30.10.2018 - 6.3 Richtlinien für die Förderung der freien Kultur...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Jakobs gibt einen Einblick in den Tagesordnungspunkt anhand der vorliegenden Vorlage.

 

Herr Eiche hat zunächst eine Verständnisfrage. Er findet den Punkt 1.3 zwar in der verschriftlichten Form der Richtlinien aber nicht in der tabellarischen.

 

Frau Jakobs antwortet, dass es sich bei tabellarischer Form um die Synopse von beiden Richtlinien handelt. Sie bestätigt, dass der Punkt 1.3 dort fehlt bzw. dass eine komplette Seite der tabellarischen Übersicht wohl offensichtlich nicht mitgedruckt worden sei.

(Anmerkung der Schriftführerin: die komplette Synopse ist als Anlage 3 dieser Niederschrift beigefügt).

 

Herr Asbeck hat sich bei der Durchsicht dieser Vorlage gefragt, warum die, allen Anschein nach in der Vergangenheit, doch sehr einfach gehaltenen Richtlinien nun in der heutigen Form so bürokratisiert werden mussten. Ihm sei auch nicht so ganz klar warum nicht die Möglichkeit geschaffen wurde einen reinen Online-Antrag möglich zu machen. Es sei immer noch erforderlich den ausgefüllten Antrag in schriftlicher Form an den Fachbereich Kultur zu senden.

Aber vor allen Dingen sei Herrn Asbeck der Punkt 3.8 der neuen Richtlinien unangenehm aufgefallen. Angesichts der geringen Förderbeträge erscheint ihm der geforderte Verwendungsnachweis mit Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis doch als sehr aufwendig. Dieses ganze Verfahren erscheint ihm als sehr bürokratisch und er wünscht sich eine einfachere Gestaltung.

 

Herr Steden möchte dem Punkt 3.4 gerne als Ergänzung zugefügt haben, dass der Antragsteller über die Entscheidung des Kulturbüros schriftlich informiert werde. Der Antragsteller sei sicherlich froh darüber, wenn ihm die Entscheidung vorab schriftlich mitgeteilt werde, um dann in weitere Planungen eintreten zu können. Zum Punkt 3.7 möchte Herr Steden empfehlen, als Logo, dass allgemein und überregional bekannte Logo „Stadt Hagen – Stadt der Fernuniversität“ zu verwenden, ohne den Zusatz „Kulturbüro“. Das Kulturbüro sei zum einen eine organisatorische Einheit und manchmal eine lokale Bezugsgröße. Zur Ergänzung möchte er an dieser Stelle noch Bitten, dass das Logo als Datei dem Veranstalter zur Verfügung gestellt werde.

 

Frau Jakobs möchte zunächst zu den Anmerkungen von Herrn Asbeck Stellung nehmen. Nach den alten Richtlinien sei es so gewesen, dass dem Bewilligungsbescheid ein Merkblatt für die Antragsteller hinzugefügt wurde und auf Anraten des Rechtsamtes seien jetzt diese Bestimmungen aus dem Merkblatt direkt in die Richtlinien eingearbeitet worden. Die Vorlage eines Verwendungsnachweises in dieser Form sei also keine Neuerung. Bei allen Zuschussanträgen die gestellt werden können bestehe die Möglichkeit diese am PC oder handschriftlich auszufüllen aber die Anträge müssen immer mit einer Originalunterschrift eingereicht werden.

Auf die Anmerkungen und Empfehlungen von Herrn Steden antwortet Frau Jakobs, dass das Logo selbstverständlich sowohl in der Vergangenheit als auch in der Zukunft, allen Antragstellern auch als Datei zur Verfügung gestellt werde.

Selbstverständlich gebe es auch stets einen Bewilligungsbescheid, der den Antragstellern vor Beginn der Veranstaltung zugesendet werde.

 

Herr Steden bittet darum, dieses doch in die neuen Richtlinien mit aufzunehmen.

 

Frau Jakobs wird die Anregung aufnehmen.

 

Herr Söhnchen wiederholt die Anregungen von Herrn Steden. So habe man jetzt zwei Anregungen, einmal, dass der Bewilligungsbescheid mit verschickt werde und einmal, dass der Zusatz im Logo Hagen – Stadt der Fernuniversität ausreiche, ohne den Zusatz Kulturbüro. Die beiden benannten Änderungen seien im Protokoll festgehalten und werden dann so den nachfolgenden Gremien mit auf den Weg gegeben werden.

 

Herr Asbeck verweist nochmal auf seinen vorgebrachten Einwand des bürokratischen Aufwandes bei der Erstellung des Verwendungsnachweises.

 

Es folgt eine anschließende Diskussion darüber zwischen Herrn Asbeck, Herrn Söhnchen und Frau Jakobs.

 

Frau Jakobs versichert, dass niemand sehr lange Veranstaltungsberichte schreiben müsse. Es gehe lediglich darum, kurz und knapp darzustellen, wie die Veranstaltung gelaufen sei und kurz nachzuweisen, wie die Förderung verwendet wurde.

 

Anschließend formuliert Herr Söhnchen den Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.

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Beschluss:

Die Richtlinen für die Förderung der freien Kulturarbeit werden mit den folgenden Ergänzungen / Änderungen des Kultur- und Weiterbildungsausschuss in Kraft gesetzt.

 

Punkt 3.4 der Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit:

Die Entscheidung über die Förderung trifft das Kulturbüro. Hierüber wird der Antragsteller mit einem Bewilligungsbescheid schriftlich informiert.

 

Punkt 3.7 der Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit:

Die Antragstellerin / der Antragsteller hat auf allen Ankündigungen (Plakaten, Programmen, Broschüren, Internetpräsentationen etc.) an deutlich sichtbarer Stelle mit dem Logo Hagen Stadt der Fernuniversität Kulturbüro auf die Förderung hinzuweisen. Neue Förderanträge können erst dann gestellt werden, wenn der Verwendungsnachweis für vorangegangene Projekte vorgelegt worden ist.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig beschlossen

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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