06.11.2018 - 3.3 Vorschlag zur Tagesordnung gem. § 6 Abs. 1 der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 06.11.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Susanne Boes
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Ludwig erläutert den Antrag. Man möge darauf achten, dass in den Vorgärten nicht nur die vermeintlich pflegeleichten Felsengärten angelegt werden, sondern auch blühende und grüne Pflanzen verwendet werden.
Herr Meier führt aus, dass die Entwicklung in der Gartengestaltung bedenklich sei. Die Bauordnung sagt nach § 9 Abs. 1 BauONW, dass die nichtüberbaubaren Flächen wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen sind. Vielleicht kann man als erste Maßnahme das Bauordnungsamt bitten diesen Hinweis in die Baugenehmigung aufzunehmen, damit derjenige der den Bauantrag gestellt hat, sich dessen auch bewusst ist.
Herr Reinke führt aus, dass man mit solch einem Beschluss doch sehr stark in die persönliche Gestaltung des einzelnen eingreift. Aus diesem Grunde habe die CDU Fraktion noch Beratungsbedarf und würde heute gerne die 1. Lesung beantragen.
Herr Schmidt sagt, dass dies ein empfindlicher Eingriff in die Gestaltungsfreiheit der Menschen sei. Aus diesem Grunde lehnen sie den Antrag ab.
Herr Röspel und Herr Romberg, die Wortmeldungen haben sich erledigt.
Herr König hat noch den Hinweis für Herrn Schmidt, dass jede Maßnahme die man im Bereich des Umweltschutzes erreichen wolle, zu einer gewissen Form der Einschränkung führen wird, sei es bei den Dieselfahrverboten oder auch bei Geschwindigkeitsbegrenzungen. Man werde ohne verbindliche Regelungen nicht auskommen. Deshalb sollte in der Sache diskutiert werden, welche Auswirkungen solch ein Beschluss habe und beantragt hier die 2. Lesung.
Herr Ludwig erklärt, dass er sich mit der 1. Lesung einverstanden erklären kann. Er fragt nach, ob auch die Möglichkeit besteht dieses Thema an den UWA zu verweisen und dieser sich dann ausgibig mit dem Thema befasst.
Herr Dr. Ramrath erläutert, wenn man sich auf einen einvernehmlichen Beschluss einigen könne, kann man dies auch im STEA beschließen. Insofern macht es auch Sinn hier die 1. Lesung zu machen, darüber nachdenken, auch Interfraktionell, ob man nicht einen solchen Weg gemeinsam gehen könne.
Herr Grothe gibt zu bedenken, dass es noch viele Kleinigkeiten in den Vorgärten zu bedenken gäbe, wie zum Beispiel Schaltkästen.
Herr Dr. Ramrath führt aus, dass man dazu anregt in neuen Häusern dezentrale regenerierbare Energien zu installieren. Diese finden teilweise außerhalb der befestigten Fläche statt. Das Thema ist schon vielschichtiger. Wenn die Bauordnung da Vorgaben in Form eines Hinweises machen könnte, wäre dies ein pragmatischer Weg. Er schlägt vor die 1. Lesung zu beschließen, mit dem Zusatz: die Verwaltung wird gebeten einen Vorschlag zu entwickeln, wie über die Baugenehmigungen diesem Vorschlag Rechnung getragen werden könnte.
Frau Hammerschmidt möchte kurz etwas zu dem § 9 BauONW sagen. Der § 9 ist nicht im Prüfumfang des Baugenehmigungsverfahrens enthalten. Grundsätzlich ist der Architekt selbst für die Einhaltung dieser Vorschrift verantwortlich. Es sei denn, es gibt aufgrund einer anderen Rechtsvorschrift eine Auflage die zu prüfen ist. Wenn man solch einen Gestaltungsvorschlag umsetzen möchte geht dies nur über eine Gestaltungssatzung oder Textliche Festsetzung. Frau Hammerschmidt weißt noch darauf hin, dass es eine neue Bauordnung gebe. Man könne einen Hinweis in die Baugenehmig hineinschreiben aber nicht die ganze Bauordnung. Denn jeder Entwurfsverfasser sollte wissen was in der Bauordnung steht und das man sich daran zu halten habe.
Herr Dr. Ramrath sagt, dass man einen standarisierten Textbaustein in die Baugenehmigung einfügen sollte um den Hinweis zu geben.
Frau Masuch erklärt, dass sie den Vorschlag, Verbot von Schottergärten, für richtig und wichtig hält, über den man nachdenken sollte. Frau Masuch würde den Vorschlag Gestaltungssatzung aufgreifen und in diesem Zusammenhang diskutieren. Vielleicht gehört das Thema nicht nur in den STEA sondern auch in den UWA.
Frau Hammerschmidt erläutert, dass der Gesetzgeber aufgrund der neuen Bauordnung nicht mehr so viele Kontrollen durch die Bauordnung vorsieht. Das heißt, dass immer mehr Verantwortlichkeiten beim Entwurfsverfasser und dem Eigentümer sind. Durch diesen Vorschlag werden Kontrollen angeregt, die in der Bauordnung nicht vorgesehen sind und das Baugenehmigungsverfahren verzögern können.
Herr Dr. Ramrath teilt mit, dass er seinen Vorschlag, Hinweis in der Baugenehmigung, zurückzieht und es werde nur eine Vertagung, 1. Lesung, beschlossen.
Herr Hoffmann sagt, dass er insgesamt den Vorstoß der Fraktion der Grünen gut findet. Man müsse nun überlegen wie man diesen Vorschlag umsetzen könne ohne die Eigentumsrechte zu sehr zu beschneiden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
68,4 kB
|
