08.05.2018 - 6.1 Naturschutzrechtliche Befreiung gemäß § 67 Bund...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Reduzieren

Beschluss:

Der Erteilung der naturschutzrechtlichen Befreiung gemäß § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz für die Durchführung der in Anlage 1 aufgeführten Veranstaltungen im geschützten Landschaftsbestandteil 1.4.2.7 "Wasserschloss Werdringen" und im Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.6 "Werdringen/Kaisberg" in den Jahren 2018 bis 2020 wird zugestimmt.

 

Reduzieren

x

Zur Kenntnis genommen

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=262242&selfaction=print