29.05.2018 - 6.2 Verwendung der bezirksbezogeen Mittel nach § 37...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Zum ersten Zuschussantrag des Hagenring e. V. informiert ein Vertreter dessen nochmals, dass sich Herr Dr. Blank mit seinen Mitarbeitern dazu bereit erklärt habe, die Aufgabe zu übernehmen, soweit die dafür benötigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

 

Herr Jobst schlägt für die SPD-Faktion vor, sich mit einem Zuschussbetrag in Höhe von 1000 Euro für diesen Zweck zu beteiligen.

 

Frau Buczek hält den Zweck für besonders förderungswürdig und würde auch noch mehr geben wollen.

 

Sowohl Herr Schulz als auch Herr Schmitz halten den vorgeschlagenen Betrag für durchaus angemessen.

 

Weitere Wortbeiträge gibt es nicht, so dass Herr Dahme über den Vorschlag der SPD-Fraktion abstimmen lässt.

 

Zum zweiten Antrag der Astrid-Lindgren-Schule teilt Herr Heimhard mit, dass die CDU-Fraktion das Projekt begrüße und eine Unterstützung in genannter Höhe unterstütze.

 

Dagegen werden keine Einwände erhoben, sodass Herr Dahme über den Antrag abstimmen lässt.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl stellt aus ihren bezirksbezogenen Mitteln für das Jahr 2018 einen Betrag in Höhe von 1.500,-- Euro für folgende Verwendungszwecke zur Verfügung:

 

 

1

Bund Bildender Künstler Hagenring e. V.

Erstellung eines digitalen Archives durch externe Experten

1.000,--

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

3

 

 

CDU

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

-

-

-

FDP

1

 

 

AfD

1

 

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

 

 

 

2

Förderverein Grundschule Astrid-Lindgren

Projekt Grünes Klassenzimmer

500,--

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

3

 

 

CDU

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

-

-

-

FDP

1

 

 

AfD

1

 

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 10

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0

 

 

 

Die Zuschüsse werden bis zum 31. Oktober 2018 befristet. Die Umsetzung der

Maßnahmen und das Abrufen der Zuschüsse mit der Vorlage der Verwendungsnachweise sind bis dahin sicherzustellen. Ansonsten gelten die Zuschüsse als widerrufen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschussempfänger auf diese Regelung

hinzuweisen.

 

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Anlagen

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