18.04.2018 - 9.2 Maßnahmen der Stadt Hagen nach dem Kommunalinve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gerbersmann teilt mit, dass die verschiedenen Maßnahmen wegen der unterschiedlichen Förderfähigkeiten in verschiedenen Projekten wiedergegeben werden.

 

Herr Löher möchte wissen, ob die Anschaffung von Defibratoren für Schulen und Turnhallen auch gefördert werde.

 

Herr Gerbersmann entgegnet, die Ausstattung von Defibratoren müsste seines Wissen aus dem Programm „Gute Schule 2020“ finanziert werden. Zu Einzelheiten  sei der Fachbereich Bildung zu kontaktieren.

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Beschluss:

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt, sollen Maßnahmen für 2018/2019 gem. beigefügter Prioritätenliste der Bezirksregierung Arnsberg zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt und anschließend realisiert werden.
  2. Die notwendigen Planungs- und Bauaufträge werden auftragsbezogen vergeben.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Maßnahmenvorschläge für die Folgejahre zu erarbeiten und über die Entwicklung sowie über Veränderungen der ersten Umsetzungsphase zu berichten.
  4. Der Kämmerer wird ermächtigt, Mehraufwendungen durch Mehreinzahlungen im Bereich des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes 2. Abschnitt außerplanmäßig bereitzustellen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

-

-

CDU

5

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

1

-

-

Hagen Aktiv

1

-

-

Die Linke

-

-

-

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=260482&selfaction=print