15.12.2005 - 5.41 Neues ÖSPV- Finanzierungssystem im VRR
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.41
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 15.12.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf Nachfrage von Herrn Thielmann,
was unter der Bezeichnung “ÖSPV” zu verstehen sei, antwortet Herr
Grothe, dass damit der Öffentliche Straßenpersonenverkehr gemeint ist und
dieser die Begriffe “SPNV” und “ÖPNV” ersetze.
Herr Jochen Weber ist
überrascht, dass der Stadtentwicklungsausschuss dem Beschlussvorschlag der
Verwaltung gefolgt sei. Innerhalb der Fraktionssitzung der SPD bestand erheblicher
Beratungsbedarf.
Herr Asbeck informiert darüber, dass die Verwaltungsvorlage lediglich eine Anpassung der Richtlinien des Europäischen Gerichtshofes beinhalte. Das Finanzierungssystem müsse umgewandelt werden, um im Wettbewerb innerhalb der Europäischen Union bestehen zu können. Die Umsetzung müsse in allen beteiligen Gemeinden innerhalb des VRR erfolgen.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem neuen ÖSPV (Öffentlicher Straßenpersonenverkehrs) -Finanzierungssystem im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) gemäß Drucksache des Zweckverbandes des VRR Nr. VII/05/30, 2. Nachtrag, einschließlich der Anlagen sowie dem Erlass der Finanzierungsrichtlinie zu.
2. Er beschließt weiterhin, den Finanzierungsbedarf für die Hagener Straßenbahn AG nach den Möglichkeiten des § 19 Abs. 7 und 8 (vormals Abs. 5 und 6) i.V.m. § 20 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung des VRR mittels einer Ergebnisübernahme aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages mit der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH sicherzustellen.
3. Der Rat der Stadt Hagen verpflichtet sich, zur Sicherstellung der künftigen Finanzierung im VRR ergänzend zu diesem Beschluss einen Folgebeschluss zu fassen, der ‑ unter Vermeidung einer beihilferechtlichen Überkompensation ‑ die Betrauung der im Stadtgebiet tätigen Verkehrsunternehmen, insbesondere der Hagener Straßenbahn AG, zum Gegenstand hat.
Der o.g. Folgebeschluss soll im März 2006 gefasst
werden.
