17.05.2018 - 4.5 Vorschlag der SPD-Fraktionhier: Verbot des Offe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Anmerkung der Schriftführung: Unter der Vorlage 0357-1/2018 wurde aufgrund der Sachzusammenhänge eine ergänzende Diskussion zu der Thematik vorgenommen und entsprechend protokolliert.

 

 

Herr Rudel erklärt, dass er sich kurz fassen wolle, da bereits im Rahmen der Vorlage 0357-1/2018 eine entsprechende Diskussion erfolgt ist. Bezüglich des Hinweises der Verwaltung, dass der verkaufsoffene Sonntag nicht an einem Formfehler gescheitert ist, sei nicht richtig. Bereits in einer gerichtlichen Entscheidung aus dem Jahr 2017 sei auf diesen Mangel hingewiesen worden. Die von der SPD-Fraktion eingeforderte Stellungnahme wurde durch die Verwaltung vorgelegt. Ergänzend sei der Erweiterungsantrag auf Darstellung der erfolgten Kosten gestellt worden. Er bittet diese Frage noch zu beantworten. Des Weiteren werde die SPD-Fraktion den Ergänzungsantrag der FDP-Fraktion mittragen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz macht nochmals die Ausführungen der Verwaltungsstellungnahme deutlich. Durch die fehlende Übermittelung der Stellungnahmen der Gewerkschaften und Verbände an die Politik, ist zwar ein formaler Fehler gemacht worden, dieser Formfehler habe aber nicht dazu geführt, dass der verkaufsoffene Sonntag nicht stattfinden konnte. Das Gericht hat entschieden, dass dieser aus materiellrechtlichen Gründen abzulehnen ist. Die Veranstaltung “Hagen blüht auf“ habe keinen hinreichend gewichtigen Sachgrund für eine Sonntagsöffnung gegeben. Er berichtet, dass sich die voraussichtlichen Kosten für den Rechtsstreit, für die erste und zweite Instanz inklusive Rechtsanwaltskosten der gegnerischen Partei, auf 1650,25 € belaufen werden. Eine Kostenermittlung der internen Personalkosten sei mit hohem Aufwand verbunden und ohne Nutzen. Er halte es trotzdem für das richtige Signal, die zugrunde liegende politische Entscheidung durch die Beschreitung der zweiten Instanz Rechnung zu tragen.

 

Herr Thielmann merkt an, dass derartige Entscheidungen inzwischen mehrfach vom Gericht entschieden wurden, aufgrund dessen sollte sich die Verwaltung für die Zukunft besser aufstellen. Alle Städte unterliegen den gleichen gesetzlichen Voraussetzungen. Er geht auf den Ergänzungsvorschlag der FDP-Fraktion ein. Dieser wurde gestellt, damit rechtzeitig alle Unterlagen vorliegen und frühzeitig geplant werden könne.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz entgegnet, dass der Ergänzungsvorschlag der FDP-Fraktion seitens der Verwaltung dem Grunde nach befürwortet werde. Eine Ausnahmeregelung wie im dritten Punkt beschrieben müsse zwingend für kurzfristige Prozesse in den Stadtbezirken offen gehalten werden.

 

Herr Dr. Ramrath führt für die CDU-Fraktion aus, dass diese ebenfalls dem FDP-Vorschlag zustimmen werde, sofern es Ausnahmen für spontane Entwicklungen gibt. Der SPD-Antrag sei erledigt, da die geforderten Informationen vorliegen. Er bewertet die seitens der SPD-Fraktion aufgezogene Diskussion für fraglich, da er persönlich der einzige gewesen sei, der in der betreffenden Ratssitzung zu dem Meinungsfindungsverfahren der Gewerkschaften und Vereine Stellung genommen habe. Zudem habe er die Schwierigkeiten mit der gesetzlichen Änderung sowie die damals bereits getroffene ähnlich gelagerte Entscheidung des Verwaltungsgerichts angesprochen. Es sei richtig, eine Abwägung zwischen dem hohen Gut des Sonntags und der Verfassung zu treffen, allerdings unter Beachtung der geänderten gesellschaftlichen Verhältnisse. Die Gewerkschaft Ver.di nimmt ihren Auftrag ernst, daher könne es gut möglich sein, dass in einem weiteren Fall eine gerichtliche Entscheidung erforderlich ist. Er gibt zu bedenken, dass eine Interessensstreitkultur nicht immer zwingend in einer gerichtlichen Entscheidung münden müsse. Er plädiert dafür, eine vernünftige Regelung zu finden, welche beide Interessen berücksichtigt.

 

Herr Klinkert erklärt, dass er vollstes Verständnis für die Arbeitnehmer hat, welche sich gegen die Sonntagsarbeit aussprechen. Die Arbeitnehmerrechte seien ebenfalls bei der Abwägung zu beachten, in welchem Umfang Sonntagsarbeit zuzulassen ist. Der erfolgte Fehler sei nicht nötig gewesen. Er geht auf den Ergänzungsvorschlag der FDP-Fraktion ein und pflichtet dem Vorschlag bei, langfristig geplante Veranstaltungen frühzeitige vorzubereiten. Sollten dann versehentlich Formfehler erfolgen, könnten diese bis zur Veranstaltung noch geheilt werden.

