05.07.2018 - 5.32 a) Umstellung des Bebauungsplanverfahrens Hohen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.32
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 05.07.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schmidt erinnert an seine bereits erfolgten Ausführungen zur Verlängerung der Veränderungssperre “Am Großen Feld / Gerhart-Hautptmann-Straße“. Dieser Fall sei ähnlich gelagert. Er begründet den eingereichten Sachantrag nach § 16 der Geschäftsordnung, der sich mit den rechtlichen Voraussetzungen für eine Verlängerung einer Veränderungssperre auseinandersetzt. Es soll eine zweite Verlängerung erwirkt werden um etwaige Planungen zu verhindern. Ein Bebauungsplan werde nicht zielführend begleitet, da hierfür weder finanzielle Mittel noch Kapazitäten vorhanden seien und keine konkreten Planungen vorangetrieben werden sollen. Dieses sei im Vorfeld in einem Gespräch mit Vertretern der Bezirksvertretung Hohenlimburg seitens der Verwaltung mitgeteilt worden. Er räumt ein, dass grundsätzlich eine positive Absicht dahinter stehen könnte, wie beispielsweise landesplanerische Ziele mit dem Einzelhandelskonzept zu verbinden, um die Entwicklung der Hohenlimburger Innenstadt zu schützen. Dieses lasse sich aber nicht durch eine Verlängerung der Veränderungssperre regulieren. Des Weiteren könne eine zweite Verlängerung nur über ein Jahr und nicht über zwei erfolgen, da dafür dann ein tatsächlicher Bebauungsplan aufgestellt werden müsse. Er merkt an, dass dieses nicht als Vorwurf gewertet werden soll, dass zu wenig Personal vorhanden ist. Dieses ist der finanziellen Situation der Stadt geschuldet. Eine Kompensation in dieser rechtswidrigen Weise sei aber nicht akzeptabel. Sofern ein Beschluss getroffen wird, werde die Fraktion Bürger für Hohenlimburg / Piraten Hagen den Oberbürgermeister auffordern, diesen zu beanstanden.
Herr Oberbürgermeister Schulz entgegnet, dass das Rechtsamt den vorgetragenen Einwand geprüft hat und die rechtlichen Bedenken nicht teilt.
Herr Strüwer merkt an, dass Veränderungssperren ohne konkrete weitere Planungen nicht vorzusehen sind. Er gibt aber zu bedenken, dass erst kürzlich konkret diskutiert worden sei, den Lidl in Elsey zu erweitern und dann im Gegenzug in der “Möllerstraße“ und in der Innenstadt Hohenlimburg eine sinnvolle Einzelhandelslösung zu finden. Dieser Bereich wird durch diese Veränderungssperre berücksichtigt. Der Netto soll ggf. entfallen und in der leerstehenden Schleckerimmobilie soll kein neuer Einzelhandel entstehen sondern Gewerbe entwickelt werden. Dieses werde von den dortigen Eigentümern ebenfalls verfolgt. Für deren weitere Planung sei es daher sinnvoll, diese Veränderungssperre zu erlassen. Aufgrund dessen bittet er um Zustimmung.
Herr Klinkert bittet um getrennte Abstimmung der Punkte a) und b), da die Fraktion Hagen Aktiv der Verfahrensumstellung gemäß a) zustimmen könne, der Verlängerung der Veränderungssperre gemäß b) aber nicht.
Herr Grothe merkt an, dass in diesem Fall eine solche getrennte Abstimmung gar keinen Sinn ergibt, da bei einer Ablehnung der Veränderungssperre kein Verfahren mehr besteht. Er geht auf die Ausführungen von Herrn Strüwer ein und bittet den Rat durch Zustimmung der Verlängerung dem Einzelhandel an dieser Stelle eine Möglichkeit einzuräumen. Die Verwaltung werde versuchen, den Bebauungsplan innerhalb eines Jahres rechtssicher aufzustellen. Er kritisiert Herrn Schmidt, dass dieser informelle Gespräche für seine Argumentation ausnutze. Er werde seine Schlüsse daraus ziehen. Die Situation in Hohenlimburg sei nicht einfach und dieser Kompromiss an dieser Stelle daher folgerichtig.
Herr Schmidt kann die Kritik bezüglich der Vertraulichkeit eines informellen Gespräches verstehen. Politik und Verwaltung stehen im Dienst der Bürger und er habe mit seinen Ausführungen keine Interessen von Dritten verletzt, sondern zur Aufklärung der Bevölkerung beigetragen. Er möchte von Herrn Grothe wissen, ob dieser zusichern kann, dass bei einer Verlängerung der Veränderungssperre ein Bebauungsplan zum 01.08.2019 vorliegt.
Herr Grothe antwortet, dass dieser Bebauungsplan abhängig sei vom Beschluss des Rates. Er könne lediglich zusichern, diesen bis dahin aufstellen zu lassen.
Herr Hentschel merkt an, dass die Beantragung der einzelnen Abstimmung unterstützt werde, da bei einem Beschluss des Punktes b) auch der Punk a) zum Tragen käme.
