08.05.2018 - 4.7 Vorschlag der SPD-Fraktion hier: Haushalt 2018/...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 08.05.2018
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Silke Scheibe
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr König erläutert die Vorlage. Herr Panzer macht darauf aufmerksam, dass dies noch nie so gemacht worden sei. Dies sei inzwischen der dritte Haushaltsplan, der beraten worden sei, und solche Themen seien immer im Bereich der Bauverwaltung und nicht im Umweltausschuss diskutiert worden. Den Abschnitt „öffentliche Infrastruktur“ als Versäumnis bei der Beratung darzustellen, hätte dann bereits dreimal angemahnt werden müssen. Wenn man sich die Aufgaben des Bereiches „öffentliche Infrastruktur“ ansehen würde, könne man die Zuständigkeit des Umweltausschusses nicht erkennen. Würden weitere Anträge dieser Art vorliegen, könne die Verwaltung die sinnvolle Verfolgung anderer Projekte einstellen.
Herr König widerspricht dem. Themen wie die Errichtung von Radwegen, Fahrradboxen etc. seien doch keine Punkte, die den Umweltausschuss nichts angingen im Haushalt. Seiner Meinung nach sind dies Punkte, die zukünftig beraten werden müssten.
Für Herr Panzer gehören Maßnahmen wie „Unterhaltung der Parkplätze/Parkscheinautomaten“, „Unterhaltung aller Straßenmarkierungen“, „Unterhaltung der öffentlichen Beleuchtung“ etc. nicht in die Zuständigkeit des Umweltausschusses.
Herr König weist noch einmal auf die von ihm zuvor genannten Themen hin (Radwege, Ruhrtalbrücke, Bushaltestellen etc….).
Herr Panzer warnt davor, diese Themen aufzunehmen, da es sich um reine Unterhaltungsmaßnahmen handelt. Er schlägt deshalb eine Änderung des Beschlusses vor.
Beschluss:
- Die Verwaltung stellt die in die Zuständigkeit des Umweltausschusses im Doppelhaushalt für die Jahre 2018 / 2019 enthaltenen Haushaltsansätze vor und informiert über die konkreten aus diesen Ansätzen geplanten Maßnahmen. Die Verwaltung wird beauftragt zu untersuchen und darzustellen, wie dies gehandhabt wird.
- Der Umweltausschuss erwartet, dass vor Realisierung der geplanten Maßnahmen jeweils eine entsprechende Beschlussvorlage dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt wird.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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310 kB
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