12.07.2018 - 5.1.2 Verabschiedung des Masterplans für nachhaltige ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Huyeng führt aus, dass der Masterplan ein Meilenstein für die zukünftige veränderte Mobilität in Hagen sein kann. Zunächst müsse der Rahmen beschlossen werden, damit die entsprechenden Förderanträge anschließend auch gestellt werden können. Nach der Beschlussfassung wird die Verwaltung in einem nächsten Schritt dann eine Prioritätenliste mit verschiedenen Möglichkeiten vorlegen. Es sei nicht so, als würde am heutigen Tag jede einzelne Maßnahme mit allen finanziellen Auswirkungen beschlossen  werden.

Frau Kulla wünscht hierzu einen Vortrag. Herr Rohs von der Fa. pwc erläutert anhand einer Präsentation den vorliegenden Bericht und geht auf die wesentlichen Inhalte des Masterplans ein.

Herr Hoffmann findet, dass der Masterplan eine ganze Reihe von Maßnahmen beinhaltet. Ihn störe jedoch der hochtrabende Titel „Nachhaltige und emissionsfreie Mobilität“. Die Nachhaltigkeit bei der Mobilität sei nur gegeben, wenn der Strom auch entsprechend aus Windkraftanlagen produziert wird. Kritisch sehe er zudem im Beschlussvorschlag den Punkt 3,  bei dem es um den vertretbaren Eigenanteil geht, nämlich max. 50.000 €. Je nachdem, um welche Maßnahme es sich handeln würde, hält er dies nicht für sinnvoll. 

Herr Dr. Ramrath weist darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um die Einreichung des Förderantrages handelt, jedoch nicht um Umsetzungsmaßnahmen aus dem Masterplan. 

Frau Masuch ist bzgl. der Ziele beim Modal Split doch ein wenig überrascht: So soll

der für 2035 in Hagen geplante Modalsplit bei 50% MIV liegen. In anderen Städten

liege der MIV-Anteil bereits 2013 erheblich darunter. Insofern läge ihr viel an etwas

ambitionierten Zielen.

Herr Panzer findet, dass der Modal Split ein ganz entscheidender Punkt ist. Im Vergleich zu anderen Städten stehe Hagen tatsächlich nicht gut da. Viele Wohnlagen an den Hauptstraßen seien nicht mehr vermietbar, weil in der Tat der Verkehrslärm viel zu hoch sei. Es werden noch Schritte eingeleitet werden müssen, über die heute noch nicht diskutiert werden könne, die aber sehr umfassend sein werden. Er sei froh, dass ein Einstieg in diese Diskussion stattfindet.

Herr Grothe führt aus, dass es in den nächsten Jahren eine Kernaufgabe sein wird, allein den Fahrradverkehr voranzubringen. Dies sei kein utopisches sondern ein durchaus erreichbares Ziel.

Herr Rohs betont, dass man durchaus darauf geachtet hätte, Ziele zu setzen, die auch erreichbar sind. Auch, wenn diese Ziele sehr ambitioniert  seien. Beispiele, die besser sind, gebe es aber immer.

Herr Meier weist darauf hin, dass die Maßnahmen stufenweise umgesetzt werden müssen, dies sei der Schlüssel zum Erfolg. Der Punkt der Wende  dürfe nicht immer weiter verschoben werden. Man erwarte, dass die Fraktionen hier alle an einem Strang ziehen, um den ÖPNV auch tatsächlich zu stärken. Man dürfe die anderen Punkte aber auch nicht aus den Augen verlieren.

Herr Schmidt geht davon aus, dass der Masterplan jetzt auch zügig umgesetzt wird, die Verwaltung müsse jetzt handeln. Die Luft- und somit Lebensqualität in der Stadt müsse jetzt verbessert werden. Hierfür müssen dann auch Gelder in die Hand genommen werden. Bzgl. des  Ziels, in 2035 den MIV auf 50% zu senken, möchte Herr Schmidt den Kritikern zu bedenken geben, dass dies ein Individualverkehr sein wird, der bzgl. des Schadstoffausstoßes nicht mehr vergleichbar sein wird wie mit dem heutigen. Die technische Entwicklung spiele hier eine große Rolle.

