19.06.2018 - 6.2 Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge hier: Konseq...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 19.06.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Michael Aust
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Huyeng erläutert die Vorlage und verweist auf die Homepage des Bundesverwaltungsgerichts. Darin stehe, wo und in welcher Art und Weise Prüfungen durchzuführen bzw. wo die Messpunkte sind.
Herr König verweist darauf, dass die Luftreinhaltepläne eine gesetzliche Norm sind und möchte wissen, warum die Stadt den Luftreinhalteplan nicht auch umsetzt. Er möchte wissen, welche Konsequenzen dies hat.
Herr Panzer führt aus, dass er sich ebenfalls hiermit beschäftigt und kein Beispiel dafür gefunden habe, dass aufgrund der Verletzung eines Luftreinhalteplans eine Bezirksregierung einer Kommune eine Strafe auferlegt hat.
Herr Dr. Braun informiert, dass der Luftreinhalteplan verbindlich ist und umgesetzt werden muss. Deshalb stehe man immer wieder in regelmäßigen Abständen mit der Bezirksregierung in Verbindung. Hier würde auch abgefragt werden, welche Schritte bzw. Maßnahmen bis jetzt umgesetzt wurden. Man könne hier aber durchaus Erfolge belegen und nachweisen. Man habe mit 3 oder 4 Belastungsschwerpunkten angefangen, bei denen der Feinstaubwert nicht eingehalten wurde und der NOX-Wert weit höher gelegen hat. Insofern sei der Weg durchaus beschritten. Im öffentlichen Bereich sei man hier deutlich weiter sei als dort, wo die Privatwirtschaft angesprochen wird. Insofern müsse man sich jetzt mit dieser auseinandersetzen. Das sei der nächste Schritt.
