08.11.2018 - 7.4 Bebauungsplan Nr. 7/18 (685) Wohnbebauung Am Ba...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Do., 08.11.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Tim Anhalt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Goertz berichtet, dass ihm in der Vorlage eine Aussage der Sozialverwaltung fehle, ob die Planung zur Errichtung einer Kita verworfen wurde.
Frau Hammerschmidt erklärt, dass es sich um eine Refinanzierungsfläche handelt. Es sei mit der Sozialverwaltung abgeklärt, dass die Fläche anderweitig genutzt werden darf.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 7/18 (685) Wohnbebauung Am Baukloh - Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7/18 (685) Wohnbebauung Am Baukloh – Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) liegt in der Gemarkung Westerbauer im Stadtbezirk Haspe. Im Norden grenzt das Plangebiet an die Straße Am Baukloh und im Osten an das Gelände der ehemaligen Deponie Distelstück. Im Norden grenzt es an das Flurstück 1086, im Osten und Süden an das Flurstück 564 und um Westen an das Flurstück mit der Nummer 788. Das Plangebiet liegt in Flur 4 und umfasst die Flurstücke 562 und 563, sowie die Hälfte der Straße Am Baukloh (Flurstück 1086) auf Länge der zuvor genannten Flurstücke.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans soll im III. Quartal des Jahres 2019 durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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