12.04.2018 - 5.10 Zusätzliche Aufwandsentschädigungen, insbesonde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz fasst den Vorlauf der Angelegenheit kurz zusammen. Nach der Diskussion im letzten Rat erfolgte eine Beratung im Ältestenrat, aufgrund deren diese Berichtsvorlage erstellt wurde. Es wurden ergänzend noch die Angaben zu den Aufwandsentschädigung für die Bürgermeister, Bezirksbürgermeister und dessen Stellvertreter aufgenommen.

 

Herr Hentschel merkt an, dass der Ältestenrat lediglich ein beratendes Gremium ist. Er habe im Vorfeld wenigstens eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss erwartet. Die Fraktion Die Linke. habe ursprünglich einen Antrag stellen wollen, habe aber im Vorfeld der Sitzung keine Einigung mit den anderen Fraktionen erzielen können. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die anderen Fraktionen diese Vorlage einfach so zur Kenntnis zu nehmen. Er merkt an, dass das Ehrenamt gestärkt werden soll, die wirklich ehrenamtlich Tätigen, die Vorsitzenden der Beiräte, würden aber lediglich 34 € pro Sitzung erhalten. Die Einsparung der Ratssitze ab der nächsten Wahlperiode werde zudem über die Zahlung der doppelten Aufwandsentschädigung mehr als kompensiert.

 

Frau Hanning habe sich ebenfalls gewünscht, dass diese Regelung zu Aufwandsentschädigung abgelehnt worden wäre, um ein positives Signal zu setzen. Sie merkt an, dass die großen Fraktionen stark davon profitieren würden. Anstatt des heute eingereichten Antrages zum effektiveren Verwaltungshandeln, hätte die SPD-Fraktion ihrer Auffassung nach auf diese neue Regelung verzichten können.

 

Herr Löher merkt an, dass er die Mehrausgaben von rund 34.000 € im Jahr nicht befürworte, er gibt aber zu bedenken, dass es sich hierbei um geltendes Recht handelt. Des Weiteren weist er darauf hin, dass es sich ebenfalls um geltendes Recht handelt, dass Herr Hentschel, als er Fraktionsgeschäftsführer wurde, den Fraktionsvorsitz an seine Ehefrau abgegeben hat und somit weiterhin die dreifache Aufwandsentschädigung von der Familie Hentschel bezogen werden könne.

 

Herr Thieser bittet in Bezug auf die Entschädigung für die Bezirksbürgermeister und deren Stellvertreter um die Information der genauen Textstelle der Hauptsatzung.

 

Herr Funk antwortet, dass  die betreffende Regelung in § 6 Hauptsatzung in Verbindung mit § 36 Absatz 4 GO NRW zu finden ist.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz merkt bezüglich der Ausführungen von Herrn Hentschel an, dass im Ältestenrat lediglich eine inhaltliche Vorberatung stattgefunden hat. Eine geänderte Beschlussfassung des Rates ist weiterhin möglich.

Reduzieren

Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

X

Zur Kenntnis genommen

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage