27.09.2018 - 5.8.1 Satzung zur Pflege und zum Erhalt des Baumbesta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.8.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 27.09.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kai Gockel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Panzer ist erfreut darüber, dass abschließend eine Satzung zur Pflege und Erhaltung des Baumbestandes beschlossen wird. Er führt die Bedeutung des städtischen Baumbestandes für die Gesellschaft, das Stadtbild und das Klima aus. Weiter erläutert Herr Panzer die Hintergründe und den zeitlichen Ablauf, wie die Baumpflegesatzung seit der Aufhebung der Baumschutzsatzung in den verschiedenen beteiligten Fraktionen und Ausschüssen entwickelt wurde. Dabei hat sich das Diskussionsklima in den letzten Jahren verbessert, so dass nun ein endgültiger Entwurf vorliegt, über den entschieden werden kann. Er stellt besonders heraus, dass es nicht Ziel der Satzung ist, eine Baumpolizei zu etablieren. Die Satzung soll ihre Wirkung vor allem bei größeren Baummaßnahmen und auch bei Maßnahmen im öffentlichen Raum entfalten, wenn auf größeren Flächen erhaltenswerter Baumbestand vorhanden ist. Herr Panzer stellt den konstruktiven und zielführenden Abstimmungsprozess mit der Verwaltung heraus und dankt besonders den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Umwelt- und des Rechtsamtes. Zusätzlich lobt er auch die politische Unterstützung bei der Erstellung der Baumpflegesatzung. Herr Panzer erläutert ebenfalls die Hintergründe der Gebühren und Befreiungen, die durch diese Satzung anfallen bzw. notwendig werden. Ebenso wurde auf Anregung der SPD-Fraktion der Entwurf der Baumpflegesatzung dahingehend verändert, dass sie auch die städtischen Bäume umfasst und die Maßnahmen des Wirtschaftsbetriebes Hagen (WBH) stichprobenartig geprüft werden. Herr Panzer kritisiert die aktuell von der SPD-Fraktion gestellten Anträge. Die Baumfällungen des WBH erfolgen fast ausschließlich daher, um Gefahren von den Bürgerinnen und Bürgern abzuwenden. Diese gefällten Bäume fallen explizit nicht unter die Baumpflegesatzung. Herr Panzer hofft, dass die vom WBH gefällten Bäume nachgepflanzt werden, obwohl sie nicht unter die Baumpflegesatzung fallen. Er führt weiter aus, dass man sich auch im Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität darauf verständigt hat, für die Umsetzung der Baumpflegesatzung vorerst eine halbe Stelle für zwei Jahre befristet einzurichten und deren Notwendigkeit und den Stundenumfang laufend zu evaluieren. Herr Panzer bittet darum, dieser Vorlage zuzustimmen.
Herr Hentschel stimmt den sachlichen Ausführungen von Herrn Panzer zu, stellt aber klar, dass auch Die Linke. gegen die Abschaffung der Baumschutzsatzung war, da sich dies ausschließlich um eine Sparmaßnahme handelte. Herr Hentschel betont, dass auch Die Linke. teil der Antragsteller war, dies aber nicht durch interfraktionelle Gespräche erreicht wurde, sondern durch den Einsatz von Herrn Wolzenburg persönlich. Er kritisiert, dass in der Politik in Hagen zu wenig zusammengearbeitet wird und die Allianz sich auf ihre vorhandene Mehrheit im Rat zurückzieht.
Herr Rudel unterstützt die Ausführungen von Herrn Panzer zum Schutzzweck der Bäume, kritisiert aber die finanziellen Hintergründe der Satzung. Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe, die finanziert werden muss. Aus Informationen des Naturschutzbeirates geht hervor, dass rund 40% der vom WBH gefällten Bäume wieder zu ersetzen wären. Dies schlägt sich mit rund 900 € pro Baum nieder. Dieses Geld muss die Stadt Hagen dem WBH zur Verfügung stellen. Er ist der Meinung, dass nicht nur die Idee hinter der Satzung gut sein muss, sondern auch das gesamte Ergebnis, wozu auch der finanzielle Aspekt gehört. Dazu hat die SPD-Fraktion Fragen, die sie auch im Vorfeld der Sitzung gestellt hat. Aufgrund der nicht abschließend geklärten fiskalischen Fragen, wird die SPD-Fraktion gegen den Antrag stimmen.
