06.09.2018 - 7.5 Endgültige Einziehung eines Teils des Verbindun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ohne Diskussionsbedarf lässt Herr Dahme über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe-Dahl beschließt gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028 / SGV NRW 91)  aus Gründen des öffentlichen Wohls die

 

endgültige Einziehung eines Teils des Verbindungsweges zwischen Sunderloh- und Franzstraße

 

Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Hagen, Flur 7, Flurstücke 516 und 517.

Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan markiert.

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

3

 

 

CDU

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

FDP

1

 

 

AfD

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=266933&selfaction=print