05.07.2018 - 5.22 Schulentwicklungsplanung - Entwicklung der Schü...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz merkt an, dass die Ergänzung des Schulausschusses formal nicht erforderlich ist, da es sich lediglich um eine Bekräftigung des bereites getroffenen Beschlusses handelt.

 

Herr Dr. Geiersbach bittet, den Zusatz mit aufzunehmen, da dieser Beschluss bereits vor rund einem Jahr getroffen wurde und seit dem nichts passiert sei. Es besteht eine inhaltliche und planerische Notwendigkeit der Umsetzung. Er kritisiert, dass der Schulentwicklungsplan (SEP), welcher in der Amtszeit von Herrn Oberbürgermeister Dehm beschlossen wurde, nicht umgesetzt wurde und auch keinerlei Perspektiven aufgezeigt worden seien. Er spricht dieses insbesondere im Hinblick auf die Einrichtung weiterer OGS-Plätze an. Er plädiert dafür, dass der Oberbürgermeister dieses unterstützt.

 

Herr Walter entgegnet, dass die Erstellung eines SEP nicht bedeute, dass alle fünf Jahre ein Plan gemacht werde, welcher anschließend abgearbeitet werden kann. Diese Planungen überholen sich aufgrund der äußeren Umstände. Er nennt als Beispiel die geänderten Voraussetzung bei der Inklusion, der Umstrukturierung aufgrund geänderter Schülerzahlen, erst Rückbau jetzt wieder Ausbau, die Förderbedarfe bei Migration, OGS, und all das möglichst mit ausreichend qualifiziertem Personal. Er gibt zu bedenken, dass die heutigen Voraussetzungen nicht mehr mit dem beschlossenen SEP kompatibel sind.

 

Frau Kaufmann merkt an, dass die Verwaltung Schritt für Schritt vorgehen muss. Anders sei eine Umsetzung nicht möglich. Des Weiteren werde immer eine enge Kommunikation mit dem Schulausschuss geführt. Sie gibt zu bedenken, dass seit dem Jahr 2016 1500 Kinder mehr im Schulsystem zu berücksichtigen seien, als ursprünglich geplant. Die Ausschreibung für die Erstellung eines neuen SEP sei in der Vorbereitung. Frau Kaufmann gibt zu Protokoll, dass die Verwaltung bezüglich des Beschlusspunktes 7 prüft, ob die Grundschule Halden, derzeit bestehend aus der bisherigen Filiale der Grundschule Karl-Ernst-Osthaus am Standort Berchumer Straße und dem Schulgebäude an der Berchumer Straße, gegründet werden kann.

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Beschluss:

 

1) Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2) Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen schulorganisatorischen Maßnahmen einzuleiten, um das Schulgebäude Büddingstraße 49, beginnend mit dem Schuljahr 2019/2020, als Teilstandort der Grundschule Geweke zu führen.

 

3) Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen schulorganisatorischen Maßnahmen einzuleiten, um das Schulgebäude Delstener Straße 59, beginnend mit dem Schuljahr 2019/2020, als Teilstandort der Grundschule Astrid-Lindgren zu führen.

 

4) Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen schulorganisatorischen Maßnahmen einzuleiten, um das Schulgebäude Voßacker 21, beginnend mit dem Schuljahr 2019/2020, als Teilstandort der Hauptschule Geschwister-Scholl zu führen.

 

5) Die Verwaltung wird beauftragt, für die Realschule Hohenlimburg ein Konzept zu entwickeln und der Politik darzustellen, nach dem unter räumlicher Nutzung des Schulgebäudes Wachtelweg 19-21 ein Hauptschulzweig im Sinne des § 132c Schulgesetz eingerichtet werden könnte.

 

6)  Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen schulorganisatorischen Maßnahmen bezüglich einer Zügigkeitsreduzierung des Fichte-Gymnasiums von vier auf drei Züge ab dem Schuljahr 2019/2020 einzuleiten.

 

7) Die Verwaltung wird beauftragt, zum Schuljahr 2019/2020 Vorschläge für ein erweitertes Grundschulangebot, vorrangig im Stadtbezirk Mitte, zu entwickeln und der Politik vorzustellen.

 

8) Es wird bekräftigt, dass der Beschluss zur Schulentwicklungsplanung vom 04.07.2017 umgesetzt werden soll.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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