17.05.2018 - 5.3 Über- und außerplanmäßige Bereitstellungen 2017...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen nimmt die in den Anlagen 1 und 2 dargestellten Bereitstellungen nach § 83 Absatz 2 Satz 2 zur Kenntnis.
  2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die in der Anlage 3 dargestellten über- und außerplanmäßigen Bedarfe nach § 83 Absatz 2 Satz 1 und ermächtigt den Kämmerer, die entsprechenden Verfügungen vorzunehmen.
  3. Der Rat nimmt gem.l § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) die in der Anlage dargestellten Übertragungen von Aufwands-, Auszahlungs- und Kreditermächtigungen in das Haushaltsjahr 2018 zur Kenntnis.
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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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