13.06.2018 - 4.4 a) Umstellung des Bebauungsplanverfahrens Hohen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Plewe trägt vor, dass die Vorlage selbsterklärend ist und dass er für offene Fragen zur Verfügung steht.

 

Frau Nigbur-Martini teilt die Einschätzung von Herrn Plewe, dass die Vorlage selbsterklärend ist, nicht.

In der letzten Sitzung wurde der Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre zugestimmt. Sie war zu diesem Zeitpunkt in dem Glauben, dass durch diese Zustimmung der Verwaltung die Möglichkeit gegeben werden sollte, zeitnah über den Antrag des Investors entscheiden zu können.

In der heutigen Sitzung hätte sie nach dieser langen Planungsdauer eher mit der Vorlage des städtebaulichen Vertrages gerechnet. Stattdessen beinhaltet die aktuelle Vorlage die Umstellung des Verfahrens, die sie nicht ganz nachvollziehen kann.

 

Herr Krippner schließt sich den Bedenken von Frau Nigbur-Martini an und macht zudem darauf aufmerksam, dass nach Aussage der Verwaltung in der Vergangenheit weder das benötigte Personal noch die finanziellen Mittel vorhanden wären, um alle erforderlichen Gutachten einholen zu können.

Außerdem soll es zu dem von der Bezirksvertretung Hohenlimburg in der Sitzung vom 02.05.2018 gefassten Beschluss in dieser Angelegenheit ein Schreiben der Bezirksregierung geben, er möchte wissen, ob dieser Brief der Verwaltung vorliegt und wenn ja, warum er nicht an die Mitglieder der BV weitergeleitet wurde.

 

Herr Schmidt erklärt, dass seine Fraktion unter dem Aspekt der engen rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer zweiten Verlängerung einer Veränderungssperre nicht zustimmen wird.

Er schlägt eine getrennte Abstimmung von Beschlussvorschlag a) und b) vor.

 

Herr Leisten führt aus, dass der Beschluss, der in der letzten Sitzung gefasst wurde, durchaus in der aktuellen Vorlage enthalten ist.

 

Auch Frau Pfefferer benötigt weitere Erklärungen zur Vorlage, sie möchte Sicherheit für ihr Abstimmverhalten haben.

 

Herr Plewe bestätigt, dass der am 02.05.2018 gefasste Beschluss mit der neuen Vorlage nicht ausgehebelt wird. Es handelt sich lediglich um eine Ergänzung.

Er erläutert die Rechtslage, um die offenen Fragen zu beantworten.

Mit der Ausnahme von der Veränderungssperre wird dem Wunsch der BV entgegengekommen, den vergrößerten Lidl zu installieren.

Die Stellungnahme der Bezirksregierung wird als Information an die Verwaltung gewertet, eine Weiterleitung an die politischen Gremien ist nicht vorgesehen. Eine endgültige Klärung stellt Herr Plewe jedoch in Aussicht.

 

Herr Strüwer stellt die Frage, welche Auswirkungen es hätte, wenn der Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zugestimmt würde. Ob sich in dem Fall diverse Einzelhändler niederlassen und Freiflächen für den Einzelhandel freigegeben werden könnten.

 

Herr Plewe antwortet, dass sich bei Ablauf der Veränderungssperre tatsächlich alle erdenklichen Einzelhändler ansiedeln könnten.

 

An der weiteren kritischen Diskussion beteiligen sich Herr Krippner, Frau Nigbur-Martini und Herr Schmidt, in deren Verlauf mehrmals die Rechtssicherheit in Frage gestellt wird.

 

Herr Plewe weist darauf hin, dass das Verfahren mit dem Rechtsamt abgestimmt wurde.

 

Herr Gerbersmann erklärt, dass nach dem Urteil des OVG Münster vom 15.08.2017 die Verwaltung vom vereinfachten Verfahren aufgrund der Personalsituation im Fachbereich auf das normale Verfahren umstellen musste, da ansonsten die Grundzüge der Planung berührt werden. Deshalb schlägt die Verwaltung nun das reguläre Bebauungsplanverfahren vor, um in einem rechtssicheren Verfahren zu bleiben.

Er empfiehlt der BV, auch zukünftig Einfluss auf die Ansiedlung von Einzelhandel zu nehmen, um den zentrenrelevanten Bestand zu steuern.

Das von Herrn Krippner erwähnte Schreiben der Bezirksregierung ist ihm nicht bekannt.

 

Die Abstimmung findet nach einer kurzen Unterbrechung der Sitzung statt.

Herr Voss lässt nach Absprache mit Herrn Plewe über die Beschlussvorschläge a) und b) getrennt abstimmen.

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Beschluss:

a)     Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, das Bebauungsplanverfahren Hohenlimburg Nr. 1 „Auf dem Somborn“ 3. Änderung von einem "vereinfachten Verfahren" gemäß § 13 BauGB umzustellen und als "reguläres" Bebauungsplanverfahren weiterzuführen.

 

b)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt die zweite Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre nach § 17 (2) BauGB r den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Hohenlimburg Nr. 1 „Auf dem Somborn“ 3. Änderung in Form der Satzung, die als Anlage Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachen-Nr. 0542/2018 ist, so dass die Veränderungssperre noch bis zum 31.07.2019 weiter gilt.

 

Der Beschluss wird sofort umgesetzt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis Beschluss a):

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

5

 

 

SPD

3

 

 

Bürger für Hohenlimburg

 

 

2

Bündnis 90 / Die Grünen

1

 

 

HAGEN AKTIV

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltungen:

2

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis Beschluss b):

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

5

 

 

SPD

3

 

 

Bürger für Hohenlimburg

 

2

 

Bündnis 90 / Die Grünen

1

 

 

HAGEN AKTIV

 

1

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

3

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=263518&selfaction=print