30.10.2018 - 6.3 Bebauungsplan Nr. 7/18 (685) Wohnbebauung Am Ba...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 30.10.2018
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Tim Anhalt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Panzer teilt mit, dass seine Fraktion vorschlägt, diesen Beschluss nicht zu fassen, da dieser einen erheblichen Aufwand für die Verwaltung bedeutet und der Sinn nicht zu erkennen sei, da diese Fläche nach § 34 für bebaubar gehalten wird. Man brauche hierfür kein Bebauungsplanverfahren.
Herr Bleja widerspricht dieser Auffassung, da dieser Teil Bestandteil eines Bebauungsplanes ist, daher gelte nicht der § 34, sondern der nach § 30. Dieser ist für einen Kindergartennutzung festgesetzt und kann somit nicht anderweitig verfügt werden. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Beschluss:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 7/18 (685) Wohnbebauung Am Baukloh - Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der früh-zeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7/18 (685) Wohnbebauung Am Baukloh – Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) liegt in der Gemarkung Westerbauer im Stadtbezirk Haspe. Im Norden grenzt das Plangebiet an die Straße Am Baukloh und im Osten an das Gelände der ehemaligen Deponie Distelstück. Im Norden grenzt es an das Flurstück 1086, im Osten und Süden an das Flurstück 564 und um Westen an das Flurstück mit der Nummer 788. Das Plangebiet liegt in Flur 4 und umfasst die Flurstücke 562 und 563, sowie die Hälfte der Straße Am Baukloh (Flurstück 1086) auf Länge der zuvor genannten Flurstücke.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungs-bereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans soll im III. Quartal des Jahres 2019 durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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