Herr Kohaupt möchte wissen, was im Rahmen dieser Satzung „Fälle von besonderer Bedeutung“ sind.
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, welcher der Auslegung bedarf.
Herr Schmidt erläutert aus seiner Sicht die Entwicklung der Baumpflegesatzung und spricht über die Bedenken der SPD-Fraktion. Seiner Meinung nach ist die SPD-Fraktion unabhängig von weiteren Fragen und Änderungen der Satzung gegen den Beschluss. Dies wurde im Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität aufgrund der Aussagen von Herrn Meier deutlich. Herr Schmidt hält die Baumpflegesatzung für ein gutes Signal und ein Ausdruck des ökologischen Bewusstseins der Stadt Hagen.
Herr Klepper erklärt, dass eine sehr bürgerfreundliche und unbürokratische Satzung vorliegt, die den Baumbestand durchaus schützen kann. Herr Klepper kann die fiskalischen Bedenken der SPD-Fraktion nicht nachvollziehen, da von ihr regelmäßig Vorschläge unterbreitet werden, welche keine Gegenfinanzierung vorweisen können. Die Verwaltung habe aber im Gegenzug auf alle Anfragen der SPD-Fraktion ausführlich geantwortet.
Herr König erklärt, dass die SPD-Fraktion an der inhaltlichen Ausarbeitung der Satzung mitgearbeitet hat und man auch inhaltlich dahintersteht. Dies beweist auch der einstimmige Beschluss im Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität. Fraglich ist aber immer noch die Finanzierung der Satzung. Herr König führt nochmals aus, wie und warum die Baumschutzsatzung im Jahr 2007 abgeschafft wurde. Er zweifelt an der Anzahl der eingehenden Anträge, die für eine Refinanzierung der eingesetzten Stelle benötigt werden. Die Baumpflegesatzung ist ein wichtiger Beitrag im Sinne des Klimaschutzes. Aber auch viele andere Vorschläge, die im Rat diskutiert worden sind, haben einen wichtigen Einfluss auf den Klimawandel. Diese Anträge sind immer wieder mit dem Hinweis auf die Haushaltslage abgelehnt worden und von diesem Prinzip wird ohne erkennbaren Grund hier abgewichen.
Herr Gerbersmann stellt klar, dass sich die finanziellen Voraussetzungen 2007 und heute unterscheiden. Heute hat die Stadt Hagen ein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept und seinerzeit war die Streichung der Baumschutzsatzung ein Element für eine Genehmigung des Haushalts. Eine abschließende Kalkulation ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, weshalb die einzurichtende Stelle vorerst befristet ist.
Herr Krippner befürchtet, dass am Ende der WBH die Kosten übernehmen muss und spricht sich klar dagegen aus. Der WBH kann nicht regelmäßig neue Aufgaben ohne Gegenfinanzierung übernehmen müssen. Hier steht der Rat in der Verantwortung die finanziellen Mittel bereitzustellen.
Herr Dr. Bücker berichtet, dass er zu der Zeit, als die Baumschutzsatzung gekippt wurde, dem Rat 1200 Unterschriften von Bürgern vorgelegt hat, die sich dagegen ausgesprochen haben. Er ist erfreut darüber, dass jetzt eine Baumpflegesatzung etabliert wird.
