27.09.2018 - 5.4 Entscheidungen des Verwaltungsrates des Wirtsch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Eiche hat zwei Verständnisfragen zu dem geänderten § 21 „Ordnungswidrigkeiten“. Er möchte zum einen wissen, was unter dem Ausdruck „wild abfließendes Wasser“ im Absatz 1, Ziffer 2 zu verstehen ist. Zum anderen möchte Herr Eiche erläutert bekommen, weshalb im Absatz 3 des Paragraphen die Geldbuße von 50.000 € auf 1.000 € gesenkt wurde. In der Vorlage wurde dies damit begründet, dass der § 161 a LWG NRW im LWG NRW 2016 nicht mehr fortgeführt wird. Herr Eiche ist der Meinung, dass im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW für die Ausgabe 2016, Nummer 22, im § 123 des Gesetzes zur Änderung wasser- und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften die Bußgeldvorschriften benannt sind und im dortigen Absatz 3 die Geldbuße in Höhe von 50.000 € wieder aufgeführt wurde.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt eine schriftliche Beantwortung der Frage zu.

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Beschluss:

 

Der Rat nimmt den I. Nachtrag zur Satzung des Kommunalunternehmens Wirtschaftsbetrieb Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, über die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Hagen - Entwässerungssatzung -, wie sie als Anlage Gegenstand dieser Verwaltungsvorlage ist, zur Kenntnis.

 

Von seinem Weisungsrecht an den Verwaltungsrat des WBH macht der Rat der Stadt Hagen keinen Gebrauch.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

 

Herr Treß hat sich gem. § 43 i. V. m. § 31 GO NW für befangen erklärt und nicht an der Beratung oder Abstimmung teilgenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=267587&selfaction=print