Herr Eiche äußert ebenfalls rechtliche Bedenken, da mit juristischen Mitteln Investoren und Bürger hingehalten würden, ohne konkret vorliegende Planungen.
Herr Dr. Ramrath merkt an, dass Herr Schmidt nicht einfordern könne, dass ein konkreter Bebauungsplan zu einem bestimmten Termin fertig sein muss. Es handelt sich um eine Planung und wenn während des Verfahrens festgestellt würde, dass diese sich nicht in die bestehenden Gegebenheiten einfügt, hat das eine Auswirkung auf die zeitliche Abfolge bzw. kann auch zur Beendigung führen. Es ist bekannt, dass die Bauverwaltung mit knappen Ressourcen arbeitet. Die Verwaltung wurde durch den Stadtentwicklungsausschuss aufgefordert eine entsprechende Prioritätenliste zu entwickeln, um darüber dann politisch entscheiden zu können. Die eingeforderte Prioritätenliste soll nach der Sommerpause in einer Sondersitzung des Stadtentwicklungsausschusses beraten werden. Im Rahmen dessen kann dann geltend gemacht werden, welche Verfahren vorangetrieben werden sollen oder nicht.
Herr Arnusch geht auf die Ausführungen von Herrn Dr. Ramrath ein. Es sei fraglich, ob Verfahren aus Hohenlimburg zu diesen favorisierten Projekten gehören. Er gibt zu bedenken, dass die Politik auf Empfehlung der Verwaltung eine Sondernutzungsfläche für diesen Bereich beschlossen habe, welche von der Bezirksregierung zurückgewiesen worden sei. Es sei daher fraglich, ob es sich hierbei um eine Veränderungssperre handele, die rechtlich auch nicht haltbar ist. Sofern eine Klage erfolgt, würden der Stadt aufgrund dessen unnötige Kosten entstehend. Dieser Vorlage werde aufgrund der genannten Aspekte nicht zugestimmt.
Herr Grothe weist darauf hin, dass es kein Gerichtsverfahren gibt und geben kann und die Verwaltung im Rahmen der geltenden Gesetze handele. Das Recht auf eine zweite Verlängerung der Veränderungssperre sei gegeben.
Herr Panzer merkt an, dass er den Ausführungen der Verwaltung folgen kann und daher der Vorlage zustimmen werde. Die grundsätzliche Diskussion um das Instrument “Veränderungssperre“ sollte nicht im Rat sondern im Fachausschuss erfolgen.
Herr Hentschel führt aus, dass als rechtliche Voraussetzung eine konkrete Planung vorgesehen sein muss. Dieses sei in diesem Fall aber nicht gegeben.
Herr Grothe erläutert, dass es für diesen Bereich ein alter Bebauungsplan vorliegt, welcher die Errichtung von neuem Einzelhandel grundsätzlich ermöglicht. Um das Stadtteilzentrum zu schützen, soll an der Stelle rund um das leerstehende Schleckergebäude ein kleines Gewerbegebiet entstehen. Diese Regelung soll durch die Änderung des Bebauungsplanes erreicht werden.
Herr Strüwer merkt an, dass hierdurch eine aktive Beteiligung an der Stadtentwicklung erfolgt. Sofern ein konkreter sinnvoller Vorschlag erfolgt, könne aufgrund der Veränderungssperre eine andere Nutzung ermöglicht werden.
Herr Eiche erklärt, dass in der Bundesrepublik Deutschland die Baufreiheit gelte. Er bekräftigt seine juristischen Bedenken.
Herr Oberbürgermeister Schulz betont ausdrücklich, dass die Verwaltung die Umstellung des Verfahrens sowie die Verlängerung der Veränderungssperre empfiehlt. Er lässt getrennt über die beiden Beschlusspunkte abstimmen.
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, das Bebauungsplanverfahren Hohenlimburg Nr. 1 „Auf dem Somborn“ 3. Änderung von einem "vereinfachten Verfahren" gemäß § 13 BauGB umzustellen und als "reguläres" Bebauungsplanverfahren weiterzuführen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB | 1 |
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SPD | 17 |
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CDU | 18 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 5 |
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Hagen Aktiv | 4 |
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Die Linke | 3 |
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AfD |
| 2 |
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FDP | 3 |
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BfHo/Piraten Hagen |
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| 3 |
Pro Deutschland |
| 1 |
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fraktionslos |
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| 1 |
X | Mit Mehrheit beschlossen | ||
Dafür: | 51 | ||
Dagegen: | 3 | ||
Enthaltungen: | 4 | ||
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die zweite Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre nach § 17 (2) BauGB für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Hohenlimburg Nr. 1 „Auf dem Somborn“ 3. Änderung in Form der Satzung, die als Anlage Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachen-Nr. 0542/2018 ist, so dass die Veränderungssperre noch bis zum 31.07.2019 weiter gilt.
Der Beschluss wird sofort umgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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12,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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15,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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728,3 kB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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262,1 kB
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