Herr Grzeschista hält den Masterplan für ein zusammengefasstes Werk von Themen, die vorher nur einzeln diskutiert worden sind. Es gehe auch darum, dass man zielgerichtet in den einzelnen Feldern die Bedürfnisse der Bürger in Fragen der Mobilität erfülle.

Herr Rohs antwortet  auf die Nachfrage des Herrn Arutyunyan, dass die Maßnahmen  nicht bis aufs Letzte ausgearbeitet sind. Der Rat müsse letztendlich entscheiden, welche Maßnahmen priorisiert werden. Zum Thema „Datenmodell“ teilt Herr Rohs mit, dass es nicht hilft, dass lediglich mehr Busse eingesetzt werden, sondern die Busse müssen auch dort fahren, wo sie gebraucht werden. Der Gedanke eines solchen Datenmodells sei, mehr darüber zu erfahren, wie die tatsächlichen Mobilitätsbedürfnisse in der Stadt Hagen sind. Durch Nutzung von Mobilitätsdatenmodellen kann man anhand von vorhandenen Daten tatsächlich feststellen, wer sich wann von wo und bis wo bewegt, natürlich unter Voraussetzung des Datenschutzes. Aus seiner Sicht seien diese Datenmodelle eine wesentliche unterstützende Grundlage für die Umsetzung des Masterplans.

Herr Grothe führt aus, dass nach Bekanntwerden dieser Daten die Verkehrsmengen über die Lichtsignalanlagen entsprechend gelenkt werden können.  Insofern wolle man versuchen, bzgl. der Hardware und Software noch in der Sommerpause einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.

Herr Panzer bedankt sich für den Vortrag des Herrn Rohs.

Herr Wisotzki hat einen Ergänzungsantrag zu Pkt. 4, bei dem es um die Digitalisierung der Lichtzeichenanlagen geht. Er bittet bei der Durchführung zu überprüfen, ob man dies nicht auch mit einer Vorrangschaltung für Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeuge verbinden kann. Wenn diese Technik einmal neu aufgelegt würde, wäre es gut, wenn  auch die Rettungsdienst- bzw. Feuerwehrfahrzeuge über die entsprechende Technik verfügen.

Herr Panzer sichert zu, dies im Protokoll mit aufzunehmen.

Herr Dr. Ramrath macht noch einmal darauf aufmerksam, dass die aufgezählten Maßnahmen noch nicht alle in Stein gemeißelt sind. Er schlägt vor, einen Satz in Ziff. 2 zu ergänzen: „Inhaltliche Ergänzungen oder Präzisierungen einzelner Maßnahmen bleiben vorbehalten.“ Damit hätte man deutlich gemacht, dass es sich um ein Rahmenkonzept handelt, welches durchaus auch noch Handlungsspielräume zulässt.

Die anschließende Abstimmung erfolgt getrennt nach Ausschüssen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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1. Der Masterplan „Nachhaltige und emissionsfreie Mobilität für die Stadt Hagen“ wird beschlossen und von der Verwaltung fristgerecht beim Fördermittelgeber eingereicht, um weitere Fördermittel aus dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 2020“ der Bundesregierung einwerben zu können.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Priorisierung der Maßnahmen aus dem Masterplan zur politischen Beschlussfassung vorzubereiten. Inhaltliche Präzisierungen oder Veränderungen einzelner Maßnahmen bleiben vorbehalten.

Ferner sind die organisatorischen, personellen und finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung des Masterplans zu ermitteln.

 

3. Als wesentliche Grundlage und wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung des Masterplans ist die Maßnahme 1.17 (Mobilitätsdatenmodell) aus dem Masterplan anzugehen.

