12.09.2018 - 6.2 Satzung zur Pflege und zum Erhalt des Baumbesta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Panzer macht auf die Ergänzungsvorlage 344-1/2018 aufmerksam und informiert, dass einige Fraktionen hierzu noch einen Änderungsantrag eingereicht haben. Die Verwaltung habe aufgrund der Kurzfristigkeit jedoch keine Zeit gehabt, hierzu noch eine Stellungnahme vorzubereiten. Sodann führt Herr Panzer ausführlich in die Problematik ein und macht insbesondere auf den vorhandenen Klimawandel aufmerksam. Insofern sei ein Schutz der Bäume besonders wichtig.

 

Herr Panzer erläutert daraufhin die Entstehung der heutigen Beschlussvorlage. Eine Arbeitsgruppe des Naturschutzbeirates habe schon zu Beginn dieser Legislaturperiode einen innovativen Entwurf einer neuen Baumschutzsatzung erstellt. Diese Innovationen flossen auch in den heutigen Vorschlag ein. Es handelt sich vor allem um die Vorschläge,  Bäume in geringer Entfernung zu Außenwänden, z. B. von Wohngebäuden und auf kleineren Grundstücken, von dieser Satzung auszunehmen. Man vertraue darauf, dass diese Bereiche von den Bürgerinnen und Bürgern eigenverantwortlich begrünt werden.

Auf Grundlage dieses Satzungsentwurfes haben dann die Fraktionen der Allianz den heutigen Vorschlag einer bürgerfreundlichen und möglichst unbürokratischen Baumpflegesatzung erarbeitet. In dem anschließenden Diskussionsprozess waren die Abstimmungen mit der Fachverwaltung und dem Rechtsamt immer sehr offen und ergebnisorientiert. Herr Panzer bedankt  sich ausdrücklich für die gute und konstruktive Zusammenarbeit. Sodann erläutert Herr Panzer den Änderungsantrag ausführlich und fasst abschließend zusammen, dass man hiermit den Entwurf einer zeitgemäßen und bürgerfreundlichen Baumpflegesatzung vorlege.

Erfreulicherweise würde die aktuelle Vorlage nicht nur von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der CDU und Hagen Aktiv sondern auch von den Fraktionen Bürger für Hohenlimburg/Piraten und der Linken unterstützt. Es wäre sehr erfreulich, wenn sich auch die übrigen Mitglieder des Ausschusses dieser Initiative anschließen würden.

 

Herr Meier findet, dass der Klimaschutz schon in der Vergangenheit ein Thema war, und dass sich an den Argumenten insofern nichts geändert habe. Auch nach Wegfall der Baumschutzsatzung sei darüber nachgedacht worden, wie man einige Dinge kompensieren könne. Dies habe zu dem Ergebnis geführt, dass man die unter Naturschutz zu stellenden Bäume intensiviert habe. Man habe insofern – auch im privaten Bereich – immer mehr Bäume unter Naturschutz gestellt. Herr Meier macht außerdem auf das in Hagen bestehende große bürgerliche Engagement auf freiwilliger Basis aufmerksam. Aus seiner Sicht mache man dieses Engagement mit der Einführung der Baumpflegesatzung kaputt, denn auf diese Weise würde man dieses Engagement nicht anerkennen. Die SPD-Fraktion stehe dem Schutz der Bäume keinesfalls negativ gegenüber, sagt aber deutlich, dass dann auch alle Bäume betrachtet werden müssen.

 

Herr Dr. Bücker sieht Bäume auch als Lebensräume für die verschiedenen Lebewesen innerhalb der Stadt. Er sehe die Baumpflegesatzung insofern auch als Instrument dafür, den Artenschutz in Hagen voranzutreiben. Er erinnert an den vor einiger Zeit eingereichten Antrag der Fraktion Hagen Aktiv über die Einrichtung eines Artenschutzmanagers. Würde man eine halbe Stelle für den Baumschutz einrichten, so könne man eine andere halbe Stelle für einen Artenschutzmanager einrichten. Es gebe an dieser Stelle genügend Schnittstellen.

