26.06.2018 - 5.4 Schulentwicklungsplanung - Entwicklung der Schü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Becker leitet unter dem Hinweis auf bereits erfolgte Vorberatungen im Schulausschuss sowie auf das Gespräch der Fachverwaltung bei der Bezirksregierung Arnsberg ins Thema ein. Das besondere Augenmerk richtet er auf die Punkte 5 und 7 des vorliegenden Beschlussvorschlags. Herr Römer lobt das gute, geschlossene Gesamtkonzept. Er wünsche sich noch eine „qualitative Aussage zur Zusammensetzung nach Ethien und Sprachkompetenzen“. Diese sei für die Raumplanung, gerade für notwendige Differenzierungen, nötig. Frau Kaufmann weist eine Auflistung nach Ethien zurück, da bekannt sei, wo zugewanderte Kinder unterrichtet würden.

 

Frau Pfefferer sieht die angedachte Schulnutzung in Hohenlimburg deutlich pessimistischer als die Verwaltung. Ihrer Meinung nach käme ein in der Vorlage angedachter zukünftiger Hauptschulzweig der Realschule Hohenlimburg gemäß § 132 c Schulgesetz NRW im Gebäude der zurzeit auslaufenden Hauptschule eher einer kooperativen Sekundarschule gleich. Die Anwendung des genannten Paragrafen in einer Stadt mit zwei weiterhin existierenden Hauptschulen halte sie für ausgeschlossen. Zur Zügigkeitsreduzierung am Fichte-Gymnasium möchte sie wissen, für welchen Zeitraum diese angedacht sei. Frau Neuhaus erinnert an die Einführung von G9 (Erlangung der Hochschulreife nach neun Jahren Gymnasium) und den damit verbundenen Raummehrbedarf. Herr Becker kündigt eine konkretisierende Vorlage an, die die Situation darstellen werde.

 

Herr Dr. Geiersbach erinnert an den vor einem Jahr vom Schulausschuss getroffenen Beschluss, eine externe Schulentwicklungsplanung zu beauftragen. Daran halte die SPD-Fraktion gerade wegen der Hinweise seitens der Bezirksregierung fest. Die in der Verwaltungsvorlage dargestellten Maßnahmen halte er für die nächsten zwei Jahre für wichtig, wolle darüberhinaus aber eine neue gesamtstädtische Schulentwicklungsplanung erstellt haben. Im Zusammenhang mit einer womöglichen Verlagerung der Förderschule Erich-Kästner in das Schulgebäude Berchumer Str. 68 bittet er ergebnisoffen zu prüfen, ob in Halden nicht eine eigenständige Grundschule entstehen könne. Dafür müsse die zurzeit in der Berchumer Str. 63 untergebrachte Filiale der Karl-Ernst-Osthaus-Grundschule (Hauptstandort Lützowstr.) aus diesem Verbund herausgelöst und als eigenständige Grundschule neu errichtet werden. Herr Hermann sagt zu, beide Varianten prüfen zu wollen. Er schlägt vor, sich die Situation bei der Schulbaubereisung vor Ort anzusehen und dann in der noch zu terminierenden Kommissionssitzung zur Schulentwicklung, Schwerpunkt Förderschulen, zu diskutieren.

 

Frau Pfefferer fragt, welche Gutachter für die Erstellung der Schulentwicklungsplanung in Betracht kämen. Herr Hermann antwortet, dass die Schulentwicklung öffentlich auszuschreiben sei und dann gesehen werden müsse, wer den Zuschlag erhält. Herr Becker stellt klar, dass die Verwaltungsvorlage nicht eine neue Schulentwicklungsplanung ersetze, sondern die Maßnahmen benenne, die kurzfristig umzusetzen seien. Insofern hält er den ersten Teil des Beschlussvorschlags der SPD-Fraktion (siehe Anlage) für notwendig, den zweiten bezüglich der Bewertung aller Schulstandorte im ISEK-Prozess, der nur den Rahmen vorgebe, indes nicht. Daraufhin zieht Herr Dr. Geiersbach den zweiten Punkt zurück, möchte aber den ersten durch ein weiteres Votum bekräftigt wissen. Frau Neuhaus hält eine erneute Abstimmung über einen bereits gefassten Beschluss für nicht erforderlich, da der Beschluss von vor einem Jahr weiterhin gelte. Das Gremium verständigt sich darauf, dass der vorliegende Beschlussvorschlag um den nachfolgend fettgedruckten Absatz ergänzt wird. Sogleich lässt Frau Neuhaus darüber abstimmen.

 

 

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Beschluss:

 

1) Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2) Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen schulorganisatorischen Maßnahmen einzuleiten, um das Schulgebäude Büddingstraße 49, beginnend mit dem Schuljahr 2019/2020, als Teilstandort der Grundschule Geweke zu führen.

 

3) Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen schulorganisatorischen Maßnahmen einzuleiten, um das Schulgebäude Delstener Straße 59, beginnend mit dem Schuljahr 2019/2020, als Teilstandort der Grundschule Astrid-Lindgren zu führen.

 

4) Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen schulorganisatorischen Maßnahmen einzuleiten, um das Schulgebäude Voßacker 21, beginnend mit dem Schuljahr 2019/2020, als Teilstandort der Hauptschule Geschwister-Scholl zu führen.

 

5) Die Verwaltung wird beauftragt, für die Realschule Hohenlimburg ein Konzept zu entwickeln und der Politik darzustellen, nach dem unter räumlicher Nutzung des Schulgebäudes Wachtelweg 19-21 ein Hauptschulzweig im Sinne des § 132c Schulgesetz eingerichtet werden könnte.

 

6)  Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen schulorganisatorischen Maßnahmen bezüglich einer Zügigkeitsreduzierung des Fichte-Gymnasiums von vier auf drei Züge ab dem Schuljahr 2019/2020 einzuleiten.

 

7) Die Verwaltung wird beauftragt, zum Schuljahr 2019/2020 Vorschläge für ein erweitertes Grundschulangebot, vorrangig im Stadtbezirk Mitte, zu entwickeln und der Politik vorzustellen.

 

Es wird bekräftigt, dass der Beschluss zur Schulentwicklungsplanung vom 04.07.2017 umgesetzt werden soll.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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