30.10.2018 - 6.1 Winterfällung städtischer Bäume 2018/2019
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 30.10.2018
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Ilona Schaefer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Auf Nachfrage von Herrn Wisotzki teilt Herr Dr. Braun mit, dass der Naturschutzbeirat herausgestellt hat, dass die Fällungen so nachvollziehbar sind. Die Bäume, die unter die Baumpflegesatzung fallen, also diejenigen, die im Innenbereich sind, sind dann auch vom WBH nach zu pflanzen. Die Baumpflegesatzung ist zwar beschlossen, jedoch noch nicht eingeführt. Man sei gerade dabei, Personal hierfür zu gewinnen. Auch die Gebührenordnung müsse noch erstellt werden. Danach müsse die Baumpflegesatzung veröffentlicht werden, um sie Anfang nächsten Jahres in Kraft setzen zu können. Wenn dann gefällt wird, wäre der WBH dazu angehalten, eine Nachpflanzung vorzunehmen.
Herr König möchte daraufhin wissen, ob es richtig ist, dass es jetzt keine Nachpflanzung der 40 Bäume gibt. Dies wird bejaht. Herr König findet das falsch und möchte einen entsprechenden Beschluss herbeiführen.
Herr Panzer geht davon aus, dass Verkehrssicherungsmaßnahmen, wie sie ja die Winterfällung darstelle, regelmäßig keine Nachpflanzungsverpflichtung durch Anwendung der Baumpflegesatzung auslösen. Da hier ja offensichtlich ein Dissens zur Position der Verwaltung besteht, bittet er darum, diesen Sachverhalt zu prüfen.
Herr Meier ist ebenfalls der Ansicht, dass die Baumpflegesatzung am Ende keine Auswirkungen haben wird. Er gehe davon aus, dass es sich hier um Gefahrenbäume handele und auch im Wesentlichen um Straßenbäume, die nicht in irgendeinem Konflikt zu Gebäuden stehen. Er gehe deshalb davon aus, dass kein einziger Ersatzbaum gepflanzt werden muss.
Herr Plahr erinnert daran, dass in der Vergangenheit besprochen wurde, auch private Leute hier über eine Online-Plattform mit an Bord zu holen, um Geld für solche Projekte zu sammeln. Dies sei bisher nicht passiert. Man müsse überlegen, wie man an Geld für solche Pflanzungen komme.
Herr Panzer erläutert, dass der Hauptzweck der Baumpflegesatzung darin bestehe, Ersatzpflanzungen für durch größere Baumaßnahmen in ihrem Bestand gefährdete Bäume sicherzustellen.
An der weiteren Diskussion beteiligen sich die Herren Plahr, KIepper, Romberg, Schmidt und Meier. Herr Klepper schlägt vor, einen Antrag zu stellen, dass die Verwaltung darstellen soll, wie man privates Engagement zum Erhalt der Stadtbäume fördern kann.
Herr Panzer macht darauf aufmerksam, dass die Vorlage zur Kenntnis genommen werden soll und schlägt vor, dass die Fraktionen sich darauf verständigen, kurzfristig eine Antragsinitiative zur Einleitung eines systematischen Nachpflanzens von Bäumen zu starten.
Anlagen zur Vorlage
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1
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166,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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79,6 kB
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