 

Herr König würde es fair finden, wenn die Verwaltung die Gelegenheit hätte, zum neu eingereichten Änderungsantrag Stellung zu nehmen. Er macht darauf aufmerksam, dass die Einrichtung einer Stelle des Artenschutzmanagers seinerzeit an der Finanzierung gescheitert ist. Zuschüsse gebe es hierfür nicht. Die SPD-Fraktion möchte wissen, welche Gebühren hier entstehen, und ob hierdurch die Stelle refinanziert werden könne. Es müsse dargestellt werden, welche Gebühren für die Bürger entstehen. Außerdem solle konkret in die Satzung mit einfließen, dass der WBH genauso behandelt wird wie der Bürger.

 

Frau Kingreen findet die Baumpflegesatzung bürgerfreundlich. Dies solle auch so sein. Die Online-Beantragung sei beispielsweise eine gute Sache. Ihrer Meinung nach müsse der Baumpfleger außerdem auch Außendienst leisten, und insgesamt habe sie Zweifel, ob eine halbe Stelle hier ausreichen würde. Außerdem möchte Frau Kingreen wissen, wie lange es dauern würde, bis die Stelle ausgeschrieben und besetzt würde, denn die Zeit dränge. Im Übrigen würden viele Bürger eine solche Satzung begrüßen.

 

Herr Klepper macht deutlich, dass das bürgerliche Engagement durch Einführung einer Satzung keinesfalls beschränkt werden solle. Auch er hält die Satzung für bürgerfreundlich. Bzgl. der halben Stelle solle man erst einmal sehen, ob dies durchführbar ist. Auch über die Gebühren solle man erst im Nachhinein reden.

 

Herr Panzer führt aus, dass man nicht viele Möglichkeiten habe, die Bäume ohne eine entsprechende Satzung zu schützen. Hier müsse deshalb ein entsprechendes Regelwerk eingerichtet werden.

 

Herr Wisotzki macht deutlich, dass die SPD-Fraktion gerne bereit ist, sich der Satzung anzuschließen. Man habe jedoch ein Problem damit, unterschiedliche Verfahrensweisen bei öffentlichen und privaten Bäumen anzuwenden. Außerdem sei die Stadt nicht in der Lage, hier auf Gebühren zu verzichten. Die Landesregierung habe die Stadt angewiesen, alle Einnahmen auszuschöpfen. Man würde einen rechtskonformen Fehler begehen, würde man auf Gebühren verzichten. Wenn diese beiden Punkte geklärt seien, würde auch die SPD-Fraktion der Satzung zustimmen.

 

Herr Meier weist darauf hin, dass der Bürger sich demnächst besser und genau überlegen wird, ob er einen Baum fällt oder nicht, wenn er beispielsweise bereits 500,00 € im Vorfeld zahlen muss und noch keine Säge zum Einsatz gekommen ist. Diese bereits im Vorfeld entstandene Hürde würde man begrüßen.

 

Herr König schlägt eine kurze Unterbrechung vor, damit man sich untereinander für eine entsprechende Formulierung besprechen könne. Nach wie vor sei er der Meinung, dass Gebühren erhoben werden müssen.

 

Herr Huyeng weist darauf hin, dass es schwierig sein wird, einen Mitarbeiter für eine halbe Stelle zu finden. Der Umfang dieser Stelle sei eigentlich eine Vollzeitstelle. Bzgl. der Gebühren gebe es als Stärkungspaktkommune erhebliche Probleme damit zu sagen, es sei gebührenfrei. Insofern hege er Zweifel, ob so etwas überhaupt umsetzbar ist. Herr Huyeng bittet deshalb darum, diesen Punkt nochmals zu überdenken.

 

Die Sitzung wird an dieser Stelle für eine interfraktionelle Besprechung unterbrochen.   

Herr Panzer erläutert anschließend die gemeinsam erarbeiteten, zu ändernden Stellen in der Baumpflegesatzung und bedankt sich abschließend für die konstruktive Diskussion.

 

 

 

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Beschluss:

 

Absatz 1

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Satzung zur Pflege und zum Erhalt des

Baumbestandes in der Stadt Hagen (Baumpflegesatzung), wie sie als Anlage II

Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0344-1/2018) ist.

Dabei sind die Änderungen aus der Anlage des Änderungsantrags der Fraktionen CDU, ndnis 90/Die Grünen, Hagen Aktiv, Die Linke und Bürger für Hohenlimburg/Piraten vom 04.09.2018 (siehe unten) zu berücksichtigen.

