14.11.2018 - 3 Dienstanweisung Sponsoring, Spenden und mäzenat...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Datum:
- Mi., 14.11.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Rudel stellt fest, dass es nicht möglich sei, die Unterschiede zwischen der alten Dienstanweisung und dem Entwurf der neuen Dienstanweisung festzustellen, da der Vorlage die alte Fassung nicht beigefügt wurde bittet um Erläuterung der Unterschiede.
Herr Perkams erläutert, dass die Inhalte der alten Fassung übernommen worden seien und um weitere Regelungen ergänzt wurden.
Herr König hält es für sinnvoll, die neue Dienstanweisung so zu entwickeln, dass sie auch für die städtischen Unternehmen übernommen werden könne. Möglicherweise solle man die Vorlage heute nur in erster Lesung beraten.
Außerdem vermisst er im Entwurf Regelungen zu den Fällen, in denen die Stadt als Spender bzw. Sponsor agiert.
Herr Gerbersmann entgegnet, dass die Stadt bisher keine Spenden im klassischen Sinne geleistet habe. Er könne sich auch keine Fallkonstellation vorstellen, bei der die Stadt als echter Sponsor agieren würde. Es könne allenfalls als Sponsoring ausgelegt werden, wenn die Stadt als Mitveranstalter auftrete.
Sofern die Stadt Zuschüsse gewähre, seien diese entweder im Haushaltsplan enthalten oder es würden Einzelbeschlüsse in den zuständigen Gremien gefasst.
Frau Schmitz ergänzt, dass es für diese Fälle die städtische Zuschussrichtlinie gebe.
Herr Oberbürgermeister Schulz hält es für theoretisch denkbar, dass Geldbeträge aus den Verfügungsmitteln des Oberbürgermeisters an z.B. soziale Zwecke gespendet würden, auch wenn er persönlich aus der eigenen Tasche spende.
Die Anwendbarkeit der Dienstanweisung für die städtischen Beteiligungen und eine evtl. notwendige Ergänzung der Beteiligungsrichtlinien solle das Beteiligungscontrolling klären. Der Entwurf der Dienstanweisung für die Stadt könne unabhängig davon heute zur Kenntnis genommen werden.
Herr Ciupka fragt, ob Erbschaften der Stadt ebenfalls Spenden im Sinne der Dienstanweisung seien.
Herr Gerbersmann teilt mit, dass diese Fälle in Vorlagen dargestellt würden und der Rat die Annahme beschließe.
Herr Rudel bittet zu prüfen, ob die Beteiligungsrichtlinie ergänzt werden müsse, um eine Anwendbarkeit der neuen Dienstanweisung auf die Beteiligungen herstellen zu können. Das Ergebnis solle in der Beteiligungskommission dargestellt werden. Der Entwurf der Dienstanweisung könne heute zur Kenntnis genommen werden.
Anlagen zur Vorlage
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