15.11.2018 - 5.16 Bebauungsplan Nr. 7/18 (685) Wohnbebauung Am Ba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 7/18 (685) Wohnbebauung Am Baukloh - Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.


Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der früh-zeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7/18 (685) Wohnbebauung Am Baukloh Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) liegt in der Gemarkung Westerbauer im Stadtbezirk Haspe. Im Norden grenzt das Plangebiet an die Straße Am Baukloh und im Osten an das Gelände der ehemaligen Deponie Distelstück. Im Norden grenzt es an das Flurstück 1086, im Osten und Süden an das Flurstück 564 und um Westen an das Flursck mit der Nummer 788. Das Plangebiet liegt in Flur 4 und umfasst die Flurstücke 562 und 563, sowie die Hälfte der Straße Am Baukloh (Flurstück 1086) auf Länge der zuvor genannten Flurstücke.


In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungs-bereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans soll im III. Quartal des Jahres 2019 durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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