Dazu sind zunächst kurzfristig die Fördermodalitäten des Dritten Aufrufs zur rderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ zu ermitteln. Bei einem vertretbaren Eigenanteil (max. bis 50.000 €) soll der Förderantrag fristgerecht zum 31.08.2018 seitens der Verwaltung gestellt werden.

 

 

4. Zusätzlich soll die Maßnahme 1.3 (Verkehrsabhängige Steuerung Lichtsignalanlagen / Ausbau der Digitalisierung an LSA) aus dem Masterplan zur Förderung beantragt werden, um weitere Fördermittel aus der „Digitalisierungs-Richtlinie“ bzw. über den Drittenrderaufruf des Bundesverkehrsministeriums einzuwerben. Bei einem vertretbaren

 

Eigenanteil (max. bis 100.000 €) soll, vorbehaltlich der möglichen

Finanzierung, der Antrag fristgerecht zum 31.08.2018 seitens der Verwaltung gestellt werden.

 

 

5. Der Rat beschließt zudem die Entwurfsfassung des Masterplans an folgenden Textblöcken und Steckbriefen zu ergänzen bzw. zu ändern:

 

Textblöcke

 

Seite 32, Block 98, Zeile 5:

[…] Zur Steuerung des gesamten Masterplanprozesses ist die Einrichtung einer zentralen Koordinationsstelle (im Sinne eines „mmerers“ bzw. eines Fachbereichs) unabdingbar. […].

 

Ändern in:

[…] Zur Steuerung des gesamten Masterplanprozesses ist die Einrichtung einer zentralen Koordinationsstelle (im Sinne eines „mmerers“ bzw. einer Organisationseinheit) unabdingbar. […]

 

 

Seite 32, Block 99, Zeile 3:

[…] sowie ein entsprechendes Budget und eigenständige Kommunikations- sowie Entscheidungskompetenzen […]

 

 

Seite 32, Block 99, Satz 3:

[…] Es wird vorgeschlagen, die Koordinierungsstelle für den Masterplanprozess zunächst beim Umweltamt anzusiedeln. […]

 

Ändern in:

[…] Die Verwaltung entwickelt einen aufgabenbezogenen Organisationsvorschlag. […]

 

 

Seite 32, Block 99, Zeile 7:

[…] sollte daher um weitere Stellen ergänzt werden, […]

 

 

Seite 43, Block 161, zweiter Satz:

[…] Daher soll ein eigens für das Fahrradfahren zuständiger Ratsausschuss („Arbeitskreis Fahrrad“) eingerichtet werden. […]

 

Ändern in:

[…] Daher soll ein eigens für das Fahrradfahren zuständiger Arbeitskreis Fahrrad“ eingerichtet werden. […]

 

 

Steckbriefe

 

Steckbrief Maßnahmen-Nr. 1.1, Anlage 2, Seite 1:

Maßnahmentitel: Multimodale Vernetzung (Auskunft / Buchung, smarte Mobilität) Hagen-mobil-App

 

Weitere Projektbeteiligte (Institution und Ansprechpartner)

Institution: SIHK (Ansprechpartner: Herr Dr. Geruschkat)

 

 

Steckbrief Maßnahmen-Nr. 2.1, Anlage 2, Seite 14:

Maßnahmentitel: (E-) Lastenradausleihe

 

Weitere Projektbeteiligte (Institution und Ansprechpartner)

Institution: SIHK (Ansprechpartner: Herr Dr. Geruschkat)

 

 

Steckbrief Maßnahmen-Nr. 3.8, Anlage 2, Seite 34:

Maßnahmentitel: Lademöglichkeiten für Bedienstete in Betrieben und Kommune, Mieter

 

Weitere Projektbeteiligte (Institution und Ansprechpartner)

Institution: SIHK (Ansprechpartner: Herr Dr. Geruschkat)

 

Ändern in:

Herr Niehaus

Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

x

Einstimmig mit Zusatz beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0