15.12.2005 - 5.42 Gründung der HEB-Servicegesellschaft mbH als 10...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Riechel weist darauf hin, dass die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ihre Zustimmung zu dieser Verwaltungsvorlage nicht geben könne. Es müsse rechtlich geklärt werden, ob eine Gesellschaft wie der Hagener Entsorgungsbetrieb eine wie in der Vorlage beschriebene Untergesellschaft gründen könne. Einer Ausgründung ohne Ausschreibung können die Grünen ebenfalls nicht zustimmen. Darüber hinaus wurde seine Fraktion an Vorverhandlungen nicht beteiligt.

 

Herr Marscheider unterstützt die Aussage von Herrn Riechel und bedauert, dass die Thematik nicht mit den kleineren Fraktionen besprochen wurde. Darüber hinaus gibt Herr Marscheider zu bedenken, ob Tochtergesellschaften weitere Untergesellschaften gründen dürfen, ohne dass der Rat sich rechtzeitig damit auseinandergesetzt habe.

 

Herr Hoffmann erklärt, dass die Gründung einer Tochtergesellschaft der HEB GmbH nach deren Gesellschaftervertrag zweifellos möglich ist. Nach der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes beständen auch keine vergaberechtlichen Zweifel. Darüber hinaus habe der Städtetag zusätzlich bestätigt, dass zwischen dem Verhältnis HEB GmbH und HEB Servicegesellschaft GmbH ein reines In-House-Geschäft angenommen werden kann.

 

Auf die Frage von Herrn Sondermeyer, wie sich die Gesellschafterversammlung zusammensetze und wer den Geschäftsführer bestelle, antwortet Herr Hoffmann, dass eine Personenidentität zwischen HEB GmbH und HEB Servicegesellschaft GmbH angedacht sei.

 

 

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Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Gründung der HEB-Servicegesellschaft mbH als 100 %ige Tochtergesellschaft der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb zu.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, das Anzeigeverfahren nach § 115 GO NW bei der Bezirksregierung durchzuführen.

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 31.03.2006.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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