21.06.2018 - 1.1 Ersatzbeschaffung von 6 Fahrzeugen (4 Brandschu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Bücker möchte wissen, ob aufgrund der Preisabweichungen bei den beiden Fahrzeugen LF 10-Logistik nicht ein erneuter politischer Beschluss erforderlich gewesen wäre. Die Mehrkosten hätten zusammen 174.000 Euro betragen, die Zuständigkeitsgrenze für politische Beschlüsse liege bei 75.000 Euro.

 

Herr Huyeng geht nicht von einem erneuten Beschlusserfordernis aus, will dies jedoch noch einmal prüfen lassen und schriftlich mitteilen.

Die Veranschlagung des voraussichtlichen Kaufpreises sei bereits 2013 nach Preissondierungen bei den Feuerwehren in Dortmund und Unna erfolgt.

Aus haushaltstechnischen Gründen sei es dann zu Verzögerungen bei der Bestellung gekommen. Nach der Feuerwehrfachmesse „Interschutz“ im Jahre 2014 sei das Fahrzeug aufgrund hoher Nachfrage teurer geworden.

 

 

[Antwort der Verwaltung: Bezüglich der Beschaffung von zwei LF 10 ist hinsichtlich des Überschreitens der Kostenschätzung um rund 174.000 Euro kein neuer Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses erforderlich gewesen.

Der Beschluss zur Beschaffung von zwei LF 10 zum Gesamtpreis von etwa 500.000 Euro hat einen vergaberechtlichen Vorgang ausgelöst. Ein erneuter Beschluss wäre nur dann notwendig geworden, wenn durch Veränderungen an der Ausschreibung (z. B. zusätzliche Anbauteile oder höherwertige Ausstattung) ein von der ursprünglichen Beschreibung abweichende Leistungsbeschreibung erstellt worden wäre. Dies ist nicht der Fall gewesen.]

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Anlagen zur Vorlage

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