17.05.2018 - 5.5 Beauftragung zur Änderung des Jahresabschlusses...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 17.05.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Thomas Brauers
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Rudel hat sich gem. § 43 i. V. m. § 31 GO NW für befangen erklärt und nicht an der Beratung oder Abstimmung teilgenommen.
Herr Arnusch ist der Auffassung, dass es richtig und wichtig sei, diese Bestellung in der öffentlichen Sitzung vorzunehmen. Damit eine inhaltliche Diskussion zu Ziffer drei erfolgen kann, wäre es wünschenswert, wenn über diese in nichtöffentlicher Sitzung beraten würde. Im nichtöffentlichen Teil ist hierfür nur eine Kenntnisnahme vorgesehen. Daher bittet er darum die Punkte getrennt abzustimmen
Herr Funk erklärt, dass diese Vorgehensweise nach Abwägen der gesetzlichen Vorgaben und Abstimmung mit der Politik bereits seit längerer Zeit erfolgt. Dieses erfolgt vor dem Hintergrund der Gefahr, eine mögliche öffentliche Diskussion über schützenswerte Interessen hervorzurufen. Zudem erfolgt die Beauftragung gemäß Beschlussvorschlag vorbehaltlich der Beratung und Beschlussfassung im nichtöffentlichen Teil. Er bittet, diese rechtssichere Verfahrensweise weiterhin beizubehalten.
Herr Arnusch merkt an, dass die Diskussion und Beschlussfassung dann insgesamt erst im nichtöffentlichen Teil erfolgen sollte.
Herr Oberbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass bereits in den vorberatenden Gremien eingehend darüber diskutiert werden kann. Des Weiteren weist er auf die Ausführungen von Herrn Funk hin und macht nochmal deutlich, dass der Beschluss im öffentlichen Teil vorbehaltlich des Beschlusses im nichtöffentlichen Teil erfolgt. Sofern im nichtöffentlichen Teil kein Beschluss gefasst wird, ist die Beauftragung hinfällig. Er bittet daher bei dem bisherigen Verfahren zu verbleiben.
Beschluss:
- Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn Joachim Riechel als stimmberechtigten Vertreter der Stadt Hagen in die Hauptversammlung der ENERVIE-Südwestfalen Energie und Wasser AG am 28.05.2018 zu entsenden.
- Nur für den Fall der plötzlichen Verhinderung des unter 1. bestellten Vertreters bestellt der Rat Frau Nicole Pfefferer als stimmberechtigte Vertreterin in die unter 1. genannte Hauptversammlung.
- Er/Sie wird vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung zu DS 0415/2018, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird, beauftragt,
a) dem geänderten Jahresabschluss der Südwestfalen Energie und Wasser AG zum 31. Dezember 2016 sowie dem geänderten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 und
b) dem Ergebnisverwendungsvorschlag, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2016 zusammen mit dem Verlustvortrag durch Entnahme aus der Kapitalrücklage auszugleichen, sodass sich ein Bilanzgewinn/Bilanzverlust von 0,00 € ergibt,
zuzustimmen.
