13.09.2018 - 5.5.1 Satzung zur Pflege und zum Erhalt des Baumbesta...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Rudel bittet im Hinblick auf die umfangreiche Diskussion im Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität (UWA) und die bislang ungeklärte und heute nicht zu klärende Gebührenfrage, die Angelegenheit auf die Ratssitzung am 27.09.2018 zu verschieben.

Herr Oberbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass ein entsprechender Prüfauftrag in der Sitzung des UWA beschlossen worden sei. Sofern der Beschluss in der Fassung des gestrigen UWA-Beschlusses gefasst würde, wäre dem Anliegen Rechnung getragen.

Herr Dr. Bücker regt mit Bezug auf die Diskussion im UWA an, bei einer vollen einzurichtenden Stelle die eine halbe Stelle für den Baumschutz und die andere halbe Stelle für den Artenschutz zu nutzen.

Herr Riechel sieht keinen Grund, die Angelegenheit auf die Ratssitzung zu verschieben und spricht sich für eine Beschlussfassung aus.

Herr Thieser befürwortet u. a. aufgrund der zahlreichen Beschlussänderungen im UWA ein Verschieben der Beschlussfassung in den Rat. Es vermisse in der Satzung inhaltlich auch das Thema Baumpflege.

Herr Oberbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass das Thema Baumpflege in der Präambel enthalten sei. Ein Verschieben konterkariere ein Stück weit die einstimmige Beschlussfassung im Fachausschuss.

Herr König wiederholt die Bitte von Herrn Rudel.

Herr Klepper spricht sich für eine Beschlussfassung analog des UWA-Beschlusses aus.

Herr Rudel erläutert, dass er in seiner Fraktion für den UWA-Beschluss werben und deshalb verschieben möchte.

Herr Hentschel hat keine Bedenken gegen das Verschieben. Inhaltliche Änderungswünsche, wie von Herrn Thieser angesprochen, hätten jedoch schon längst formuliert werden können. 

Herr Thielmann hat ebenfalls keine Bedenken gegen das Verschieben.

Herr Thieser wiederholt seine Bitte. Seine Fraktion werde heute dem Beschluss nicht zustimmen.

Herr Wisotzki schließt sich der Bitte an.

Herr Strüwer weist darauf hin, dass eine heutige Beschlussfassung nicht ausschließe, dass bis zur abschließenden Beschlussfassung noch neue Aspekte hinzukommen könnten.

Herr Riechel stimmt Herrn Strüwer zu.

Herr Rudel weist darauf hin, dass der Haupt- und Finanzausschuss für Finanzen zuständig sei. Die entsprechenden Aspekte würden erst bis zur Ratssitzung geklärt. Deshalb spricht er sich nochmals für ein Verschieben aus.

Herr Dr. Ramrath wiederholt, dass ein entsprechender Prüfauftrag wie im UWA heute mitentschieden würde. Ihm erschließe sich nicht, warum der Haupt- und Finanzausschuss als Bündelungsausschuss trotz der einstimmigen Beschlussfassung im UWA keine Empfehlung an den Rat geben sollte.

Herr Thieser möchte wissen, welche finanziellen Auswirkungen die Gleichstellung von öffentlichen und privaten Bäumen auf den WBH habe.

Herr Eiche stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte.

Herr Hentschel spricht sich gegen den Geschäftsordnungsantrag aus.

Herr Oberbürgermeister Schulz lässt über den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte abstimmen.
Bei 2 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und 16 Gegenstimmen wird der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.

Herr Treß möchte wissen, was der WBH zahlen soll. Da die Bäume der Stadt gehören, müsse diese sich ggf. um eine Ersatzpflanzung bemühen bzw. die Gebühr vom WBH weitergereicht bekommen.

Herr König verweist, an Herrn Treß gewandt, auf die Anfrage seiner Fraktion vom 11.09.2018, die sich entsprechend auf die Kosten für die Stadt beziehe.
Die Beantwortung der Anfrage erwarte er bis zur Ratssitzung am 27.09.2018.

