13.06.2018 - 6.4 SPD-Fraktion: Fußgängerüberweg im Ortskern Hald...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 13.06.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Bearbeitung:
- Sonja Oschmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Wiener erläutert den Vorschlag der Verwaltung zur Anlegung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) anhand eines ausgelegten Fotoplans, der in der Anlage beigefügt ist.
Im vorliegenden Fall kann der FGÜ in Fahrtrichtung Sauerlandstraße vor der Busbucht angelegt werden, gegenüber in Fahrtrichtung Zentrum kann eine Fahrbahnrandhaltestelle entstehen. Die Vorbeifahrt würde hierbei durch Plastikpoller in der Fahrbahnmitte verhindert werden.
Frau Wiener weist darauf hin, dass diese Planung nicht mit dem Beschluss des Umweltausschusses übereinstimmt, der grundsätzlich die Anlegung von behindertengerechten Kaphaltestellen beschlossen hat. Um dem Wunsch der Bezirksvertretung jedoch zu entsprechen, an der ursprünglich gewünschten Stelle einen FGÜ zu realisieren, wird diese Variante von der Verwaltung vorgeschlagen.
Die Finanzierung in Höhe von 39.000 Euro ist gesichert, mögliche Mehrkosten werden aus ÖPNV-Mitteln zur Verfügung gestellt.
Herr Krippner möchte an seinem Beschlussvorschlag festhalten. Seiner Meinung nach sollte der Beschluss des Umweltausschusses unbedingt beachtet werden. Er kritisiert, dass die Verwaltung nun diesen Vorschlag unterbreitet, der in der Vergangenheit als nicht realisierbar angesehen wurde.
Herr Reinke begrüßt den Vorschlag der Verwaltung und macht darauf aufmerksam, dass der von der SPD geforderte FGÜ vor der Bäckerei für die Menschen in Halden, die an der Bushaltestelle ein- und aussteigen, ein Umweg bedeuten würde, der nicht angenommen wird.
Frau Nigbur-Martini gibt zu bedenken, dass der voraussichtliche Finanzierungsbetrag mit dem Anlegen eines FGÜ und dem Umbau einer Haltestelle sicherlich deutlich überschritten wird. Außerdem fragt sie, ob diese Maßnahme, die nicht behindertengerecht durchgeführt werden soll, nach der Gesetzeslage überhaupt zulässig ist.
Frau Wiener erklärt, dass es sich lediglich um eine Fahrbahnrandhaltestelle handelt, die auch behindertengerecht sein wird, es wird aber keine Kaphaltestelle sein, wie vom Umweltausschuss gewünscht.
Zum gesamten Finanzierungsbetrag kann sie keine Auskünfte geben, diese müssten bei der Stadtplanung angefordert werden.
Herr Voss lässt alternativ über die beiden Vorschläge abstimmen, Frau Nigbur-Martini von Hagen Aktiv enthält sich bei beiden Vorschlägen.
Beschlussvorschlag a):
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt die Anlage eines Fußgängerüberweges im Ortskern Halden im Bereich der Kreuzung Berchumer Straße/ Rüggeweg/ Dümpelstraße.
Beschlussvorschlag b):
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt den Vorschlag der Verwaltung, der in der Sitzung mündlich vorgestellt wurde.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
37,6 kB
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