 

 

Absatz 2

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, die Stelle eines qualifizierten

Baumpflegers zur verwaltungs- und fachtechnischen Umsetzung der

Baumpflegesatzung

in vollem Umfang im Umfang einer halben Stelle zunächst auf zwei Jahre befristet

einzurichten.

r die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen ist ein

benutzerfreundliches Online-Formular-Verfahren zu entwickeln.

 

Abstimmungsergebnis

 

x

Einstimmig beschlossen be je 1 Enthaltung (B90/Die Grünen und FDP)

 

Absatz 3

Die Verwaltung wird beauftragt, die praktischen Auswirkungen der Satzung sowie

den Personalbedarf zwei Jahre nach Inkrafttreten der Satzung zu überprüfen und

die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen vorzuschlagen.

Der Umweltausschuss erhält in diesem Zeitraum halbjährlich einen Bericht.

Der Bericht soll die Fallzahlen gesamt und davon die Fälle darstellen, bei denen Maßnahmen angeordnet wurden.

Dabei sind verschiedene Fallgruppen zu unterscheiden:

a) Fälle aus den Baugenehmigungsverfahren

b) Fälle auf städtischen Grundstücken (§ 9)

c) alle sonstigen Fälle

 

Abstimmungsergebnis

 

x

Einstimmig beschlossen bei einer Enthaltung (FDP)

 

 

Anlage: Textliche Änderungsbeschlüsse zur Vorlage 0344-1/2018 (Absatz 1 des

Beschlussvorschlages der Verwaltung)

 

a) Hinzufügung einer Präambel

Präambel:

Die Stadt Hagen vertraut auf die Vernunft und die Liebe der meisten Menschen zu ihrer Umwelt. Diese Haltung drückt sich unter anderem im pfleglichen Umgang mit Pflanzen und Bäumen auf öffentlichen und privaten Flächen aus. Um Zweifelsfälle im Umgang mit Bäumen auszuräumen, beschließt der Rat der Stadt Hagen diese bürgernahe und pragmatische Baumpflegesatzung. Sie verzichtet weitgehend auf die Erhebung von Gebühren.

Wird dieser Vertrauensvorschuss bewusst missbraucht und Verfahren dadurch unnötig arbeitsaufwendig, müssen die Verursacher allerdings die Kosten für ein solches Verhalten tragen.

 

Abstimmungsergebnis

 

x

Einstimmig beschlossen bei einer Enthaltung (FDP)

 

 

b) Änderung des § 3 (3)

Alte Fassung: (3) Nicht unter diese Satzung fallen Nadelbäume und Obstbäume - mit

Ausnahme von Zier- und Wildformen, Walnussbäume und Esskastanien.

 

Soll aufgrund einer Anregung des Naturschutzbeirates ersetzt werden durch:

(3) Nicht unter diese Satzung fallen Nadelbäume und Obstbäume mit Ausnahme von Zier- und Wildformen, Walnussbäume, Esskastanien, Eiben, Sumpfzypressen und Sequoias.

 

Abstimmungsergebnis

 

x

Einstimmig beschlossen bei einer Enthaltung (FDP)

 

 

c) Streichung des § 5 Abs. 3

Folgender Absatz wird gestrichen:

3. Maßnahmen an Bäumen auf öffentlichen Flächen und Privatgrundstücken der StadtHagen. Hier entscheidet im Sinne der Baumpflegesatzung der Wirtschaftsbetrieb Hagen im Benehmen mit dem Umweltamt Hagen. Die jeweils zuständige Bezirksvertretung und der Umweltausschuss sind regelmäßig über die Maßnahmen zu informieren. In Fällen von besonderer Bedeutung entscheidet die jeweils zuständige Bezirksvertretung nach Anhörung des zuständigen Ratsausschusses. Dies gilt nicht, soweit es sich dabei um

Maßnahmen der Verkehrssicherungspflicht handelt.

 

Abstimmungsergebnis

 

x

Einstimmig beschlossen bei einer Enthaltung (FDP)

 

 

d) Ergänzung des § 7 (3)

Der Absatz 7 (3) soll neu lauten:

3) Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung oder Befreiung ist beim Umweltamt

Hagen schriftlich oder über ein nutzerfreundliches Online-Formular

(www.hagen.de/umweltamt) unter Darlegung der Gründe und Beifügung von

Lageskizze(n) und/oder Fotos zu beantragen. Es sind die auf dem Grundstück

vorhandenen geschützten Bäume im Sinne des § 3, ihr Standort, die Art, der

Stammumfang, die ungefähre Höhe und der ungefähre Kronendurchmesser zu

dokumentieren.

