12.09.2018 - 6.4 Satzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 12.09.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Anke Sonnenschein
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Huyeng möchte wissen, ob der gestellte Antrag aufrechterhalten wird oder nicht. Der Antrag wird zurückgezogen.
Herr König verweist darauf, dass es seit Jahren eine einheitliche Gebühr für den Vollservice gibt, die 36,00 € beträgt. Diese solle jetzt nach Aufwand geändert werden, nämlich um eine Steigerung in Höhe von 262,94 %. Er hält dies für sehr problematisch. Vielmehr solle man über eine allgemeine Anhebung der Gebühr für den Vollservice nachdenken, denn diese sei seit Jahren unverändert.
Frau Jagusch berichtet, dass die Kämmerei an den HEB herangetreten ist mit der Bitte, die Vollservicegebühren zu überprüfen. Dies habe man einerseits vor dem Hintergrund des Verursacherprinzips getan, und zum anderen habe man den tatsächlichen Aufwand berechnet. Auf diese Weise sei man zu den vorliegenden Ergebnissen gekommen. Frau Jagusch betont, dass man lediglich den Aufwand berechnet habe. Was davon umgesetzt werden würde, entscheide letztendlich jedoch die Verwaltung.
Herr Panzer kann den Einwand des Herrn König durchaus nachvollziehen. Aus welchem Grund die Kämmerei dies angeregt hat, könne er nicht nachvollziehen. Herr Panzer schlägt vor, sich zunächst ein Meinungsbild über diesen Beschlussvorschlag zu verschaffen.
Herr Meier führt aus, dass hier sicherlich Aspekte vorhanden seien, über die man diskutieren könne, und er denkt, dass es in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am nächsten Tag einen Kompromiss dazu geben wird.
Herr Huyeng verweist darauf, dass hier der Haupt- und Finanzausschuss zuständig ist, da es sich um finanzielle Auswirkungen handelt. Herr König legt jedoch Wert darauf, dass zukünftig solche Gebührenbedarfsberechnungen durchaus zumindest in der Vorbereitung im hiesigen Ausschuss stattfinden. Man müsse dies nicht nur aus fiskalischen Gesichtspunkten sondern auch aus Umweltgründen beraten.
Anlagen zur Vorlage
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