05.07.2018 - 5.16 Feststellung des Jahresabschlusses HABIT für da...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass der Betriebsleitung gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW durch den Betriebsausschuss Entlastung erteilt wurde.

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Jahresabschluss 2017 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festgestellt.

 

Der Bilanzgewinn in Höhe von 667.712,40 Euro wird wie folgt verwendet:

 

-          Ergebnisabführung an den städtischen Haushalt 167.712,40 Euro

-          Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage „Standortwechsel HABIT“ 500.000,00 Euro

 

Dem Betriebsausschuss HABIT wird gemäß § 4 Buchst. c) der Eigenbetriebs-verordnung NRW Entlastung erteilt.

 

Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt erfolgt eine Veröffentlichung in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form. Dies wird voraussichtlich im Juli 2018 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss umgesetzt.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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