Bestehen begründete Zweifel an der Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen, kann im

Einzelfall und wenn der Antrag auf Grund seines Umfanges dies rechtfertigt, die

Erstellung eines Lageplanes im Maßstab 1:500 gefordert werden.

Sind die vorgelegten Unterlagen grob fehlerhaft, so gehen die Aufwendungen zu ihrer Berichtigung zu Lasten des Antragstellers.

Erläuterung: Hinzugefügt wurden die URL des Umweltamtes sowie der letzte Satz.

 

Abstimmungsergebnis

 

x

Einstimmig beschlossen bei einer Enthaltung (FDP)

 

e) Änderung des § 7 (5)

Alte Fassung: (5) Die Entscheidung über eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung wird schriftlich erteilt, die dafür zu erhebende Gebühr richtet sich nach der AverwGebO NRW.

Soll ersetzt werden durch:

Neue Fassung: (5) Die Entscheidung über eine Ausnahmegenehmigung oder

Befreiung wird schriftlich und gebührenfrei erteilt. Die Befreiung ergeht unbeschadet privater Rechte Dritter und kann mit Nebenabreden verbunden werden.

 

Statt dieser Änderung wurde ein Prüfauftrag beschlossen:

Bis zur Ratssitzung ist zu prüfen, ob eine Gebührenbefreiung

a) rechtlich überhaupt zulässig ist und, falls ja,

b) im Einvernehmen mit dem Kämmerer beschlossen werden kann.

 

Abstimmungsergebnis

 

x

Einstimmig beschlossen bei einer Enthaltung (FDP)

 

 

f) Änderung des § 8 (2)

(2) Wird die Baugenehmigung für ein Vorhaben beantragt, bei dessen Verwirklichung

geschützte Bäume entfernt, zerstört, geschädigt oder in ihrem

Aufbau verändert werden sollen, so ergeht die Entscheidung über eine Befreiung

nach § 7 Absatz 1 Nummer 2 im Benehmen mit dem Umweltamt in der

Baugenehmigung.

 

Hinweis: Zu streichen ist der durchgestrichene Passus, der daran anschließende

Halbsatz wurde neu eingefügt.

 

Abstimmungsergebnis

 

x

Einstimmig beschlossen bei einer Enthaltung (FDP)

 

 

g) Hinzufügung des neuen § 9

Neu:

§ 9 Maßnahmen an Bäumen der Stadt Hagen

(1) Maßnahmen an Bäumen auf öffentlichen Flächen und Privatgrundstücken der Stadt

Hagen unterliegen dieser Satzung. Hier entscheidet der Wirtschaftsbetrieb Hagen. Das Umweltamt prüft die Entscheidung im Rahmen von Stichproben. im Benehmen mit dem Umweltamt Hagen. Die jeweils zuständige Bezirksvertretung und der Umweltausschuss

sind regelmäßig über die Maßnahmen zu informieren. In Fällen von besonderer

Bedeutung entscheidet die jeweils zuständige Bezirksvertretung nach Anhörung des

zuständigen Ratsausschusses.

Dies gilt nicht, soweit es sich dabei um unaufschiebbare Maßnahmen der

Verkehrssicherungspflicht handelt.

 

Hinweis: Der Satz: Das Umweltamt prüft die Entscheidung im Rahmen von

Stichproben, die Streichung und die Einfügung des Wortes "unaufschiebbare" im

letzten Satz wurden im Zuge der Diskussion des Umweltausschusses einvernehmlich

vereinbart.

 

Abstimmungsergebnis

 

x

Einstimmig beschlossen bei einer Enthaltung (FDP)

 

Hinweis:

 

h) Anpassung der Nummerierung ab § 9 jeweils eine Ziffer höher

Die Paragraphen ab § 9 (alt) müssen jeweils eine Ziffer höhergesetzt werden. Auch die Querverweise in der Satzung sind nach Einfügung des neuen § 9 sorgfältig zu prüfen.

 

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Anlagen zur Vorlage