Herr Oberbürgermeister Schulz lässt über den Geschäftsordnungsantrag der SPD-Fraktion auf Vertagung bis zur Ratssitzung am 27.09.2018 abstimmen.
Bei 8 Ja-Stimmen und 12 Gegenstimmen wird der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.
 

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Satzung zur Pflege und zum Erhalt des Baumbestandes in der Stadt Hagen (Baumpflegesatzung), wie sie als Anlage II Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0344-1/2018) ist.
Dabei sind die Änderungen aus der Anlage des Änderungsantrags der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Hagen Aktiv, Die Linke und Bürger für Hohenlimburg/Piraten vom 04.09.2018 (siehe unten) zu berücksichtigen.

 

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, die Stelle eines qualifizierten Baumpflegers zur verwaltungs- und fachtechnischen Umsetzung der Baumpflegesatzung in vollem Umfang im Umfang einer halben Stelle zunächst auf zwei Jahre befristet einzurichten.

r die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen ist ein

benutzerfreundliches Online-Formular-Verfahren zu entwickeln.
 

Die Verwaltung wird beauftragt, die praktischen Auswirkungen der Satzung sowie

den Personalbedarf zwei Jahre nach Inkrafttreten der Satzung zu überprüfen und

die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen vorzuschlagen.
Der Umweltausschuss erhält in diesem Zeitraum halbjährlich einen Bericht.

Der Bericht soll die Fallzahlen gesamt und davon die Fälle darstellen, bei denen Maßnahmen angeordnet wurden.

Dabei sind verschiedene Fallgruppen zu unterscheiden:

a) Fälle aus den Baugenehmigungsverfahren

b) Fälle auf städtischen Grundstücken (§ 9)

c) alle sonstigen Fälle

 

 

 

Anlage: Textliche Änderungsbeschlüsse zur Vorlage 0344-1/2018 (Absatz 1 des Beschlussvorschlages der Verwaltung)

 

a) Hinzufügung einer Präambel

 

Präambel:

Die Stadt Hagen vertraut auf die Vernunft und die Liebe der meisten Menschen zu ihrer Umwelt. Diese Haltung drückt sich unter anderem im pfleglichen Umgang mit Pflanzen und Bäumen auf öffentlichen und privaten Flächen aus. Um Zweifelsfälle im Umgang mit Bäumen auszuräumen, beschließt der Rat der Stadt Hagen diese bürgernahe und pragmatische Baumpflegesatzung. Sie verzichtet weitgehend auf die Erhebung von Gebühren.

Wird dieser Vertrauensvorschuss bewusst missbraucht und Verfahren dadurch unnötig arbeitsaufwendig, müssen die Verursacher allerdings die Kosten für ein solches Verhalten tragen.

 

 

b) Änderung des § 3 (3)

 

Alte Fassung: (3) Nicht unter diese Satzung fallen Nadelbäume und Obstbäume mit Ausnahme von Zier- und Wildformen, Walnussbäume und Esskastanien.

Soll aufgrund einer Anregung des Naturschutzbeirates ersetzt werden durch:

(3) Nicht unter diese Satzung fallen Nadelbäume und Obstbäume mit Ausnahme von Zier- und Wildformen, Walnussbäume, Esskastanien, Eiben, Sumpfzypressen und Sequoias.

