27.09.2018 - 4.3 Vorschlag der AfD-Fraktionhier: Einrichtung von...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 27.09.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Jan Blümel
Wortprotokoll
Herr Eiche führt anhand von Beispielen aus, inwieweit in verschiedenen Städten in der Bundesrepublik Waffenverbotszonen eingerichtet wurden und kritisiert die Länge der Stellungnahme der Verwaltung. Er bedauert, dass man sich in Hagen gegen eine Waffenverbotszone ausspricht und den präventiven Charakter dieser Maßnahme nicht erkennt.
Herr Oberbürgermeister Schulz erwidert, dass die Stellungnahme vollumfänglich und inhaltlich erschöpfend ist und diese in Absprache mit der Polizei Hagen erstellt wurde.
Frau Hanning erklärt, dass allen von Herrn Eiche genannten Beispielen konkrete Vorfälle zugrunde liegen. Sie zweifelt den präventiven Erfolg einer Waffenverbotszone an.
Herr Eiche gibt zu bedenken, dass die AfD-Fraktion keine Anlässe für die Einrichtung einer Waffenverbotszone benötigt, sondern an den präventiven Charakter dieser Maßnahme glaubt. Ein weiterer positiver Aspekt dieser Maßnahme ist es, dass die Ordnungsbehörden weitergehende Handlungsmöglichkeiten in einer Waffenverbotszone haben. Er erläutert die verschiedenen Arten von Waffen und inwieweit diese im Alltag mitgeführt werden dürfen oder nicht.
Herr Schmidt merkt an, dass der Antrag der AfD-Fraktion von der Verwaltung vollständig abgearbeitet wurde und verweist nochmals darauf, dass die erforderlichen Information mit der Polizei Hagen abgestimmt wurden.
Beschluss:
Vor diesem Hintergrund erbeten wir die Verwaltung anhand vorliegender Kriminalitätsstatistiken in Abstimmung mit der hiesigen Polizei
1. zu prüfen, ob und an welchen Standorten, öffentlichen Plätzen und Straßen der Stadt Hagen die Einrichtung von Waffenverbotszonen notwendig ist
und
2. sofern sich eine Notwendigkeit zur Einrichtung von Waffenverbotszonen ergibt, ein entsprechendes Ersuchen an das Land NRW abzureichen und notwendige Gespräche mit der Landesregierung vorzubereiten.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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39,3 kB
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(wie Dokument)
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35,7 kB
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