Herr Meier berichtigt Herrn Schmidt, dass er die Baumschutzsatzung nicht als negativ angesehen hat, da diese gut funktioniert hat. Jetzt wird mit unverhältnismäßig hohen Mitteln versucht, etwas zu implementieren, obwohl der Effekt am Ende unbeachtlich ist. Er befürchtet, dass zu viele Bäume regulär gefällt werden dürfen und kein einziger neuer Baum im Gegenzug gepflanzt wird. Herr Meier weist darauf hin, dass er am Anfang der Diskussion über die neue Baumpflegesatzung dafür plädiert hat, neue Bäume zu pflanzen. Hierfür hätte das Geld für die neu einzurichtende Stelle genommen werden können.
Herr Dr. Ramrath kritisiert die Aussagen der SPD-Fraktion. Er bezieht sich auf die Aussage von Herrn König, dass die SPD-Fraktion der Satzung inhaltlich rundum zugestimmt hätte und eine Ablehnung aufgrund der nicht klaren Finanzierung erfolgen wird. Herr Meier wiederum kritisiert das Schutzziel, da keine Bäume erfasst werden, die noch durch die Satzung geschützt würden. Ebenso widerspricht die Aussage von Herrn Krippner, dass dem WBH durch die Neupflanzung hohe Kosten entstehen der Argumentation, dass der WBH keine Bäume zu ersetzen hätte. Diese Aussage ist zudem falsch, da während einer Baumaßnahme gefällte Bäume und deren Nachpflanzung in die Baukosten einzurechnen seien. Sollten es sich um Baumaßnahmen des Landes handeln, würde sogar darüber die Baumpflege finanziert.
Herr Panzer kritisiert die stattgefundenen Diskussionen mit der SPD-Fraktion. Er schlägt vor, die Debatte zu beenden, da alle Argumente ausgetauscht seien.
Herr Rudel merkt an, dass die SPD-Fraktion eine Grundhaltung zu dem Thema hat, aber die einzelnen Argumente innerhalb der Fraktion unterschiedliche sein können. Wichtig ist ihm, dass alle diese Argumente in der Diskussion untergebracht wurden und dass klar ist, dass der Erhalt der Stadtbäume ein wichtiges Ziel der SPD-Fraktion ist.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Satzung zur Pflege und zum Erhalt des Baumbestandes in der Stadt Hagen (Baumpflegesatzung), wie sie als Anlage II Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0344-1/2018) ist.
Dabei sind die Änderungen aus der Anlage des Änderungsantrags der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Hagen Aktiv, Die Linke und Bürger für Hohenlimburg/Piraten vom 04.09.2018 (siehe unten) bereits berücksichtigt.
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, die Stelle eines qualifizierten Baumpflegers zur verwaltungs- und fachtechnischen Umsetzung der Baumpflegesatzung im Umfang einer halben Stelle zunächst auf zwei Jahre befristet einzurichten.
Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen ist ein benutzerfreundliches Online-Formular-Verfahren zu entwickeln.
Die Verwaltung wird beauftragt, die praktischen Auswirkungen der Satzung sowie den Personalbedarf zwei Jahre nach Inkrafttreten der Satzung zu überprüfen und die entsprechenden Konsequenzen vorzuschlagen.
Der Umweltausschuss erhält in diesem Zeitraum halbjährlich einen Bericht.
Der Bericht soll die Fallzahlen gesamt und davon die Fälle darstellen, bei denen Maßnahmen angeordnet wurden.
Dabei sind verschiedene Fallgruppen zu unterscheiden:
a) Fälle aus den Baugenehmigungsverfahren
b) Fälle auf städtischen Grundstücken (§ 9)
c) alle sonstigen Fälle
a) Hinzufügung einer Präambel
Präambel:
Die Stadt Hagen vertraut auf die Vernunft und die Liebe der meisten Menschen zu ihrer Umwelt. Diese Haltung drückt sich unter anderem im pfleglichen Umgang mit Pflanzen und Bäumen auf öffentlichen und privaten Flächen aus. Um Zweifelsfälle im Umgang mit Bäumen auszuräumen, beschließt der Rat der Stadt Hagen diese bürgernahe und pragmatische Baumpflegesatzung.