 

Herr Hentschel stellt in Frage, woher Herr Dr. Ramrath die Erkenntnisse zur Gewerkschaft Ver.di. habe. Er bewertet die Auffassung von Herrn Dr. Ramrath positiv, zunächst eine außergerichtliche Lösung zu finden. Bezüglich des Ergänzungsantrags der FDP-Fraktion möchte er wissen, ob sich dadurch die Anhörungsfristen verändern bzw. ob eine Anhörung im Januar für eine Veranstaltung im August noch Gültigkeit hat oder ob diese aufgrund des langen Zeitraums verfällt. Der Vorschlag über den Sammelantrag zu Beginn eines Jahres könne nach Klärung der offenen Frage mitgetragen werden, auch wenn die Fraktion DieLinke. sich grundsätzlich gegen die Sonntagsöffnung ausspreche.

 

Herr Rudel erklärt, dass sich die Anträge der SPD-Fraktion aufgrund der Informationen der Verwaltung erledigt haben. Er merkt in Bezug auf die Ausführungen von Herrn Dr. Ramrath an, dass die SPD-Fraktion wahrgenommen habe, dass sich die CDU-Fraktion im Vorfeld der Entscheidung mit der Thematik beschäftigt habe, diese den Fehler aber auch nicht bemerkt hätten. Sofern die SPD-Fraktion diesen Antrag nicht gestellt hätte, hätte die FDP-Fraktion vermutlich nicht diesen Beschlussvorschlag unterbreitet und es gäbe weiterhin kein geordnetes Verfahren.

 

Herr Thieser möchte in Erfahrung bringen, ob es bisher überhaupt ein grundsätzliches Gespräch mit der Gewerkschaft und den Vereinen gegeben habe.

 

Herr Huyeng erklärt, dass vorherige Anhörungen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zulässig seien und der gängigen Praxis entsprechen würden.

 

Herr Lichtenberg ergänzt, dass die Problematik in Bezug auf die Anhörung der Gewerkschaften und Vereine aufgrund diverses Urteile aufgekommen sei. Zu Zeiten der alten Rechtslage habe der Fachbereich für Öffentliche Ordnung gemeinsam mit der HAGENagentur Gespräche mit der Gewerkschaft, den Verbänden und Vereinen geführt, um einen Konsens zu erreichen. Die Vertreter der Gewerkschaft Ver.di seien aufgrund fehlender Abstimmung mit dem Vorsitz nicht in der Lage gewesen, einen Kompromiss einzugehen. Das Antragsverfahren gestaltet sich wie folgt: Der Veranstalter stellt einen Antrag. Daraufhin werden die Gewerkschaft und Verbände seitens der Fachverwaltung schriftlich angehört, mit der Bitte um Einhaltung einer möglichst kurzen Rückmeldungsfrist, um anschließend die Ordnungsbehördliche Verordnung für die politische Entscheidung vorbereiten zu können.

 

Herr Thieser bittet darum, erneut das Gespräch zu suchen, um gemeinsam eine abstrakte Lösung zu finden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz merkt an, dass auf überregionaler Ebene ein Gespräch mit dem Bezirksvorstand der Gewerkschaft Verdi erfolgen soll. Eine langfristige Vorbereitung schafft ggf. mehr Verbindlichkeit. Der verkaufsoffene Sonntag sollte grundsätzlich im Angebotsportfolio der Stadt Hagen gehalten werden. Andere Städte können dieses auch vorhalten. Er sagt zu, dass eine Information erfolgt, sobald Gespräche geführt wurden.

 

Herr Schmidt erklärt, dass die Fraktion Bürger für Hohenlimburg / Die Piraten den Vorschlag der FDP-Fraktion mittrage, da damit mehr Struktur geschaffen werde und keine erneuten Sondersitzungen erforderlich würden.

 

Herr Wisotzki bittet darum, den dritten Zusatz zu streichen, da dieser rechtswidrig sei, da jeder Bürger jederzeit einen Antrag stellen könne.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz entgegnet, dass die Ziffer drei des Beschlussvorschlages sich nicht auf eine Einschränkung beziehe, sondern nur auf eine Verfahrensweise über den vereinfachten Umgang mit gestellten Anträgen und die erweiterte Möglichkeit einen solchen auch noch im Laufe des Jahres stellen zu können. Daher habe er keine rechtlichen Bedenken, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

 

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Beschluss:

 

1.Die Verwaltung wird beauftragt die Vorschläge für die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen jeweils gesammelt zur ersten Ratssitzung des Jahres und zur ersten Ratssitzung nach den Sommerferien vorzulegen. Die Fristen werden den bekannten Veranstaltern zeitnah kommuniziert und so gewählt, dass alle notwendigen Vorarbeiten und Anhörungsverfahren rechtzeitig abgeschlossen werden können.

 

2.Die Verwaltung legt dem Rat die Anträge mit allen notwendigen Anlagen und Stellungnahmen zu den genannten Sitzungen als Paket vor.

 

3.Ausnahmen von der beschriebenen Verfahrensweise sind in begründeten Fällen möglich.

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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