1.1 Auflösung der Einkaufsgemeinschaft Kommunaler V...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz teilt zusätzlich zur übersandten Mitteilung mit, dass der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 20.03.2018 die Verwaltung beauftragt hat, die Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB für das Vorhaben GWG-Block 1 zu prüfen. Der Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung habe gemeinsam mit dem Rechtsamt die entsprechende Prüfung unter Auswertung maßgeblicher Rechtsprechung vorgenommen und sei einvernehmlich zu dem Ergebnis gekommen, dass das Vorhaben der GWG nach § 34 BauGB zu beurteilen sei. Die daraus resultierende Vorlage hätten die jeweiligen Fachbereichsleitungen, der Rechtsdezernent und der Oberbürgermeister gezeichnet; sie werde dem Stadtentwicklungsausschuss am 04.12.2018 sowie der Bezirksvertretung Hagen-Mitte am 12.12.2018 zur Kenntnis gegeben. 

Der Technische Beigeordnete würde in der Sache eine abweichende Auffassung vertreten, die dem Haupt- und Finanzausschuss nach § 70 Abs. 4 GO NRW am heutigen Tage durch Auslage zur Kenntnis gegeben werde.

 

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