 

 

c) Streichung des § 5 Abs. 3


3. Maßnahmen an Bäumen auf öffentlichen Flächen und Privatgrundstücken der StadtHagen. Hier entscheidet im Sinne der Baumpflegesatzung der Wirtschaftsbetrieb Hagen im Benehmen mit dem Umweltamt Hagen. Die jeweils zuständige Bezirksvertretung und der Umweltausschuss sind regelmäßig über die Maßnahmen zu informieren. In Fällen von besonderer Bedeutung entscheidet die jeweils zuständige Bezirksvertretung nach Anhörung des zuständigen Ratsausschusses. Dies gilt nicht, soweit es sich dabei um Maßnahmen der Verkehrssicherungspflicht handelt

 

 

d) Ergänzung des § 7 (3)

 

3) Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung oder Befreiung ist beim Umweltamt

Hagen schriftlich oder über ein nutzerfreundliches Online-Formular

(www.hagen.de/umweltamt) unter Darlegung der Gründe und Beifügung von

Lageskizze(n) und/oder Fotos zu beantragen. Es sind die auf dem Grundstück

vorhandenen geschützten Bäume im Sinne des § 3, ihr Standort, die Art, der

Stammumfang, die ungefähre Höhe und der ungefähre Kronendurchmesser zu

dokumentieren.

Bestehen begründete Zweifel an der Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen, kann im

Einzelfall und wenn der Antrag auf Grund seines Umfanges dies rechtfertigt, die

Erstellung eines Lageplanes im Maßstab 1:500 gefordert werden.

Sind die vorgelegten Unterlagen grob fehlerhaft, so gehen die Aufwendungen zu ihrer Berichtigung zu Lasten des Antragstellers.

 

 

e) Änderung des § 7 (5)
 

Alte Fassung: (5) Die Entscheidung über eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung wird schriftlich erteilt, die dafür zu erhebende Gebühr richtet sich nach der AverwGebO NRW.

Soll ersetzt werden durch:

Neue Fassung: (5) Die Entscheidung über eine Ausnahmegenehmigung oder

Befreiung wird schriftlich und gebührenfrei erteilt. Die Befreiung ergeht unbeschadet privater Rechte Dritter und kann mit Nebenabreden verbunden werden.

 

Statt dieser Änderung wurde ein Prüfauftrag beschlossen:

Bis zur Ratssitzung ist zu prüfen, ob eine Gebührenbefreiung

a) rechtlich überhaupt zulässig ist und, falls ja,
b) im Einvernehmen mit dem Kämmerer beschlossen werden kann.

 

 

 

f) Änderung des § 8 (2)

 

(2) Wird die Baugenehmigung für ein Vorhaben beantragt, bei dessen Verwirklichung geschützte Bäume entfernt, zerstört, geschädigt oder in ihrem Aufbau verändert werden sollen, so ergeht die Entscheidung über eine Befreiung nach § 7 Absatz 1 Nummer 2 im Benehmen mit dem Umweltamt in der Baugenehmigung.

 

 

g) Hinzufügung des neuen § 9

 

§ 9 Maßnahmen an Bäumen der Stadt Hagen

(1) Maßnahmen an Bäumen auf öffentlichen Flächen und Privatgrundstücken der Stadt Hagen unterliegen dieser Satzung. Hier entscheidet der Wirtschaftsbetrieb Hagen. Das Umweltamt prüft die Entscheidung im Rahmen von Stichproben. im Benehmen mit dem Umweltamt Hagen. Die jeweils zuständige Bezirksvertretung und der Umweltausschuss

sind regelmäßig über die Maßnahmen zu informieren. In Fällen von besonderer

Bedeutung entscheidet die jeweils zuständige Bezirksvertretung nach Anhörung des

zuständigen Ratsausschusses.

Dies gilt nicht, soweit es sich dabei um unaufschiebbare Maßnahmen der

Verkehrssicherungspflicht handelt.

 

 

h) Anpassung der Nummerierung ab § 9 jeweils eine Ziffer höher
 

Die Paragraphen ab § 9 (alt) müssen jeweils eine Ziffer höhergesetzt werden. Auch die Querverweise in der Satzung sind nach Einfügung des neuen § 9 sorgfältig zu prüfen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

 

 

5

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

-

-

-

AfD

1

 

 

FDP

 

 

1

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

6

 

 

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Anlagen zur Vorlage