26.04.2018 - 7.3 Widmung des Einmündungsbereichs der Privatstraß...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ohne Diskussionsbedarf wird wie folgt beschlossen:

 

 

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91)

die Widmung des

 

Einmündungsbereichs

der Privatstraße Finking

 

(die Verkehrsfläche umfasst einen ca. 70 qm großen Teil des Grundstücks

Gemarkung Dahl, Flur 3, Flst. 304).

 

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG (Anliegerstraße) zugeordnet.

Die Verkehrsfläche ist in dem Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig markiert dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

FDP

1

 

 

AfD

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage