05.07.2018 - 5.35 Planungsstand sachlicher Teilflächennutzungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.35
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 05.07.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Inge Fischer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz verweist auf den geänderten Beschlussvorschlag der Fraktionen CDU, SPD, Hagen Aktiv, FDP und Bürger für Hohenlimburg / Piraten Hagen.
Herr Wisotzki erklärt, dass im Rahmen der Windenergieplanung unterschiedliche Positionierungen vorliegen können. Eine Entscheidung könne aber getroffen werden und sollte getroffen werden, da seit rund einem Jahr nichts mehr passiert sei. Aufgrund dessen könne er dem 1. Punkt des gemeinsamen Beschlussvorschlages nicht folgen.
Herr Klinkert führt aus, dass sich die Fraktion Hagen Aktiv uneingeschränkt zu den Zielen der Energiewende bekenne. Bei dem vorgelegten Beschlussvorschlag handele es sich um einen Kompromiss, der am Ende die Ziele der Energiewende und die Belange der Bürger im Fokus hat. Er merkt an, dass die Verwaltung bereits in der Einwohnerfragestunde darauf verwiesen habe, dass die Bürger sowie die Investoren ein Anrecht auf ein geregeltes Verfahren haben.
Herr König weist drauf hin, dass niemand gegen die Energiewende sei, sondern lediglich Zweifel bestehen, ob bei der gegebenen Topographie die Errichtung solcher Anlagen sinnvoll sei. Des Weiteren sei der Verbrauch von Waldflächen und die Auswirkung auf die Anwohner in diesem Zusammenhang zu beachten. Er spricht sich für einen Mindestabstand von 1500 Meter aus. Dieses müsse aber rechtlich abgesichert sein und nicht aufgrund von Einzelanträgen nach dem Bundesemmissionsschutzgesetz umgangen werden können. Der eingereichte Antrag soll zur Klärung dieser Rechtssicherheit beitragen.
Herr Eiche macht deutlich, dass die AfD-Fraktion sich dagegen ausspreche. Es sei noch nichts entschieden. Generell sei selbst ein Abstand von 1500 Meter nicht ausreichend.
Herr Schmidt führt aus, dass es dem Rat schwer gemacht werde. Es habe einen Wechsel der Landesregierung gegeben. Zur Ausgestaltung der Energiewende lagen unterschiedliche Auffassungen vor, so dass weiterhin noch keine konkreten Regelungen vorliegen. Sofern im Rahmen dieses Prüfauftrags herausgefunden würde, dass die Interessen aller berücksichtigt werden, wäre die hierfür investierte Zeit positiv zu bewerten.
Herr Dr. Ramrath merkt an, dass der im letzten Jahr getroffene Beschluss auch eine Entscheidung dafür gewesen sei, zunächst abzuwarten und unter Berücksichtigung der geplanten LEP-Änderungen Vorrangzonen einzurichten. Die Verwaltung hat eine Berichtsvorlage vorgelegt, in der keinerlei Aussagen über die Zulässigkeit von Vorrangzonen gemacht werde. Lediglich in den Ausführungen zu den kritischen Bereichen gebe die Verwaltung indirekt einen Hinweis darauf, dass die im Uraltbeschluss des Rates festgelegten Eckdaten abweichende Ausweisungen vorsehen. Damit werde indirekt zugegeben, dass abgestufte individuelle Bereiche festgelegt werden könnten. Ebenfalls werde keine konkrete Aussage darüber gemacht, ob vor Rechtskraft des geänderten LEP bereits Änderungen vorzusehen sind. Es wird aber ausgeführt, dass die Landesregierung eine entsprechend Empfehlung ausspricht. Demnach sollen individuell bestimmte Vorrangzonen mit abgestuften Abständen zu Wohngebieten, die es ermöglichen in unkritischen Zonen einen kürzen Abstand zuzulassen, festgelegt werden. Die Auffassung des Rates habe sich nicht geändert und daher soll der bereits getroffene Beschluss mit dem eingereichten Beschlussvorschlag bekräftigt werden. Es wurde lediglich die Formulierung abgestuft, so dass zunächst nur ein Prüftauftrag erfolgen soll.
Herr Hentschel bittet darum, bei Befangenheit in der Angelegenheit nicht an der Abstimmung teilzunehmen. Zudem möchte er wissen, warum es nicht mehr möglich sei, dass die Mindestabstandsgrenze von 1500 Meter beschlossen werde.
Herr Grothe erläutert nochmals die versäumte Entscheidung des Landes, einen Mindestabstand beim Bund einzureichen. Er merkt bezüglich der Ausführungen von Herrn Dr. Ramrath an, dass eine individuelle Lösung nur erfolgen könne, wenn nachprüfbare juristische Fakten vorliegen. Dieses sei für den Bereich Nahmertal und Hohenlimburg gegeben. In der nächsten Woche soll die Stellungnahme zum LEP beraten werden. Im Rahmen dessen könne der Rat die Entscheidung treffen, wie in dieser Angelegenheit vorzugehen ist. Sofern ein Mindestabstand von 1500 Meter beschlossen würde, könnte dieses Verfahren dann beendet werden und die Regelung mit dem neuen Flächennutzungsplan 2019 wieder aufgriffen werden.
Herr Wisotzki bewertet die Aussage von Herrn Dr. Ramrath als zweifelhaft, rechtliche Grundlagen danach zu äußern, ob jemand dafür ist oder nicht.
Herr Eiche geht auf die Ausführungen von Herrn Hentschel bezüglich der Befangenheit ein. Sofern er jemanden konkreten damit gemeint hat, solle er auch den Namen nennen.
Herr Strüwer merkt an, dass die Verwaltung nächste Woche eine Stellungnahme zum LEP vorlegen werde. Dieses sei sehr kurzfristig, daher möchte er vorab die Positionierung der Verwaltung in Erfahrung bringen.
Herr Grothe antwortet, dass diese kurzfristige Beratung aufgrund der Absprache mit den Fraktionen am Rande des Haupt- und Finanzausschusses geschuldet sei. Des Weiteren sei vom Land diese kurze Frist bis zum 15.07.2018 vorgegeben worden. Es gibt bislang noch keine Positionierung der Verwaltung. Diese erfolgt erst in der nächsten Woche im Verwaltungsvorstand.
Frau Neuhaus gibt zu bedenken, dass die Landwirte des Volmetals froh seien, wenn Investoren auf ihren Ländereien investieren.
Da dieser Beschlussvorschlag weitergehend ist, lässt Herr Oberbürgermeister Schulz über den geänderten Beschlussvorschlag der Fraktionen abstimmen.
Beschluss:
- Die Verwaltungsvorlage wird in die zuständigen Ausschüsse und betroffenen Bezirksvertretungen verwiesen, um dort fachlich beraten zu werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, individuelle Vorrangzonen für den Hagener Süden im Bereich des Volmetales und für Hohenlimburg mit abgestuften, unterschiedlichen Entfernungen zur Wohnbebauung darzustellen und die Möglichkeit einer rechtssicheren Ausweisung dieser Vorrangzonen zu prüfen.
- Die Verwaltung wird ferner beauftragt darzustellen, ob für den Außenbereich der individuelle Bedarf an zusätzlichen Windenergieanlagen durch Ausweisung zusätzlicher Flächen im geltenden FNP gedeckt werden kann (Positivflächen für Windenergie nach § 249 Abs. 1 BauGB).
