14.11.2018 - 6.1 Planungsstand sachlicher Teilflächennutzungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 14.11.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Inge Fischer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Engelhardt sagt, wie auch schon in der Einwohnerfragestunde hingewiesen, dass die Diskussionsergebnisse der letzten Jahre nicht im Beschlussvorschlag der Vorlage zu finden sind. Außerdem möchte sie eine Definition für den Begriff „substantieller Raum“ haben. Sie ist der Meinung, dass die 10 Windkraftanlagen im Ortsteil Dahl genügend substantieller Raum seien.
Herr Schulz ist der Meinung, dass ohne einen entsprechenden Beschluss im Außenbereich durch Investoren mehr Anlagen errichtet werden, als auf den in der Vorlage ausgewiesenen Flächen. Er zweifelt an, dass ein Abstand von 1500 m zu Siedlungsbereichen im Klagewege bestand habe.
Herr Eiche dagegen kritisiert die unterschiedlichen Abstände für verschiedene Siedlungsstrukturen. Er ist der Meinung, dass Bewohner eines Hauses im Außenbereich die gleichen Rechte haben sollen, wie Bewohner von reinen Wohngebieten. Er würde es auf ein Klageverfahren mit Investoren ankommen lassen.
Herr Beuth möchte wissen, ob die vom Regionalverband Ruhr angedachten Flächen von der Stadt Hagen aufgenommen werden müssen. Außerdem geht er davon aus, dass ohne einen Teilflächennutzungsplan erheblich mehr Windkraftanlagen gebaut werden.
Herr Bleja erwidert, sollte der Regionalplan des RVR rechtskräftig werden, sind diese Flächen zwingend aufzunehmen. Der Regionalplan werde informativ in die nächste Beratungsrunde einfließen.
Herr Neuhaus bittet die Verwaltung darzustellen, wie die Flächenentwicklung im gesamten Stadtgebiet war und wie sie jetzt im Hagener Süden konzentriert durch den Ratsbeschluss aussieht. So seien viele Flächen aufgrund des Artenschutzes und anderer Gründe herausgenommen worden. Die jetzt zu beplanenden Flächen seien durch Ratsbeschluss ausgewiesen worden, wodurch eine Verantwortung für das gesamte Stadtgebiet entstehe.
Herr Bleja berichtet, dass eine Chronologie der bisherigen Planungen in der Kürze schwer darzustellen sei. Er teilt mit, dass bei einer Bürgeranhörung im Jahr 2015 234 ha Fläche angedacht waren. Durch Artenschutz und sonstigen Gründen und die Konzentration auf die jetzt zu beplanenden Flächen seien noch 96 ha abzubilden. In der Vorlage sei auch das Szenario dargestellt, was bei veränderten Abständen an Fläche übrig bleibe.
Es gebe keine Vorgabe, wieviel Fläche abzubilden sei. Den politischen Gremien sei es unbenommen, in ihrem Abwägungsprozess eine andere Entscheidung zu treffen, als die Verwaltung vorschlage.
Die Gerichte werden dann entscheiden, welche Auffassung die richtige ist,
Frau Engelhardt macht deutlich, dass nach ihrer Meinung nicht die Diskussionslage in dem Ratsbeschluss abgebildet sei.
Herr Hoffmann erklärt, dass man sich hier in einem demokratisch gesehen schwierigen Abwägungsprozess befinde und sich eine Entscheidung nicht leicht mache.
Frau Peddinghaus sieht das Hauptproblem in der Ungleichbehandlung von Bewohnern im Außenbereich und denen in Siedlungsstrukturen.
Frau Bucek schlägt vor, die Abstandsregelungen des Landes abzuwarten, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Außerdem ist sie der Meinung, dass die Vorstellung eines Klageverfahrens nicht die Entscheidung beeinflussen dürfe, sondern dies abzuwarten sei. Sie bittet die Verwaltung um Auskunft, wie in anderen Gemeinden entschieden wurde.
Herr Bleja beschreibt, dass sich eine Entscheidungsfindung auch in anderen Kommunen schwierig gestalte. Die Verwaltung bittet hier um eine Entscheidung, um Klarheit in die Sache zu bringen.
Herr Jobst plädiert auch für eine Entscheidung, die als Kompromiss, der für alle nachvollziehbar ist, zu treffen sei.
Frau Buczek beantragt, die Beratung als 1. Lesung zu betrachten, auch weil die Bezirksvertretung Hohenlimburg ihre Entscheidung vertagt habe.
Herr Hoffmann unterstützt einen solchen Antrag.
Herr Beuth ist dafür, heute eine Entscheidung zu treffen.
Herr Neuhaus plädiert für eine Entscheidung und berichtet von Entscheidungen der Städte Breckerfeld und Schalksmühle, die sich auf keinen Teilflächennutzungsplan einigen konnten und wo jetzt Einzelgenehmigungen erteilt werden müssen. Für den Stadtbezirk Eilpe/Dahl bedeutete das, dass jetzt an der Grenze zu Hagen, in unmittelbarer Nähe zur Bebauung, Windkraftanlagen gebaut werden.
Herr Dahme lässt über den Antrag der Vertagung abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | - | 4 | - |
CDU | - | 4 | - |
Bündnis 90/ Die Grünen | - | 1 | - |
Hagen Aktiv | - | - | - |
Die Linke | 1 | - | - |
FDP | - | -- |
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AfD | 1- | - | - |
| |||
X | Mit Mehrheit beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 2 | ||
Dagegen: | 9 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Anschließend verliest Herr Dahme einen formulierten Beschlussvorschlag, den er zur Abstimmung stellt.
Hinweis der Schriftführerin:
Anschließend an diesen Tagesordnungspunkt wurde der TOP I.5.1 Vorschlag der SPD-Fraktion: Ausbau/ Umbau der Grundschule Selbecker Straße, Vorlage 1088/2018 beraten.
Aus redaktionellen Gründen erfolgt jedoch eine Protokollierung in der Reihenfolge der Tagesordnung.
Beschluss:
In Abwägung aller Standpunkte und Interessen für den Stadtbezirk Eilpe/Dahl zum weiteren Vorgehen der Windenergieplanung in Hagen,
auch unter Würdigung der auf Vermutungen basierenden Annahme der Verwaltung, dass ein größerer Abstand zur Wohnbaufläche als 750m Windenergieanlagen zu wenig substanziellen Raum bietet und gerichtlich eventuell anfechtbar sein könnte,
empfiehlt die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl dem Rat der Stadt Hagen einen Abstand zu allen FNP-Wohnbebauungen und allgemeinen Siedlungsbereichen von 1000 m zu beschließen,
und die Verwaltung zu beauftragen, auch mit diesen höheren Abstandszonen den Teilflächennutzungsplan Windenergie vorzubereiten und als beschlussreife Vorlage in den weiteren Beratungsgang der zuständigen Gremien zu geben.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
5,2 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
5,4 MB
|