Wird dieser Vertrauensvorschuss bewusst missbraucht und Verfahren dadurch unnötig arbeitsaufwendig, müssen die Verursacher allerdings die Kosten für ein solches Verhalten tragen.
b) Änderung des § 3 (3)
Nicht unter diese Satzung fallen Nadelbäume und Obstbäume – mit Ausnahme von Zier- und Wildformen, Walnussbäume, Esskastanien, Eiben, Sumpfzypressen und Sequoien.
c) Streichung des § 5 Abs. 3
Folgender Absatz wird gestrichen:
3. Maßnahmen an Bäumen auf öffentlichen Flächen und Privatgrundstücken der StadtHagen. Hier entscheidet im Sinne der Baumpflegesatzung der Wirtschaftsbetrieb Hagen im Benehmen mit dem Umweltamt Hagen. Die jeweils zuständige Bezirksvertretung und der Umweltausschuss sind regelmäßig über die Maßnahmen zu informieren. In Fällen von besonderer Bedeutung entscheidet die jeweils zuständige Bezirksvertretung nach Anhörung des zuständigen Ratsausschusses. Dies gilt nicht, soweit es sich dabei um Maßnahmen der Verkehrssicherungspflicht handelt.
d) Ergänzung des § 7 (3)
Der Absatz 7 (3) soll neu lauten:
3) Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung oder Befreiung ist beim Umweltamt Hagen schriftlich oder über ein nutzerfreundliches Online-Formular (www.hagen.de/umweltamt) unter Darlegung der Gründe und Beifügung von Lageskizze(n) und/oder Fotos zu beantragen. Es sind die auf dem Grundstück vorhandenen geschützten Bäume im Sinne des § 3, ihr Standort, die Art, der Stammumfang, die ungefähre Höhe und der ungefähre Kronendurchmesser zu dokumentieren.
Bestehen begründete Zweifel an der Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen, kann im Einzelfall und wenn der Antrag auf Grund seines Umfanges dies rechtfertigt, die Erstellung eines Lageplanes im Maßstab 1:500 gefordert werden.
Sind die vorgelegten Unterlagen grob fehlerhaft, so gehen die Aufwendungen zu ihrer Berichtigung zu Lasten des Antragstellers.
e) Änderung des § 7 (5)
Die Entscheidung über eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung wird schriftlich erteilt. Hierfür wird eine Gebühr erhoben. Die Befreiung ergeht unbeschadet privater Rechte Dritter und kann mit Nebenbestimmungen verbunden werden.
f) Änderung des § 8 (2)
(2) Wird die Baugenehmigung für ein Vorhaben beantragt, bei dessen Verwirklichung geschützte Bäume entfernt, zerstört, geschädigt oder in ihrem Aufbau verändert werden sollen, so ergeht die Entscheidung über eine Befreiung im Benehmen mit dem Umweltamt in der Baugenehmigung.
g) Hinzufügung des neuen § 9
Neu:
§ 9 Maßnahmen an Bäumen der Stadt Hagen
(1) Maßnahmen an Bäumen auf öffentlichen Flächen und Privatgrundstücken der Stadt Hagen unterliegen dieser Satzung. Hier entscheidet der Wirtschaftsbetrieb Hagen. Das Umweltamt prüft die Entscheidung im Rahmen von Stichproben. Die jeweils zuständige Bezirksvertretung und der Umweltausschuss sind regelmäßig über die beabsichtigten Maßnahmen zu informieren. In Fällen von besonderer Bedeutung entscheidet die jeweils zuständige Bezirksvertretung nach Anhörung des zuständigen Ratsausschusses.
Dies gilt nicht, soweit es sich dabei um unaufschiebbare Maßnahmen der Verkehrssicherungspflicht handelt.
Hinweis:
h) Anpassung der Nummerierung ab § 9 jeweils eine Ziffer höher
Anlagen zur Vorlage
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