15.12.2005 - 5.38 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/02 (545)-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des 1. Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB (Baugesetzbuch) in der z. Z. gültigen Fassung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4/02 (545) - Gewerbliche Baufläche Villigster Straße / Steinbergweg -, zwecks Änderung der Aufstell- und Bewegungsflächen, des Regenwasserkonzeptes und der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

 

 

zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die Bürgerbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

 

zu c) Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4/02 (545) - Gewerbliche Baufläche Villigster Straße / Steinbergweg -, 1. Änderung nach § 13 BauGB einschließlich der Begründung zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4/02 (545) - Gewerbliche Baufläche Villigster Straße / Steinbergweg -, nach § 13 BauGB gemäß § 13 Abs. 2 Punkt 2 BauGB in der z. Z. gültigen Fassung, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung gem § 4 Abs.2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.

Die Begründung vom 17.11.2005 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Geltungsbereich :

Das gesamte Plangebiet des bestehenden, vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4/02 (545) -Gewerbliche Baufläche Villigster Straße / Steinbergweg- wird begrenzt durch die BAB A 45 Dortmund - Siegen im Osten, den Garenfelder Weg im Süden sowie die Villigster Straße im Westen bis zur Einmündung des Steinbergweges, dann durch die südliche Grenze des Flurstücks 253, Flur 3, Gemarkung Garenfeld, die westlichen Grenzen der Flurstücke252, Flur 3, Gemarkung Garenfeld und Flurstück 307, Flur 2, Gemarkung Garenfeld sowie die nördliche Grenze des Flurstücks 307, Flur 2, Gemarkung Garenfeld.

 

Der Geltungsbereich des 1. Änderungsverfahrens umfasst die Flurstücke 270 und 271, Flur 3, Gemarkung Garenfeld

und als Plangebietserweiterung für die Ausgleichsmaßnahmen einen Teil des Flurstücks 262, Flur 2, Gemarkung Garenfeld.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Weiteres Verfahren:

Die Offenlegung des Planes sowie die vorgenannte Beteiligung der Behörden soll im Januar/Februar 2006 durchgeführt werden. Sofern sich aus Offenlegung und Beteiligung keine Änderungen ergeben, ist beabsichtigt, den Satzungsbeschluss zu diesem Verfahren 2006 herbeizuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen